594330-2026 - Ergebnis
Deutschland – Arzneimittel – Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Erenumab
OJ S 166/2026 28/08/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAOK Baden-Württemberg
E-Mailam_versorgungsqualitaet@bw.aok.de
Rechtsform des ErwerbersEinrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelArzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Erenumab
BeschreibungVereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m § 130a Abs. 8 SGB V über die Gewährung von Rabatten für patentgeschützte Arzneimittel mit dem Wirkstoff Erenumab (AIMOVIG®). Ein genauer Auftragswert kann nicht ermittelt werden, da dieser von diversen unbekannten Faktoren abhängt. Der Auftragswert für den vergebenen Auftrag kann deshalb nur als fiktiver Wert angegeben werden basierend auf den aktuell geltenden Schwellenwerten.
Kennung des Verfahrens60fd14d1-9730-457a-8d2a-252b8d1274b9
Interne KennungArzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Erenumab
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftPresselstraße 19  
StadtStuttgart
Postleitzahl70191
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelArzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Erenumab
BeschreibungVereinbarung gemäß gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m § 130a Abs. 8 SGB V über die Gewährung von Rabatten für patentgeschützte Arzneimittel mit dem Wirkstoff Erenumab (AIMOVIG®)
Interne KennungArzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Erenumab
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftPresselstraße 19  
StadtStuttgart
Postleitzahl70191
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/09/2026
Enddatum der Laufzeit31/08/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kannEs findet keine Gewichtung der Zuschlagskriterien statt, da die Auftragsvergabe aufgrund des bestehenden Patentschutzes zu den vertragsgegenständlichen Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Erenumab, der Gewährleistung einer hinreichenden und ständigen Lieferfähigkeit dieser Arzneimittel sowie des Umstandes, dass mit dem GKV-Spitzenverband ein Vertrag gemäß § 130b SGB V besteht, ausschließlich an den Auftragnehmer erfolgt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltAOK Baden-Württemberg
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung216 000,00 EUR
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen216 000,00 EUR
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige BegründungAuftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle): - Die Lieferungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: - aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums. Erläuterung: Die vertragsgegenständlichen Arzneimittel mit dem Wirkstoff Erenumab, die zwingend im Rahmen der Auftragsdurchführung zu liefern sind, sind durch Patente des Auftragnehmers geschützt. Die Gewährleistung der hinreichenden und ständigen Lieferfähigkeit dieser Arzneimittel und der Umstand, dass als Vertragspartner des § 130c-Vertrags nur derjenige pharmazeutische Unternehmer in Betracht kommt, der mit dem GKV-Spitzenverband einen Vertrag gemäß § 130b SGB V geschlossen hat, schließen in ihrer Gesamtheit die Auftragsvergabe an Dritte aus.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung216 000,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung216 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungNovartis Pharma GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsWirkstoff Erenumab
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsErenumab
TitelArzneimittelrabattvereinbarung nach § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Erenumab
Datum des Vertragsabschlusses18/08/2026
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungAOK Baden-Württemberg
RegistrierungsnummerDE168368778
AbteilungUnternehmensbereich 3 Versorgungsgestaltung, Geschäftsbereich 3.08 Verhandlungen & Verträge – Produkte
PostanschriftPresselstraße 19
StadtStuttgart
Postleitzahl70191
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
E-Mailam_versorgungsqualitaet@bw.aok.de
Telefon0711 6525-21407
Internetadressewww.aok.de/bw
Endpunkt für den Informationsaustausch (URL)http://www.aok.de/bw
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummert004922894990
PostanschriftKaiser-Friedrich-Straße 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon0228 9499-0
Fax0228 9499-163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungNovartis Pharma GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE 133 500 876
PostanschriftSophie-Germain-Straße 10
StadtNürnberg
Postleitzahl90443
Land, Gliederung (NUTS)Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungPublications Office of the European Union
RegistrierungsnummerPUBL
StadtLuxembourg
Postleitzahl2417
Land, Gliederung (NUTS)Luxembourg (LU000)
LandLuxemburg
E-Mailted@publications.europa.eu
Telefon+352 29291
Internetadressehttps://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung2ac7c1f3-2614-4734-b4a4-ab6eb6d73d07  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung27/08/2026 07:48:45 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung594330-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe166/2026
Datum der Veröffentlichung28/08/2026