59442-2021 - ErgebnisDeutschland-München: Kommunikationsnetz
OJ S 25/2021 05/02/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Olympiapark München GmbH
Postanschrift: Spiridon-Louis-Ring 21
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80809
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Melanie Listl
E-Mail: ausschreibungec@olympiapark.de
Fax: +49 30673552015
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olympiapark.de/de/olympiapark-muenchen/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunale GmbH
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Dokumentation Signalverteilung & Management für European Championships Munich 2022 (DIVA)
Referenznummer der Bekanntmachung: EC 13
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
32412000 Kommunikationsnetz
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Olympiapark München GmbH als Auftraggeber plant auf der Basis der gegenständlichen Ausschreibung einen Vertrag über die Erbringung von Leistungen für die Erstellung, die Zurverfügungstellung und den Betrieb eines großen Netzwerk- und Kommunikationsinfrastruktursystems auf Zeit für die Großveranstaltung „European Championships Munich 2022“. Mit diesem System können alle Video-, Audio- und Datensignale sowohl lokal (d. h. pro Sportstätte), als auch zwischen Sportstätten verteilt und verwaltet werden.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den weiteren Verga-beunterlagen, insbesondere in den Dokumenten „Leistungsbeschreibung_OMG_EC_DIVA“ und „Vertrag_OMG_EC_DIVA“.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Bzw. siehe Vergabeunterlagen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Olympiapark München GmbH als Auftraggeber plant auf der Basis der gegenständlichen Ausschreibung einen Vertrag über die Erbringung von Leistungen für die Erstellung, die Zurverfügungstellung und den Betrieb eines großen Netzwerk- und Kommunikationsinfrastruktursystems auf Zeit für die Großveranstaltung „European Championships Munich 2022“. Mit diesem System können alle Video-, Audio- und Datensignale sowohl lokal (d. h. pro Sportstätte), als auch zwischen Sportstätten verteilt und verwaltet werden.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den weiteren Verga-beunterlagen, insbesondere in den Dokumenten „Leistungsbeschreibung_OMG_EC_DIVA“ und „Vertrag_OMG_EC_DIVA“.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Siehe Vergabeunterlagen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Angabe in II.1.7) ist niht richtig, sondern erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 250-623659
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
02/02/2021