Es wurde ein offenes Verfahren durchgeführt; es ist nur ein Angebot eingegangen, das (in Teilen) den Anforderungen entsprach.
Hauptkriterium für die Ausführung des Auftrags war der Liefertermin bis spätestens 01.12.2022. Diesen konnte nur ein Bieter für einen Teil der Gesamtleistung gewährleisten.
Nach Abschluss des Verfahrens sollen nun einige Komponenten zur Erweiterung des Clusters beschafft werden, die allerdings ebenfalls bis spätestens 01.12.2022 geliefert sein müssen. Auf Grund der zeitlichen Nähe zum Hauptverfahren und der Tatsache, dass die eingeräumte Lieferfrist nun noch deutlich knapper ausfällt, soll auf das Ergebnis der Ausschreibung zurückgegriffen werden, da ein erneutes Verfahren kein wirtschaftlicheres Ergebnis erwarten lässt. Vielmehr würde die Dauer eines erneuten Verfahrens dazu führen, dass überhaupt kein Bieter mehr die knappe Ausführungsfrist realisieren könnte. Im Ergebnis würden Projektmittel ungenutzt verfallen.