595585-2021 - ErgebnisDeutschland-Berlin: Dienstleistungen im Eisenbahnbau
OJ S 226/2021 22/11/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle Vergabe;
Postanschrift: Invalidenstraße 44
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr und digitale Infrastruktur

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
2146/E13: Studie zur Machbarkeit einer Westquerung der Elbe in der Freien und Hansestadt Hamburg und deren Auswirkungen auf den Deutschlandtakt
Referenznummer der Bekanntmachung: 2146/E13
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71311230 Dienstleistungen im Eisenbahnbau
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Mit dem Ende Juni 2020 vereinbarten Masterplan Schienenverkehr wurden wichtige Impulse für den Schienenverkehr der Zukunft gegeben. Demnach sollen bis 2030 die Fahrgastzahlen im Schienenpersonenverkehr verdoppelt und deutlich mehr Güter auf die Schiene verlagert werden. Gleichzeitig stellt die schrittweise Umsetzung des Deutschlandtakts, mit dessen Hilfe die Züge deutschlandweit besser aufeinander abgestimmt und dadurch Umsteige- und Reisezeiten erheblich gesenkt werden sollen, einen zentralen Baustein für das Wachstum der Schiene und der Verkehrsverlagerung dar. Ausgangspunkt ist dabei der Zielfahrplan für den Deutschlandtakt, anhand dessen der Infrastrukturbedarf passgenau abgeleitet wird.
Darüber hinaus hat der Deutsche Bundestag mit dem Bundeshaushalt 2021 die Finanzierung einer Studie zur Machbarkeit einer Westquerung der Elbe in der Freien und Hansestadt Hamburg und deren Auswirkungen auf den Deutschlandtakt beschlossen. Ziel ist es zu prüfen, ob und inwiefern eine Westquerung im Zusammenspiel mit den laufenden Planungen für den Deutschlandtakt verkehrlich und betrieblich sinnvoll ist.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 782 660,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71311300 Beratung im Bereich Infrastrukturen, 71335000 Technische Studien
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung: Sitz des AN, gelegentlich BMVI Berlin, Hamburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Machbarkeitsstudie umfasst insgesamt vier Arbeitspakete (AP), wobei die AP 2 und 3 auf AP 1 aufbauen und nur dann aktiviert werden, wenn AP 1 zu einem positiven Ergebnis kommt. Das AP 4 ist ebenfalls optional und baut auf die AP 1 bis 3 auf.
Die Studie sieht folgende vier AP vor:
AP 1: Erarbeitung eines verkehrlichen und betrieblichen Konzepts zur Westquerung der Elbe unter Berücksichtigung der Planungen zum Deutschlandtakt
AP 2: (optional) Entwicklung eines Infrastrukturportfolios
AP 3: (optional) Nutzen-Kosten-Bewertung des ermittelten Infrastrukturportfolios
AP 4: (optional) Aktualisierung des Zielfahrplans Deutschlandtakt
.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1.1 Leistungskonzept zum AP 1 Erarbeitung eines verkehrlichen und betrieblichen Konzepts zur Westquerung der Elbe / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: 1.2 Leistungskonzept zum AP 2 Entwicklung eines Infrastrukturportfolios / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: 1.3 Leistungskonzept zum AP 3 Nutzen-Kosten-Bewertung des ermittelten Infrastrukturportfolios / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: 1.4 Leistungskonzept zum AP 4 Aktualisierung des Zielfahrplans Deutschlandtakt / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: 2. Projektmanagement / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Machbarkeitsstudie umfasst insgesamt vier Arbeitspakete (AP), wobei die AP 2 und 3 auf AP 1 aufbauen und nur dann aktiviert werden, wenn AP 1 zu einem positiven Ergebnis kommt. Das AP 4 ist ebenfalls optional und baut auf die AP 1 bis 3 auf.
.
Folgende Bedarfspositionen können bei Bedarf beauftragt werden: weitere Abstimmungsgespräche mit Stakeholdern.
.
Regelung zur Anpassung der Vergütungsobergrenze
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a)Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. (5) dieses Vertrages.
b)Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwar-teten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
c)Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertrags-partnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepass-ten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
d)Auf Pauschalfestpreise finden diese Regelungen keine Anwendung.
e)Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des § 16 Abs. (4) dieses Vertrages.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Regelung zur Anpassung der Vergütungsobergrenze
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a)Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. (5) dieses Vertrages.
b)Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwar-teten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
c)Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertrags-partnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepass-ten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
d)Auf Pauschalfestpreise finden diese Regelungen keine Anwendung.
e)Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des § 16 Abs. (4) dieses Vertrages.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 136-361309
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2146/E13
Bezeichnung des Auftrags:
2146/E13: Studie zur Machbarkeit einer Westquerung der Elbe in der Freien und Hansestadt Hamburg und deren Auswirkungen auf den Deutschlandtakt
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
08/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: BG Elbquerung SMA/TU-HH-OPB, BV: Tutech Innovation GmbH
Postanschrift: Harburger Schloßstr. 6-12
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21079
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 782 660,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
17/11/2021