595651-2022 - ErgebnisDeutschland-Darmstadt: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
OJ S 209/2022 28/10/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Postanschrift: Planckstraße 1
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: sg223@gsi.de
Telefon: +49 6159711970
Fax: +49 6159713982
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Großforschungseinrichtung
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stromliefervertrag
Referenznummer der Bekanntmachung: 23/2600001891
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
09300000 Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (GSI) benötigt elektrische Energie für den Betrieb der Gebäude, Forschungsanlagen und weiterer Betriebsstätten. Die Abnahmestellen liegen im Netzgebiet der e-Netz Südhessen GmbH & Co. KG.
Der Jahresverbrauch beträgt rund 33 Mio. kWh an 10 Abnahmestellen.
Der Standort und die Versuchsanlagen befinden sich derzeit im Um- und Ausbau. Diese Maßnahmen haben signifikante Auswirkungen auf den Strombezug. In der Energiewirtschaft ist es bei Standardverbrauchern üblich, die zukünftigen Verbrauchswerte anhand der Vergangenheitsdaten zu prognostizieren. Dieses Verfahren führt hier aus den genannten Gründen zu nicht ausreichender Genauigkeit für die Energiebeschaffung.
Der Leistungsbedarf der Anlage in Darmstadt schwankt stark. Diese Schwankungen haben eine Größenordnung von bis zu 6 MW. Durch diese Leistungsschwankungen ist jede Prognose mit zusätzlichen hohen Unsicherheiten behaftet.
Der bestehende Liefervertrag läuft zum 31.12.2022 aus.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt C1 Planckstraße 1 UA Nord Messeler-Park-Str. 136 UA Süd Planckstraße 1 Betriebshof Messeler-Park-Str. 121 Heckhalle I Messeler-Park-Str. 136 Heckhalle II Messeler-Park-Str. 136 Heckhalle III Messeler-Park-Str. 136 Heckhalle IV Messeler-Park-Str. 136 Verwaltungsgebäude - Borsigstraße 9 + 11, UA Nord Messeler Park Straße 136 64291 Darmstadt, Betriebshof Messeler Park Straße 121 64291 Darmstadt, Heckhalle I - IV Messelser Park Straße 136 64291 Darmstadt, Verwaltungsgebäude BS Borsigstraße 9 und 11 64291 Darmstadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Lieferung ab 01.01.2023 vergeben werden. Der Lieferzeitraum beträgt ein Jahr und es besteht die Möglichkeit zweimal um ein Jahr zu verlängern. 3 Monate vor Ablauf des Vertrages unterbreitet der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Angebot zur Verlängerung. Bei Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr können die Preise angepasst werden. Jedoch darf die Steigerung 5 v. Hundert nicht überschreiten, basierend auf den Vorjahrespreisen. Eine mögliche Preissenkung ist prozentual nicht limitiert. Ausgeschrieben wird Ökostrom.
Energie aus erneuerbaren, nicht fossilen Energiequellen ist: Wind, Sonne, Erdwärme, Energie aus der Umgebungsluft, hydrothermische Energie, Meeresenergie, Wasserkraft, Biomasse, Deponie-gas, Klärgas- und Biogas. Die Qualität des Stroms muss per Zertifikat (z. B. HKNR oder vergleichbar) nachgewiesen werden.
Verbot der Doppelvermarktung des gelieferten Ökostroms
(1) Der Auftraggeber erwirbt mit dem Strom auch den bei der Erzeugung erzielten Umweltnutzen. Eine anderweitige Verwertung oder Übertragung des Umweltnutzens dieser Strommenge durch den Auftragnehmer oder seine Vorlieferanten oder eine Trennung des Umweltnutzens von der Stromlieferung sind unzulässig. Dies gilt auch für handelbare Zertifikate für Strom aus erneuerbaren Energien sowie vergleichbare inländische oder ausländische Mechanismen.
(2) Ebenfalls unzulässig ist eine Doppelvermarktung des gelieferten Ökostroms über Ökostromgüte-siegel und/oder -zertifikate. Die an den Auftraggeber gelieferte Ökostrommenge und deren Umweltnutzen darf nicht als Teilmenge durch Ökostromgütesiegel und/oder -zertifikate zertifiziert werden, die der Auftragnehmer oder Dritte zum Nachweis einer Ökostromlieferung gegenüber anderen Auftraggebern/Kunden verwenden.
Für das Lieferjahr 2023 wird die zu beschaffende Energie auf Basis eines Portfolio Management- Modells mit Abrechnung gegen die Stundenpreise der EPEX Spot für das Marktgebiet DE-LU erfolgen. Hierzu sind Angaben zu einem monatlichen Grundpreis, einem Grundpreis für jede gelieferte MWh, eine Abwicklungsgebühr EPEX Spotmarkt und Angaben zu Anzahl und Kosten der Ökostromzertifikate zu machen.
Die Fachabteilung wird quartalsweise eine Versuchs- und Verbrauchsplanung abgeben. Die Prognosen berücksichtigen die geplante Nutzung unter Berücksichtigung der Umbauarbeiten und der geplanten Versuche. Es kann jedoch keine Garantie für die Einhaltung der Planung gegeben werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Lieferzeitraum beträgt ein Jahr und es besteht die Möglichkeit zweimal um ein Jahr zu verlängern. 3 Monate vor Ablauf des Vertrages unterbreitet der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Angebot zur Verlängerung.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 184-518158
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe enercity AG
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
25/10/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: enercity AG
Postanschrift: Ihmeplatz 2
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
E-Mail: VOLAusschreibungen@enercity.de
Telefon: +49 511-4302616
Fax: +49 511-4309412616
Internet-Adresse: http://www.enercity.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYWG2SZJLU
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
Der Bewerber / Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflich-tet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Ver-stoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen er-kennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung ei-nen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI ge-schlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege be-trägt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der In-formation durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Ka-lendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auf-traggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25/10/2022