595778-2025 - Ergebnis
Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Landkreis Ludwigslust-Parchim - Durchführung der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen
OJ S 175/2025 12/09/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat
E-Mailvergabestelle@ks-mecklenburg.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLandkreis Ludwigslust-Parchim - Durchführung der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen
BeschreibungDurchführung der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen
Kennung des Verfahrens2fb8245e-bd16-49a7-831a-8b8f47a4be94
Interne Kennung2025020061
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigslust-Parchim (DE80O)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXSQYY6YTAQ5WX2E Nach der Anhörung durch die Vergabekammer wird die Vergabe in die in die Angebotsphase zurückversetzt. Die Vergabeunterlagen werden entsprechend angepasst und kurzfristig bereitgestellt. Aus technischen Gründen muss hierzu seitens der Vergabestelle ein neuer Projektraum vorbereitet werden.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLauenburg spezial
BeschreibungDie zu vergebende Gesamtleistung umfasst Leistungen der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen gemäß §§ 4 und 6 der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim (LUP) im Auftrag und in Aufgabenträgerschaft des Landkreises LUP in der Regel mit Fahrzeugen bis zu 8 Fahrgastsitzplätzen (Pkw, Großraumlimousine/Van, Kleinbus) Für die Beförderung von einer Person im Rollstuhl sitzend ist ein besonders ausgerüstetes Fahrzeug erforderlich. Der Gesamtumfang der zu vergebenden Beförderungsleistung beträgt zum Zeitpunkt der Vergabe ca. 106.900 Besetzt-km (Last-km) pro Schuljahr. Die Bezeichnung Besetzt-km steht für die kumulierte Länge der Fahrten von der Aufnahme des ersten zu befördernden Schülers bis zur letzten zu bedienenden Bildungseinrichtung (Hinfahrt) bzw. bei den Rückfahrten von der ersten zu bedienenden Bildungseinrichtung bis zum Ausstieg des letzten zu befördernden Schülers (Besetztfahrten). Nur diese Leistungen sind Gegen-stand der Ausschreibung, des zu vergebenden Auftrags und der Vertragsgestaltung. Der zusätzliche Auf-wand für die zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Leerfahrten ist vom Bieter im Preisangebot für die beworbene Leistung zu berücksichtigen. Auch Kilometer, bei denen sich nur eine Begleitperson, aber kein/e Schüler/-in im Fahrzeug befindet, sind Leerkilometer. Bei den zum Redaktionsschluss der Schülerliste zu befördernden 45 Schüler/-innen handelt es sich um im Landkreis LUP wohnende Schüler/-innen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs mit unterschiedlichen Arten und Graden der Beeinträchtigung und daraus folgenden Anforderungen an die Beförderung, einschließlich erforderlicher Hilfen beim Ein- und Ausstieg. In besonders genannten Fällen ist die Mitfahrt einer Begleitperson erforderlich. Gegenwärtig 25 % der genannten Schüler/-innen sind ohne Beeinträchtigung. Ihre Beförderung im FSV erfolgt aufgrund fehlender ÖPNV-Erschließung und kann auch nur Teils-trecken umfassen (Zu- und Abbringer zum/vom ÖPNV) Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg. Die umfassten Beförderungen erfolgen als Freigestellte Verkehre. Sie sind selbst nicht genehmigungs-pflichtig. Es handelt sich ausschließlich um Beförderungen, für die wenigstens einer der folgenden in § 1 Nr. 4 unter den Buchstaben d, i bzw. g aufgelisteten Ausnahme-Tatbestände aus der Freistellungs-Verordnung zum PBefG zutrifft: - Beförderungen "durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht"; - Beförderungen "durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten"; - Beförderungen von "körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personen-kreise dienen". Der öffentliche Auftraggeber darf Dienstleistungsaufträge ausschließlich an zuverlässige und geeignete Unternehmer vergeben. Zudem gebietet die besondere Verantwortung des Auftraggebers für die Sicherheit der zu befördernden Personen die Prüfung der Zuverlässigkeit und Sachkenntnis der potenziellen Auftragnehmer. Diese ist - unabhängig von der Prüfung im Einzelfall - gegeben, wenn der Bieter eine gültige Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz für Linien- oder Gelegenheitsverkehre sowie Sonderlinienverkehre mit Omnibussen oder den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen oder für den Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) besitzt. Der Leistungszeitraum umfasst die Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029 (4 Schuljahre als Vertragsperioden). Der Auftraggeber hat eine einseitige Verlängerungsoption für zweimal ein weiteres Schuljahr. Die Leistung ist an Schultagen nach dem Schulferienkalender des Landes Mecklenburg-Vorpommern und für die Schule in Lauenburg nach dem Schulferienkalender des Landes Schleswig-Holstein zu erbringen. Danach hat das Schuljahr 2025/2026 176 Schultage in 38 (beginnenden bzw. endenden) Schulwochen im Land M-V und 173 Schultage in 37 (beginnenden bzw. endenden) Schulwochen im Land Schleswig-Holstein. Die Zahl der Fahrtage entspricht bei Fahrten ohne einschränkende Merkmale der Zahl der Schultage. Die konkreten Fahrtage (Verkehrstage) weichen in den einzelnen Schuljahren vom Durch-schnitt ab. Einschränkungen legen die Durchführung von Fahrten auf bestimmte Wochentage (maximal 4 Tage pro Schulwoche) oder auf die Tage des Beginns und/oder des Endes einer Schulwoche fest. Die Zahl der Fahrtage kann sich zwischen den Losen und innerhalb der Lose zwischen den Touren unter-scheiden, wenn Beförderungsleistungen an einzelnen Tagen unterschiedlich oder gar nicht zu erbringen sind. Die Kalkulation des Angebots hat auf die Verkehrstage des Schuljahres 2025/2026 zu erfolgen. Beförderungsleistungen an Ferientagen, z. B. zu/von Einrichtungen zur Betreuung von Schüler/-innen mit schweren Beeinträchtigungen sind nicht Bestandteil der Vergabe. Die ausgeschriebene Leistung ist in 7 Lose aufgeteilt.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigslust-Parchim (DE80O)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/09/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Auftraggeber besitzt eine einseitige Verlängerungsoption um zweimal ein weiteres Schuljahr, deren Wahrnehmung spätestens 9 Monate vor Vertragsende schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung- Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1) - Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_Stand_August_2024") - Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_Stand_August_2024")
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat
BeschaffungsdienstleisterKSM Kommunalservice Mecklenburg AöR - Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0002
TitelBoizenburg 1
BeschreibungDie zu vergebende Gesamtleistung umfasst Leistungen der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen gemäß §§ 4 und 6 der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim (LUP) im Auftrag und in Aufgabenträgerschaft des Landkreises LUP in der Regel mit Fahrzeugen bis zu 8 Fahrgastsitzplätzen (Pkw, Großraumlimousine/Van, Kleinbus) Für die Beförderung von einer Person im Rollstuhl sitzend ist ein besonders ausgerüstetes Fahrzeug erforderlich. Der Gesamtumfang der zu vergebenden Beförderungsleistung beträgt zum Zeitpunkt der Vergabe ca. 106.900 Besetzt-km (Last-km) pro Schuljahr. Die Bezeichnung Besetzt-km steht für die kumulierte Länge der Fahrten von der Aufnahme des ersten zu befördernden Schülers bis zur letzten zu bedienenden Bildungseinrichtung (Hinfahrt) bzw. bei den Rückfahrten von der ersten zu bedienenden Bildungseinrichtung bis zum Ausstieg des letzten zu befördernden Schülers (Besetztfahrten). Nur diese Leistungen sind Gegen-stand der Ausschreibung, des zu vergebenden Auftrags und der Vertragsgestaltung. Der zusätzliche Auf-wand für die zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Leerfahrten ist vom Bieter im Preisangebot für die beworbene Leistung zu berücksichtigen. Auch Kilometer, bei denen sich nur eine Begleitperson, aber kein/e Schüler/-in im Fahrzeug befindet, sind Leerkilometer. Bei den zum Redaktionsschluss der Schülerliste zu befördernden 45 Schüler/-innen handelt es sich um im Landkreis LUP wohnende Schüler/-innen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs mit unterschiedlichen Arten und Graden der Beeinträchtigung und daraus folgenden Anforderungen an die Beförderung, einschließlich erforderlicher Hilfen beim Ein- und Ausstieg. In besonders genannten Fällen ist die Mitfahrt einer Begleitperson erforderlich. Gegenwärtig 25 % der genannten Schüler/-innen sind ohne Beeinträchtigung. Ihre Beförderung im FSV erfolgt aufgrund fehlender ÖPNV-Erschließung und kann auch nur Teils-trecken umfassen (Zu- und Abbringer zum/vom ÖPNV) Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg. Die umfassten Beförderungen erfolgen als Freigestellte Verkehre. Sie sind selbst nicht genehmigungs-pflichtig. Es handelt sich ausschließlich um Beförderungen, für die wenigstens einer der folgenden in § 1 Nr. 4 unter den Buchstaben d, i bzw. g aufgelisteten Ausnahme-Tatbestände aus der Freistellungs-Verordnung zum PBefG zutrifft: - Beförderungen "durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht"; - Beförderungen "durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten"; - Beförderungen von "körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personen-kreise dienen". Der öffentliche Auftraggeber darf Dienstleistungsaufträge ausschließlich an zuverlässige und geeignete Unternehmer vergeben. Zudem gebietet die besondere Verantwortung des Auftraggebers für die Sicherheit der zu befördernden Personen die Prüfung der Zuverlässigkeit und Sachkenntnis der potenziellen Auftragnehmer. Diese ist - unabhängig von der Prüfung im Einzelfall - gegeben, wenn der Bieter eine gültige Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz für Linien- oder Gelegenheitsverkehre sowie Sonderlinienverkehre mit Omnibussen oder den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen oder für den Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) besitzt. Der Leistungszeitraum umfasst die Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029 (4 Schuljahre als Vertragsperioden). Der Auftraggeber hat eine einseitige Verlängerungsoption für zweimal ein weiteres Schuljahr. Die Leistung ist an Schultagen nach dem Schulferienkalender des Landes Mecklenburg-Vorpommern und für die Schule in Lauenburg nach dem Schulferienkalender des Landes Schleswig-Holstein zu erbringen. Danach hat das Schuljahr 2025/2026 176 Schultage in 38 (beginnenden bzw. endenden) Schulwochen im Land M-V und 173 Schultage in 37 (beginnenden bzw. endenden) Schulwochen im Land Schleswig-Holstein. Die Zahl der Fahrtage entspricht bei Fahrten ohne einschränkende Merkmale der Zahl der Schultage. Die konkreten Fahrtage (Verkehrstage) weichen in den einzelnen Schuljahren vom Durch-schnitt ab. Einschränkungen legen die Durchführung von Fahrten auf bestimmte Wochentage (maximal 4 Tage pro Schulwoche) oder auf die Tage des Beginns und/oder des Endes einer Schulwoche fest. Die Zahl der Fahrtage kann sich zwischen den Losen und innerhalb der Lose zwischen den Touren unter-scheiden, wenn Beförderungsleistungen an einzelnen Tagen unterschiedlich oder gar nicht zu erbringen sind. Die Kalkulation des Angebots hat auf die Verkehrstage des Schuljahres 2025/2026 zu erfolgen. Beförderungsleistungen an Ferientagen, z. B. zu/von Einrichtungen zur Betreuung von Schüler/-innen mit schweren Beeinträchtigungen sind nicht Bestandteil der Vergabe. Die ausgeschriebene Leistung ist in 7 Lose aufgeteilt.
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigslust-Parchim (DE80O)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/09/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Auftraggeber besitzt eine einseitige Verlängerungsoption um zweimal ein weiteres Schuljahr, deren Wahrnehmung spätestens 9 Monate vor Vertragsende schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung- Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1) - Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_Stand_August_2024") - Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_Stand_August_2024")
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat
BeschaffungsdienstleisterKSM Kommunalservice Mecklenburg AöR - Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0003
TitelBoizenburg 2
BeschreibungDie zu vergebende Gesamtleistung umfasst Leistungen der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen gemäß §§ 4 und 6 der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim (LUP) im Auftrag und in Aufgabenträgerschaft des Landkreises LUP in der Regel mit Fahrzeugen bis zu 8 Fahrgastsitzplätzen (Pkw, Großraumlimousine/Van, Kleinbus) Für die Beförderung von einer Person im Rollstuhl sitzend ist ein besonders ausgerüstetes Fahrzeug erforderlich. Der Gesamtumfang der zu vergebenden Beförderungsleistung beträgt zum Zeitpunkt der Vergabe ca. 106.900 Besetzt-km (Last-km) pro Schuljahr. Die Bezeichnung Besetzt-km steht für die kumulierte Länge der Fahrten von der Aufnahme des ersten zu befördernden Schülers bis zur letzten zu bedienenden Bildungseinrichtung (Hinfahrt) bzw. bei den Rückfahrten von der ersten zu bedienenden Bildungseinrichtung bis zum Ausstieg des letzten zu befördernden Schülers (Besetztfahrten). Nur diese Leistungen sind Gegen-stand der Ausschreibung, des zu vergebenden Auftrags und der Vertragsgestaltung. Der zusätzliche Auf-wand für die zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Leerfahrten ist vom Bieter im Preisangebot für die beworbene Leistung zu berücksichtigen. Auch Kilometer, bei denen sich nur eine Begleitperson, aber kein/e Schüler/-in im Fahrzeug befindet, sind Leerkilometer. Bei den zum Redaktionsschluss der Schülerliste zu befördernden 45 Schüler/-innen handelt es sich um im Landkreis LUP wohnende Schüler/-innen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs mit unterschiedlichen Arten und Graden der Beeinträchtigung und daraus folgenden Anforderungen an die Beförderung, einschließlich erforderlicher Hilfen beim Ein- und Ausstieg. In besonders genannten Fällen ist die Mitfahrt einer Begleitperson erforderlich. Gegenwärtig 25 % der genannten Schüler/-innen sind ohne Beeinträchtigung. Ihre Beförderung im FSV erfolgt aufgrund fehlender ÖPNV-Erschließung und kann auch nur Teils-trecken umfassen (Zu- und Abbringer zum/vom ÖPNV) Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg. Die umfassten Beförderungen erfolgen als Freigestellte Verkehre. Sie sind selbst nicht genehmigungs-pflichtig. Es handelt sich ausschließlich um Beförderungen, für die wenigstens einer der folgenden in § 1 Nr. 4 unter den Buchstaben d, i bzw. g aufgelisteten Ausnahme-Tatbestände aus der Freistellungs-Verordnung zum PBefG zutrifft: - Beförderungen "durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht"; - Beförderungen "durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten"; - Beförderungen von "körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personen-kreise dienen". Der öffentliche Auftraggeber darf Dienstleistungsaufträge ausschließlich an zuverlässige und geeignete Unternehmer vergeben. Zudem gebietet die besondere Verantwortung des Auftraggebers für die Sicherheit der zu befördernden Personen die Prüfung der Zuverlässigkeit und Sachkenntnis der potenziellen Auftragnehmer. Diese ist - unabhängig von der Prüfung im Einzelfall - gegeben, wenn der Bieter eine gültige Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz für Linien- oder Gelegenheitsverkehre sowie Sonderlinienverkehre mit Omnibussen oder den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen oder für den Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) besitzt. Der Leistungszeitraum umfasst die Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029 (4 Schuljahre als Vertragsperioden). Der Auftraggeber hat eine einseitige Verlängerungsoption für zweimal ein weiteres Schuljahr. Die Leistung ist an Schultagen nach dem Schulferienkalender des Landes Mecklenburg-Vorpommern und für die Schule in Lauenburg nach dem Schulferienkalender des Landes Schleswig-Holstein zu erbringen. Danach hat das Schuljahr 2025/2026 176 Schultage in 38 (beginnenden bzw. endenden) Schulwochen im Land M-V und 173 Schultage in 37 (beginnenden bzw. endenden) Schulwochen im Land Schleswig-Holstein. Die Zahl der Fahrtage entspricht bei Fahrten ohne einschränkende Merkmale der Zahl der Schultage. Die konkreten Fahrtage (Verkehrstage) weichen in den einzelnen Schuljahren vom Durch-schnitt ab. Einschränkungen legen die Durchführung von Fahrten auf bestimmte Wochentage (maximal 4 Tage pro Schulwoche) oder auf die Tage des Beginns und/oder des Endes einer Schulwoche fest. Die Zahl der Fahrtage kann sich zwischen den Losen und innerhalb der Lose zwischen den Touren unter-scheiden, wenn Beförderungsleistungen an einzelnen Tagen unterschiedlich oder gar nicht zu erbringen sind. Die Kalkulation des Angebots hat auf die Verkehrstage des Schuljahres 2025/2026 zu erfolgen. Beförderungsleistungen an Ferientagen, z. B. zu/von Einrichtungen zur Betreuung von Schüler/-innen mit schweren Beeinträchtigungen sind nicht Bestandteil der Vergabe. Die ausgeschriebene Leistung ist in 7 Lose aufgeteilt.
Interne Kennung3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigslust-Parchim (DE80O)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/09/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Auftraggeber besitzt eine einseitige Verlängerungsoption um zweimal ein weiteres Schuljahr, deren Wahrnehmung spätestens 9 Monate vor Vertragsende schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung- Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1) - Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_Stand_August_2024") - Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_Stand_August_2024")
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat
BeschaffungsdienstleisterKSM Kommunalservice Mecklenburg AöR - Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0004
TitelZu-/Abbringer Vorderhagen
BeschreibungDie zu vergebende Gesamtleistung umfasst Leistungen der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen gemäß §§ 4 und 6 der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim (LUP) im Auftrag und in Aufgabenträgerschaft des Landkreises LUP in der Regel mit Fahrzeugen bis zu 8 Fahrgastsitzplätzen (Pkw, Großraumlimousine/Van, Kleinbus) Für die Beförderung von einer Person im Rollstuhl sitzend ist ein besonders ausgerüstetes Fahrzeug erforderlich. Der Gesamtumfang der zu vergebenden Beförderungsleistung beträgt zum Zeitpunkt der Vergabe ca. 106.900 Besetzt-km (Last-km) pro Schuljahr. Die Bezeichnung Besetzt-km steht für die kumulierte Länge der Fahrten von der Aufnahme des ersten zu befördernden Schülers bis zur letzten zu bedienenden Bildungseinrichtung (Hinfahrt) bzw. bei den Rückfahrten von der ersten zu bedienenden Bildungseinrichtung bis zum Ausstieg des letzten zu befördernden Schülers (Besetztfahrten). Nur diese Leistungen sind Gegen-stand der Ausschreibung, des zu vergebenden Auftrags und der Vertragsgestaltung. Der zusätzliche Auf-wand für die zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Leerfahrten ist vom Bieter im Preisangebot für die beworbene Leistung zu berücksichtigen. Auch Kilometer, bei denen sich nur eine Begleitperson, aber kein/e Schüler/-in im Fahrzeug befindet, sind Leerkilometer. Bei den zum Redaktionsschluss der Schülerliste zu befördernden 45 Schüler/-innen handelt es sich um im Landkreis LUP wohnende Schüler/-innen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs mit unterschiedlichen Arten und Graden der Beeinträchtigung und daraus folgenden Anforderungen an die Beförderung, einschließlich erforderlicher Hilfen beim Ein- und Ausstieg. In besonders genannten Fällen ist die Mitfahrt einer Begleitperson erforderlich. Gegenwärtig 25 % der genannten Schüler/-innen sind ohne Beeinträchtigung. Ihre Beförderung im FSV erfolgt aufgrund fehlender ÖPNV-Erschließung und kann auch nur Teils-trecken umfassen (Zu- und Abbringer zum/vom ÖPNV) Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg. Die umfassten Beförderungen erfolgen als Freigestellte Verkehre. Sie sind selbst nicht genehmigungs-pflichtig. Es handelt sich ausschließlich um Beförderungen, für die wenigstens einer der folgenden in § 1 Nr. 4 unter den Buchstaben d, i bzw. g aufgelisteten Ausnahme-Tatbestände aus der Freistellungs-Verordnung zum PBefG zutrifft: - Beförderungen "durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht"; - Beförderungen "durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten"; - Beförderungen von "körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personen-kreise dienen". Der öffentliche Auftraggeber darf Dienstleistungsaufträge ausschließlich an zuverlässige und geeignete Unternehmer vergeben. Zudem gebietet die besondere Verantwortung des Auftraggebers für die Sicherheit der zu befördernden Personen die Prüfung der Zuverlässigkeit und Sachkenntnis der potenziellen Auftragnehmer. Diese ist - unabhängig von der Prüfung im Einzelfall - gegeben, wenn der Bieter eine gültige Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz für Linien- oder Gelegenheitsverkehre sowie Sonderlinienverkehre mit Omnibussen oder den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen oder für den Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) besitzt. Der Leistungszeitraum umfasst die Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029 (4 Schuljahre als Vertragsperioden). Der Auftraggeber hat eine einseitige Verlängerungsoption für zweimal ein weiteres Schuljahr. Die Leistung ist an Schultagen nach dem Schulferienkalender des Landes Mecklenburg-Vorpommern und für die Schule in Lauenburg nach dem Schulferienkalender des Landes Schleswig-Holstein zu erbringen. Danach hat das Schuljahr 2025/2026 176 Schultage in 38 (beginnenden bzw. endenden) Schulwochen im Land M-V und 173 Schultage in 37 (beginnenden bzw. endenden) Schulwochen im Land Schleswig-Holstein. Die Zahl der Fahrtage entspricht bei Fahrten ohne einschränkende Merkmale der Zahl der Schultage. Die konkreten Fahrtage (Verkehrstage) weichen in den einzelnen Schuljahren vom Durch-schnitt ab. Einschränkungen legen die Durchführung von Fahrten auf bestimmte Wochentage (maximal 4 Tage pro Schulwoche) oder auf die Tage des Beginns und/oder des Endes einer Schulwoche fest. Die Zahl der Fahrtage kann sich zwischen den Losen und innerhalb der Lose zwischen den Touren unter-scheiden, wenn Beförderungsleistungen an einzelnen Tagen unterschiedlich oder gar nicht zu erbringen sind. Die Kalkulation des Angebots hat auf die Verkehrstage des Schuljahres 2025/2026 zu erfolgen. Beförderungsleistungen an Ferientagen, z. B. zu/von Einrichtungen zur Betreuung von Schüler/-innen mit schweren Beeinträchtigungen sind nicht Bestandteil der Vergabe. Die ausgeschriebene Leistung ist in 7 Lose aufgeteilt.
Interne Kennung4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigslust-Parchim (DE80O)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/09/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Auftraggeber besitzt eine einseitige Verlängerungsoption um zweimal ein weiteres Schuljahr, deren Wahrnehmung spätestens 9 Monate vor Vertragsende schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung- Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1) - Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_Stand_August_2024") - Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_Stand_August_2024")
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat
BeschaffungsdienstleisterKSM Kommunalservice Mecklenburg AöR - Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0005
TitelWittenburg 1
BeschreibungDie zu vergebende Gesamtleistung umfasst Leistungen der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen gemäß §§ 4 und 6 der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim (LUP) im Auftrag und in Aufgabenträgerschaft des Landkreises LUP in der Regel mit Fahrzeugen bis zu 8 Fahrgastsitzplätzen (Pkw, Großraumlimousine/Van, Kleinbus) Für die Beförderung von einer Person im Rollstuhl sitzend ist ein besonders ausgerüstetes Fahrzeug erforderlich. Der Gesamtumfang der zu vergebenden Beförderungsleistung beträgt zum Zeitpunkt der Vergabe ca. 106.900 Besetzt-km (Last-km) pro Schuljahr. Die Bezeichnung Besetzt-km steht für die kumulierte Länge der Fahrten von der Aufnahme des ersten zu befördernden Schülers bis zur letzten zu bedienenden Bildungseinrichtung (Hinfahrt) bzw. bei den Rückfahrten von der ersten zu bedienenden Bildungseinrichtung bis zum Ausstieg des letzten zu befördernden Schülers (Besetztfahrten). Nur diese Leistungen sind Gegen-stand der Ausschreibung, des zu vergebenden Auftrags und der Vertragsgestaltung. Der zusätzliche Auf-wand für die zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Leerfahrten ist vom Bieter im Preisangebot für die beworbene Leistung zu berücksichtigen. Auch Kilometer, bei denen sich nur eine Begleitperson, aber kein/e Schüler/-in im Fahrzeug befindet, sind Leerkilometer. Bei den zum Redaktionsschluss der Schülerliste zu befördernden 45 Schüler/-innen handelt es sich um im Landkreis LUP wohnende Schüler/-innen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs mit unterschiedlichen Arten und Graden der Beeinträchtigung und daraus folgenden Anforderungen an die Beförderung, einschließlich erforderlicher Hilfen beim Ein- und Ausstieg. In besonders genannten Fällen ist die Mitfahrt einer Begleitperson erforderlich. Gegenwärtig 25 % der genannten Schüler/-innen sind ohne Beeinträchtigung. Ihre Beförderung im FSV erfolgt aufgrund fehlender ÖPNV-Erschließung und kann auch nur Teils-trecken umfassen (Zu- und Abbringer zum/vom ÖPNV) Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg. Die umfassten Beförderungen erfolgen als Freigestellte Verkehre. Sie sind selbst nicht genehmigungs-pflichtig. Es handelt sich ausschließlich um Beförderungen, für die wenigstens einer der folgenden in § 1 Nr. 4 unter den Buchstaben d, i bzw. g aufgelisteten Ausnahme-Tatbestände aus der Freistellungs-Verordnung zum PBefG zutrifft: - Beförderungen "durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht"; - Beförderungen "durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten"; - Beförderungen von "körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personen-kreise dienen". Der öffentliche Auftraggeber darf Dienstleistungsaufträge ausschließlich an zuverlässige und geeignete Unternehmer vergeben. Zudem gebietet die besondere Verantwortung des Auftraggebers für die Sicherheit der zu befördernden Personen die Prüfung der Zuverlässigkeit und Sachkenntnis der potenziellen Auftragnehmer. Diese ist - unabhängig von der Prüfung im Einzelfall - gegeben, wenn der Bieter eine gültige Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz für Linien- oder Gelegenheitsverkehre sowie Sonderlinienverkehre mit Omnibussen oder den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen oder für den Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) besitzt. Der Leistungszeitraum umfasst die Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029 (4 Schuljahre als Vertragsperioden). Der Auftraggeber hat eine einseitige Verlängerungsoption für zweimal ein weiteres Schuljahr. Die Leistung ist an Schultagen nach dem Schulferienkalender des Landes Mecklenburg-Vorpommern und für die Schule in Lauenburg nach dem Schulferienkalender des Landes Schleswig-Holstein zu erbringen. Danach hat das Schuljahr 2025/2026 176 Schultage in 38 (beginnenden bzw. endenden) Schulwochen im Land M-V und 173 Schultage in 37 (beginnenden bzw. endenden) Schulwochen im Land Schleswig-Holstein. Die Zahl der Fahrtage entspricht bei Fahrten ohne einschränkende Merkmale der Zahl der Schultage. Die konkreten Fahrtage (Verkehrstage) weichen in den einzelnen Schuljahren vom Durch-schnitt ab. Einschränkungen legen die Durchführung von Fahrten auf bestimmte Wochentage (maximal 4 Tage pro Schulwoche) oder auf die Tage des Beginns und/oder des Endes einer Schulwoche fest. Die Zahl der Fahrtage kann sich zwischen den Losen und innerhalb der Lose zwischen den Touren unter-scheiden, wenn Beförderungsleistungen an einzelnen Tagen unterschiedlich oder gar nicht zu erbringen sind. Die Kalkulation des Angebots hat auf die Verkehrstage des Schuljahres 2025/2026 zu erfolgen. Beförderungsleistungen an Ferientagen, z. B. zu/von Einrichtungen zur Betreuung von Schüler/-innen mit schweren Beeinträchtigungen sind nicht Bestandteil der Vergabe. Die ausgeschriebene Leistung ist in 7 Lose aufgeteilt.
Interne Kennung5
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigslust-Parchim (DE80O)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/09/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Auftraggeber besitzt eine einseitige Verlängerungsoption um zweimal ein weiteres Schuljahr, deren Wahrnehmung spätestens 9 Monate vor Vertragsende schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung- Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1) - Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_Stand_August_2024") - Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_Stand_August_2024")
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat
BeschaffungsdienstleisterKSM Kommunalservice Mecklenburg AöR - Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0006
TitelWittenburg 2
BeschreibungDie zu vergebende Gesamtleistung umfasst Leistungen der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen gemäß §§ 4 und 6 der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim (LUP) im Auftrag und in Aufgabenträgerschaft des Landkreises LUP in der Regel mit Fahrzeugen bis zu 8 Fahrgastsitzplätzen (Pkw, Großraumlimousine/Van, Kleinbus) Für die Beförderung von einer Person im Rollstuhl sitzend ist ein besonders ausgerüstetes Fahrzeug erforderlich. Der Gesamtumfang der zu vergebenden Beförderungsleistung beträgt zum Zeitpunkt der Vergabe ca. 106.900 Besetzt-km (Last-km) pro Schuljahr. Die Bezeichnung Besetzt-km steht für die kumulierte Länge der Fahrten von der Aufnahme des ersten zu befördernden Schülers bis zur letzten zu bedienenden Bildungseinrichtung (Hinfahrt) bzw. bei den Rückfahrten von der ersten zu bedienenden Bildungseinrichtung bis zum Ausstieg des letzten zu befördernden Schülers (Besetztfahrten). Nur diese Leistungen sind Gegen-stand der Ausschreibung, des zu vergebenden Auftrags und der Vertragsgestaltung. Der zusätzliche Auf-wand für die zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Leerfahrten ist vom Bieter im Preisangebot für die beworbene Leistung zu berücksichtigen. Auch Kilometer, bei denen sich nur eine Begleitperson, aber kein/e Schüler/-in im Fahrzeug befindet, sind Leerkilometer. Bei den zum Redaktionsschluss der Schülerliste zu befördernden 45 Schüler/-innen handelt es sich um im Landkreis LUP wohnende Schüler/-innen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs mit unterschiedlichen Arten und Graden der Beeinträchtigung und daraus folgenden Anforderungen an die Beförderung, einschließlich erforderlicher Hilfen beim Ein- und Ausstieg. In besonders genannten Fällen ist die Mitfahrt einer Begleitperson erforderlich. Gegenwärtig 25 % der genannten Schüler/-innen sind ohne Beeinträchtigung. Ihre Beförderung im FSV erfolgt aufgrund fehlender ÖPNV-Erschließung und kann auch nur Teils-trecken umfassen (Zu- und Abbringer zum/vom ÖPNV) Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg. Die umfassten Beförderungen erfolgen als Freigestellte Verkehre. Sie sind selbst nicht genehmigungs-pflichtig. Es handelt sich ausschließlich um Beförderungen, für die wenigstens einer der folgenden in § 1 Nr. 4 unter den Buchstaben d, i bzw. g aufgelisteten Ausnahme-Tatbestände aus der Freistellungs-Verordnung zum PBefG zutrifft: - Beförderungen "durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht"; - Beförderungen "durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten"; - Beförderungen von "körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personen-kreise dienen". Der öffentliche Auftraggeber darf Dienstleistungsaufträge ausschließlich an zuverlässige und geeignete Unternehmer vergeben. Zudem gebietet die besondere Verantwortung des Auftraggebers für die Sicherheit der zu befördernden Personen die Prüfung der Zuverlässigkeit und Sachkenntnis der potenziellen Auftragnehmer. Diese ist - unabhängig von der Prüfung im Einzelfall - gegeben, wenn der Bieter eine gültige Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz für Linien- oder Gelegenheitsverkehre sowie Sonderlinienverkehre mit Omnibussen oder den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen oder für den Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) besitzt. Der Leistungszeitraum umfasst die Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029 (4 Schuljahre als Vertragsperioden). Der Auftraggeber hat eine einseitige Verlängerungsoption für zweimal ein weiteres Schuljahr. Die Leistung ist an Schultagen nach dem Schulferienkalender des Landes Mecklenburg-Vorpommern und für die Schule in Lauenburg nach dem Schulferienkalender des Landes Schleswig-Holstein zu erbringen. Danach hat das Schuljahr 2025/2026 176 Schultage in 38 (beginnenden bzw. endenden) Schulwochen im Land M-V und 173 Schultage in 37 (beginnenden bzw. endenden) Schulwochen im Land Schleswig-Holstein. Die Zahl der Fahrtage entspricht bei Fahrten ohne einschränkende Merkmale der Zahl der Schultage. Die konkreten Fahrtage (Verkehrstage) weichen in den einzelnen Schuljahren vom Durch-schnitt ab. Einschränkungen legen die Durchführung von Fahrten auf bestimmte Wochentage (maximal 4 Tage pro Schulwoche) oder auf die Tage des Beginns und/oder des Endes einer Schulwoche fest. Die Zahl der Fahrtage kann sich zwischen den Losen und innerhalb der Lose zwischen den Touren unter-scheiden, wenn Beförderungsleistungen an einzelnen Tagen unterschiedlich oder gar nicht zu erbringen sind. Die Kalkulation des Angebots hat auf die Verkehrstage des Schuljahres 2025/2026 zu erfolgen. Beförderungsleistungen an Ferientagen, z. B. zu/von Einrichtungen zur Betreuung von Schüler/-innen mit schweren Beeinträchtigungen sind nicht Bestandteil der Vergabe. Die ausgeschriebene Leistung ist in 7 Lose aufgeteilt.
Interne Kennung6
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigslust-Parchim (DE80O)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/09/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Auftraggeber besitzt eine einseitige Verlängerungsoption um zweimal ein weiteres Schuljahr, deren Wahrnehmung spätestens 9 Monate vor Vertragsende schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung- Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1) - Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_Stand_August_2024") - Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_Stand_August_2024")
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat
BeschaffungsdienstleisterKSM Kommunalservice Mecklenburg AöR - Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0007
TitelZu-/Abbringer Lübtheen
BeschreibungDie zu vergebende Gesamtleistung umfasst Leistungen der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen gemäß §§ 4 und 6 der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim (LUP) im Auftrag und in Aufgabenträgerschaft des Landkreises LUP in der Regel mit Fahrzeugen bis zu 8 Fahrgastsitzplätzen (Pkw, Großraumlimousine/Van, Kleinbus) Für die Beförderung von einer Person im Rollstuhl sitzend ist ein besonders ausgerüstetes Fahrzeug erforderlich. Der Gesamtumfang der zu vergebenden Beförderungsleistung beträgt zum Zeitpunkt der Vergabe ca. 106.900 Besetzt-km (Last-km) pro Schuljahr. Die Bezeichnung Besetzt-km steht für die kumulierte Länge der Fahrten von der Aufnahme des ersten zu befördernden Schülers bis zur letzten zu bedienenden Bildungseinrichtung (Hinfahrt) bzw. bei den Rückfahrten von der ersten zu bedienenden Bildungseinrichtung bis zum Ausstieg des letzten zu befördernden Schülers (Besetztfahrten). Nur diese Leistungen sind Gegen-stand der Ausschreibung, des zu vergebenden Auftrags und der Vertragsgestaltung. Der zusätzliche Auf-wand für die zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Leerfahrten ist vom Bieter im Preisangebot für die beworbene Leistung zu berücksichtigen. Auch Kilometer, bei denen sich nur eine Begleitperson, aber kein/e Schüler/-in im Fahrzeug befindet, sind Leerkilometer. Bei den zum Redaktionsschluss der Schülerliste zu befördernden 45 Schüler/-innen handelt es sich um im Landkreis LUP wohnende Schüler/-innen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs mit unterschiedlichen Arten und Graden der Beeinträchtigung und daraus folgenden Anforderungen an die Beförderung, einschließlich erforderlicher Hilfen beim Ein- und Ausstieg. In besonders genannten Fällen ist die Mitfahrt einer Begleitperson erforderlich. Gegenwärtig 25 % der genannten Schüler/-innen sind ohne Beeinträchtigung. Ihre Beförderung im FSV erfolgt aufgrund fehlender ÖPNV-Erschließung und kann auch nur Teils-trecken umfassen (Zu- und Abbringer zum/vom ÖPNV) Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg. Die umfassten Beförderungen erfolgen als Freigestellte Verkehre. Sie sind selbst nicht genehmigungs-pflichtig. Es handelt sich ausschließlich um Beförderungen, für die wenigstens einer der folgenden in § 1 Nr. 4 unter den Buchstaben d, i bzw. g aufgelisteten Ausnahme-Tatbestände aus der Freistellungs-Verordnung zum PBefG zutrifft: - Beförderungen "durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht"; - Beförderungen "durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten"; - Beförderungen von "körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personen-kreise dienen". Der öffentliche Auftraggeber darf Dienstleistungsaufträge ausschließlich an zuverlässige und geeignete Unternehmer vergeben. Zudem gebietet die besondere Verantwortung des Auftraggebers für die Sicherheit der zu befördernden Personen die Prüfung der Zuverlässigkeit und Sachkenntnis der potenziellen Auftragnehmer. Diese ist - unabhängig von der Prüfung im Einzelfall - gegeben, wenn der Bieter eine gültige Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz für Linien- oder Gelegenheitsverkehre sowie Sonderlinienverkehre mit Omnibussen oder den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen oder für den Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) besitzt. Der Leistungszeitraum umfasst die Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029 (4 Schuljahre als Vertragsperioden). Der Auftraggeber hat eine einseitige Verlängerungsoption für zweimal ein weiteres Schuljahr. Die Leistung ist an Schultagen nach dem Schulferienkalender des Landes Mecklenburg-Vorpommern und für die Schule in Lauenburg nach dem Schulferienkalender des Landes Schleswig-Holstein zu erbringen. Danach hat das Schuljahr 2025/2026 176 Schultage in 38 (beginnenden bzw. endenden) Schulwochen im Land M-V und 173 Schultage in 37 (beginnenden bzw. endenden) Schulwochen im Land Schleswig-Holstein. Die Zahl der Fahrtage entspricht bei Fahrten ohne einschränkende Merkmale der Zahl der Schultage. Die konkreten Fahrtage (Verkehrstage) weichen in den einzelnen Schuljahren vom Durch-schnitt ab. Einschränkungen legen die Durchführung von Fahrten auf bestimmte Wochentage (maximal 4 Tage pro Schulwoche) oder auf die Tage des Beginns und/oder des Endes einer Schulwoche fest. Die Zahl der Fahrtage kann sich zwischen den Losen und innerhalb der Lose zwischen den Touren unter-scheiden, wenn Beförderungsleistungen an einzelnen Tagen unterschiedlich oder gar nicht zu erbringen sind. Die Kalkulation des Angebots hat auf die Verkehrstage des Schuljahres 2025/2026 zu erfolgen. Beförderungsleistungen an Ferientagen, z. B. zu/von Einrichtungen zur Betreuung von Schüler/-innen mit schweren Beeinträchtigungen sind nicht Bestandteil der Vergabe. Die ausgeschriebene Leistung ist in 7 Lose aufgeteilt.
Interne Kennung7
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigslust-Parchim (DE80O)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/09/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Auftraggeber besitzt eine einseitige Verlängerungsoption um zweimal ein weiteres Schuljahr, deren Wahrnehmung spätestens 9 Monate vor Vertragsende schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung- Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1) - Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_Stand_August_2024") - Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_Stand_August_2024")
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat
BeschaffungsdienstleisterKSM Kommunalservice Mecklenburg AöR - Zentrale Vergabestelle
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0006
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeSonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeSonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeSonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeSonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeSonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeSonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0007
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeSonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat
Registrierungsnummer13076000-K000-05
PostanschriftPutlitzer Straße 25
StadtParchim
Postleitzahl19370
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigslust-Parchim (DE80O)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@ks-mecklenburg.de
Telefon+49 385200926101
Fax+49 385200921009
Internetadressehttps://www.kreis-lup.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungKSM Kommunalservice Mecklenburg AöR - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummert:0385200926101
PostanschriftEckdrift 93
StadtSchwerin
Postleitzahl19061
Land, Gliederung (NUTS)Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@ks-mecklenburg.de
Telefon+49 385200926101
Fax+49 385200921009
Internetadressehttps://www.ks-mecklenburg.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Registrierungsnummert:03855885160
PostanschriftJohannes-Stelling-Straße 14
StadtSchwerin
Postleitzahl19053
Land, Gliederung (NUTS)Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@wm.mv-regierung.de
Telefon+49 385588-5160
Fax+49 385588-4855817
Internetadressehttp://www.regierung-mv.de/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung0cbd7626-869e-49cd-b58b-79eb29e15f53  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung11/09/2025 12:36:50 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung595778-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe175/2025
Datum der Veröffentlichung12/09/2025