Beschreibung der Beschaffung
Die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt beabsichtigt, die Konzession für die Überprüfung der ortsveränderlichen Elektrogeräte nach der DGUV V3 und der BetrSichV für die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt auszuschreiben. Der Konzessionszeitraum beträgt drei Jahre, mit der Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt ist zuständig für den Vollzug von Freiheitsstrafen über 24 Monaten an männlichen Erwachsenen, ebenso für die Untersuchungshaft an männlichen Erwachsenen. Die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt hat eine durchschnittliche Belegung von derzeit 537 Gefangenen im geschlossenen Vollzug. Die Belegungsfähigkeit liegt aktuell bei 665 Plätzen.
Der Konzessionär hat in der Justizvollzugsanstalt insgesamt ca. 3.500 ortsveränderliche Elektrogeräte der Gefangenen zu überprüfen. Eine flächendeckende Überprüfung gemäß DGUV V3 wurde bislang nicht durchgeführt.
Die Überprüfung der ortsveränderlichen Elektrogeräte (1- phasige) der Gefangenen ist auszuschreiben. Die Prüffrist für diese Geräte beträgt gemäß DGUV V3 zwei Jahre. Die turnusmäßige Überprüfung soll in den Freizeiträumen auf den jeweiligen Häusern erfolgen. Die Elektrogeräte der Gefangenen werden in die Räumlichkeiten verbracht und dort überprüft.
Zusätzlich soll einmal im Monat die Überprüfung neu eingebrachter Elektrogeräte für Gefangene erfolgen. Eine Ausgabe neuer Elektrogeräte ist gemäß der HVV erst nach Durchführung der Elektrogeräteüberprüfung nach DGUV V3 möglich.
Die Überprüfung dieser Geräte erfolgt in einem separaten Raum in den Räumlichkeiten der Kammer.
Die Kosten der Überprüfung hat der Gefangene zu tragen.
Die durchgeführte Überprüfung ist mittels einer Plakette kenntlich zu machen. Auf der Plakette ist das nächste Prüfdatum anzugeben. Ferner ist die Überprüfung zu dokumentieren.
Elektrogeräte, die die Überprüfung nicht bestehen, sind zu separieren. Die Entsorgung von defekten Geräten erfolgt durch die Anstalt.
Die Überprüfung der Elektrogeräte kann von Montag bis Freitag, von jeweils 08:00 Uhr – 16:00 Uhr erfolgen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Betriebsrisiko ausschließlich dem Konzessionär obliegt.
Einzelheiten siehe Verfahrensunterlagen.