596511-2025 - Ergebnis
Deutschland – Reinigungsmittel – Betriebsamt
OJ S 175/2025 12/09/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement -
E-Mailvergabemanagement@stadt-heilbronn.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBetriebsamt
BeschreibungLieferung von Reinigungs- und Hygieneartikeln
Kennung des Verfahrens28cc85fd-7bba-4139-8032-6a875fb420ce
Interne KennungHN 68/03/25
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensLieferung von Reinigungs- und Hygieneartikeln für städtische Gebäude
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39830000 Reinigungsmittel
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftStadtkreis  
StadtHeilbronn
Postleitzahl74072
Land, Gliederung (NUTS)Heilbronn, Stadtkreis (DE117)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAusschreibendes Fachamt ist das Betriebsamt. Die Ware ist jedoch durch Direktlieferung an verschiedene Bedarfsstellen städtischer Gebäude zu liefern.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenAngebote können für ein oder mehrere Lose eingereicht werden. Wir behalten uns aber vor, die Gesamtleistung an einen Bieter zu vergeben. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein).
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLos 1: Reinigungszubehör u.- Geräte (ca. 40 Bedarfsstellen)
BeschreibungReinigungszubehör u.- Geräte (ca. 40 Bedarfsstellen)
Interne KennungLOT-0001 E66644374
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39830000 Reinigungsmittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Heilbronn, Stadtkreis (DE117)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationen# Ausschreibendes Fachamt ist das Betriebsamt. Die Ware erfolgt durch Direktlieferung an verschiedene Bedarfsstellen städtischer Gebäude.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/09/2025
Enddatum der Laufzeit31/08/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungReinigungs- und Hygienartikel
Beschreibung100 % Preis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: # Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltStadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement -
5.1.
LosLOT-0002
TitelLos 2: Reinigungs- und Pflegemittel (ca. 40 Bedarfsstellen)
BeschreibungReinigungs- und Pflegemittel (ca. 40 Bedarfsstellen)
Interne KennungLOT-0002 E66644374
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39830000 Reinigungsmittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Heilbronn, Stadtkreis (DE117)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAusschreibendes Fachamt ist das Betriebsamt. Die Ware erfolgt durch Direktlieferung an verschiedene Bedarfsstellen städtischer Gebäude.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/09/2025
Enddatum der Laufzeit31/08/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungReinigungs-und Hygienartikel
Beschreibung100 % Preis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltStadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement -
5.1.
LosLOT-0003
TitelLos 3: Lieferung von Papierartikel - (ca. 170 Bedarfsstellen)
BeschreibungLieferung von Papierartikel - (ca. 170 Bedarfsstellen)
Interne KennungLOT-0003 E66644374
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33770000 Hygienepapier
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Heilbronn, Stadtkreis (DE117)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAusschreibendes Fachamt ist das Betriebsamt. Die Ware erfolgt durch Direktlieferung an verschiedene Bedarfsstellen städtischer Gebäude.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/09/2025
Enddatum der Laufzeit31/08/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungReinigungs-und Hygienartikel
Beschreibung100 % Preis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltStadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement -
5.1.
LosLOT-0004
TitelLos 4: Flüssigseife (ca. 170 Bedarfsstellen)
BeschreibungFlüssigseife (ca. 170 Bedarfsstellen)
Interne KennungLOT-0004 E66644374
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39830000 Reinigungsmittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Heilbronn, Stadtkreis (DE117)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAusschreibendes Fachamt ist das Betriebsamt. Die Ware erfolgt durch Direktlieferung an verschiedene Bedarfsstellen städtischer Gebäude.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/09/2025
Enddatum der Laufzeit31/08/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungReinigungs-und Hygienartikel
Beschreibung100 % Preis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltStadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement -
5.1.
LosLOT-0005
TitelLos 5: Müllbeutel (ca. 50 Bedarfsstellen)
BeschreibungMüllbeutel (ca. 50 Bedarfsstellen)
Interne KennungLOT-0005 E66644374
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39830000 Reinigungsmittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Heilbronn, Stadtkreis (DE117)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAusschreibendes Fachamt ist das Betriebsamt. Die Ware erfolgt durch Direktlieferung an verschiedene Bedarfsstellen städtischer Gebäude.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/09/2025
Enddatum der Laufzeit31/08/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungReinigungs-und Hygienartikel
Beschreibung100 % Preis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltStadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement -
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge260 500,40 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungO + S Offterdinger & Sailer GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsReinigungszubehör-/Geräte
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots21 315,59 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsReinigungszubehör-/geräte
Datum des Vertragsabschlusses08/08/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungE.J. Reinigungssysteme Vertriebs-GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsReinigungs-/Pflege- mittel
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des Angebots27 460,96 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsReinigungs-/Pflege- mittel
Datum des Vertragsabschlusses08/08/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungE.J. Reinigungssysteme Vertriebs-GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsPapierartikel
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des Angebots180 590,85 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsPapierartikel
Datum des Vertragsabschlusses08/08/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKammerer GmbH & Co.KG
Angebot
Kennung des AngebotsFlüssigseife
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Wert des Angebots15 873,00 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsFlüssigseife
Datum des Vertragsabschlusses08/08/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungEndres GmbH & Co KG
Angebot
Kennung des AngebotsMüllbeutel
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0005
Wert des Angebots15 260,00 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsMüllbeutel
Datum des Vertragsabschlusses08/08/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement -
Registrierungsnummer08121000-A9314-54
PostanschriftMoltkestr. 35
StadtHeilbronn
Postleitzahl74072
Land, Gliederung (NUTS)Heilbronn, Stadtkreis (DE117)
LandDeutschland
KontaktpersonZentrales Vergabemanagement
E-Mailvergabemanagement@stadt-heilbronn.de
Telefon+49 7131 56-2190
Fax+49 7131 56-161241
Internetadressehttp://www.heilbronn.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer08-A9866-40
PostanschriftDurlacher Allee 100
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76137
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49 7219268730
Fax+49 7219263985
Internetadressehttp://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungO + S Offterdinger & Sailer GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE811187887
StadtKornwestheim
Postleitzahl70806
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigsburg (DE115)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungO + S Offterdinger & Sailer GmbH
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungE.J. Reinigungssysteme Vertriebs-GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE172388724
StadtGaildorf-Kleinaltdorf
Postleitzahl74405
Land, Gliederung (NUTS)Schwäbisch Hall (DE11A)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungE.J. Reinigungssysteme Vertriebs-GmbH
Gewinner dieser LoseLOT-0002, LOT-0003
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungKammerer GmbH & Co.KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE346708743
StadtBruchsal
Postleitzahl76646
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Landkreis (DE123)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungKammerer GmbH & Co.KG
Gewinner dieser LoseLOT-0004
8.1.
ORG-0006
Offizielle BezeichnungEndres GmbH & Co KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE152492797
StadtWürzburg
Postleitzahl97076
Land, Gliederung (NUTS)Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungEndres GmbH & Co KG
Gewinner dieser LoseLOT-0005
8.1.
ORG-0007
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungabe78173-697c-4619-aa55-aa860c8ec268  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung10/09/2025 14:40:17 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung596511-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe175/2025
Datum der Veröffentlichung12/09/2025