597357-2023 - ErgebnisDeutschland-Bonn: Medizinische Geräte
OJ S 191/2023 04/10/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Bonn AöR
Postanschrift: Venusberg-Campus 1
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Investitionseinkauf
E-Mail: Investitionsplanung@ukbonn.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukbonn.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ex post: Hochleistungs-Computertomograph
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_11_01
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
33100000 Medizinische Geräte
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Beschaffung eines Hochleistungs-Computertomographen für das Herzzentrum.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
33110000 Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen, 33115000 Ausrüstung für Tomografie
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Universitätsklinikum Bonn AöR Venusberg-Campus 1 53127 Bonn
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Universitätsklinik Bonn beabsichtigt für das neue entstehende Herzzentrum die Anschaffung eines Kardio-Interventions-CT. Der Kardio-/Interventions-CT ist eines der zentralen Geräte in der interventionellen Radiologie und muss sowohl höchste Ansprüche in der Kardiologie als auch in der Intervention abdecken. Weiterhin sind umfangreiche Diagnose- und Auswertetools anzubieten, die den Auswerteprozess optimieren, sowie Spektral-Auswertungen. Über die technischen Erfordernisse hinaus wird Wert auf effektive Kühlmöglichkeiten des Systems und Lärmminimierung im Untersuchungsraum gelegt.
Der Neubau eines Herzzentrums ist die erste Baustufe des Zentralklinikums entsprechend der Masterplanung des Universitätsklinikums Bonn. Im Herzzentrum werden die Kernbereiche der Kardiologie, Herzchirurgie und Radiologie zusammengeführt. Im Zentralklinikum sollen die operativen Disziplinen sowie Medizinischen Kliniken zentralisiert werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Technische Parameter / Gewichtung: 60
Qualitätskriterium - Name: Wartung und Service / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der AG behält sich als Option vor, den AN zusätzlich mit den nachfolgend aufgeführten Leistungen (teilweise oder insgesamt) zu beauftragen: Voll-Servicevertrag nach der Gewährleistungsfrist gemäß Titel 01.02, Abschnitt A0008 des Leistungsverzeichnisses. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht. Im Falle der Beauftragung gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers (BVB).
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die o. g. Angaben zur Vertragslaufzeit ergeben sich aus dem nach aktueller Zeitplanung vorgesehenen Zuschlagsdatum 30.09.2023 und dem vom Auftraggeber angestrebten Umsetzungszeitraum der Maßnahme (bis 30.09.2024).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 145-462391
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
29/09/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Siemens Healthcare GmbH
Postanschrift: Karlheinz-Kaske-Str. 2
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Auf die Veröffentlichung des Auftragswerts wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet, um den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen nicht zu beeinträchtigen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YDJL4
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Erkennt ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, ist dies innerhalb ab 10 Tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Werden diese Obliegenheiten nicht beachtet, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig.
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Unternehmens mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann hiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
29/09/2023