Beschreibung der Beschaffung
Hintergrund/ Anlass:
Die Politik der Insel Fehmarn hat den Klimanotstand beschlossen. Die Insel soll bis zum Jahr 2030 klimaneutral werden. Da dies einen Strukturwandel im Bereich der Mobilität voraussetzt, wurde beschlossen, dass ein innovatives Mobilitätskonzept erstellt werden soll. Dieses soll aufzeigen, welches Maßnahmenpaket zur Erreichung des Klimaneutralitätsziels geeignet ist und umgesetzt werden muss, und in welchem Umfang ggf. auch Kompensationsmaßnahmen nötig werden. Die Beschlusslage ist in Auszügen als Anlage 1 beigefügt.
Zeitrahmen für die Auftragsabwicklung und Maßnahmenumsetzung:
Der Vertragsabschluss für das „Mobilitätskonzept Klimaneutralität Insel Fehmarn“ (MKIF) ist vorgesehen für Q4/2022, wozu das Vergabeverfahren in Q2/2022 startet. Die Zeitschiene ist allerdings noch abhängig von der Synchronisation mit dem Verfahren zur Akquise von Fördermitteln für die Konzepterstellung.
Die Erfassung des Status Quo soll in den Jahren 2022 bis 2024 stattfinden. Parallel dazu soll, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung der Stadt Fehmarn, das Konzept erarbeitet werden. Der Projektabschluss ist für Q3/2024 vorgesehen, so dass das Konzept mit Maßnahmenkatalog und die sich hieraus zur Umsetzung ergebenden Budgets in der Dezembersitzungsrunde der Ausschüsse und Stadtvertretung im Jahr 2024 beschlossen werden können. Damit bleiben für die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs noch ca. 5 Jahre. Demnach sollte in der o.a. Zeitschiene, die Bestandteil des Konzeptes sein soll, ein Umsetzungszeitraum von 5 Jahren vorgesehen werden, so dass rechtzeitig bis zum Jahr 2030 die Grundlagen geschaffen sind, dass Mobilität auf der Insel 2030 CO2- bzw. klimaneutral stattfinden kann. Bei einem verbleibenden Klimaimpact der Mobilität sollte auch eine Kompensation bis zu diesem Zeitpunkt umgesetzt sein.
Zielsystem:
In Vorbereitung der Auftragsvergabe für das MKIF wurde vor dem Hintergrund der o.a. Beschlusslage zwischen Verwaltung und politischen Gremien die folgende Zielstellung für die Erstellung des MKIF festgelegt:
Neben dem Oberziel, bis zum Jahr 2030 ein attraktives Infrastruktursystem aufzubauen, das es Einwohnern, Beschäftigten und Gästen der Stadt Fehmarn ermöglicht, im Jahr 2030 klimaneutral mobil zu sein, sollen zur Lösung bekannter Probleme folgende Teilziele Bestandteil des Zielsystems sein:
1. Rad- und Fußverkehr soll sicher werden.
2. Verkehrsführungen sollen klar werden.
3. Lücken in Wegenetzen sollen geschlossen werden.
4. Barrieren sollen abgebaut werden.
5. Saisonale Verkehrsinfarkte sollen vermieden werden.
6. Die durch den fließenden und ruhenden MIV inkl. Parksuchverkehr ( Sicherheit, „Gewusel“, Emissionen (Lärm und Abgase)) geminderte Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum soll verbessert werden (z.B. Innenstadt Burg, Petersdorf, Häfen Orth, Lemkenhafen, Burgstaaken).
7. Heute nur eingeschränkt vorhandene bzw. fehlende öffentliche/gemeinschaftlich nutzbare Mobilitätsangebote sollen inselweit sowie für die An- und Abreise geschaffen werden.
Im Ergebnis muss das MKIF einen kategorisierten, priorisierter Maßnahmenkatalog mit Handlungsleitfaden zur schrittweisen Umsetzung enthalten, der geeignet ist, dem o.a. Zielsystem bestmöglich gerecht zu werden. Der Handlungsleitfaden soll eine Zeitschiene und eine Kostenbetrachtung, d.h. die Bewertung der zu leistenden Investitionen, beinhalten, so dass Budgetierungen möglich werden und die richtigen Schritte rechtzeitig eingeleitet werden können. Zu den Maßnahmen sollen jeweils der Umsetzungszeitpunkt bzw. die zur Umsetzung benötigte Dauer angegeben werden.
Sollte im Ergebnis festgestellt werden, dass eine klimaneutrale Mobilität nicht erreicht werden kann, so soll eine Ermittlung des verbleibenden Klimaimpacts erfolgen, so dass eine Quantifizierung von Kompensationsmaßnahmen erfolgen kann.