Zusätzliche Angaben
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i.V.m. VgV, s. auch Artikel 5kAbsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022.
Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung soll das eingesetzte Personal die deutsche Sprache angemessen in Wort und Schrift beherrschen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ91JS