598053-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Feuerwehrfahrzeuge – Gemeinde Hilter a.T.W. / Lieferung eines Drehleiterfahrzeugs (DLA[K] 23/12) für die Ortsfeuerwehr Hilter a.T.W. - Los 1: Fahrgestell und Aufbau | Los 2: Feuerwehrtechnische Beladung
OJ S 167/2026 31/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Hilter a.T.W.
E-Mailvergabe@Lkos.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelGemeinde Hilter a.T.W. / Lieferung eines Drehleiterfahrzeugs (DLA[K] 23/12) für die Ortsfeuerwehr Hilter a.T.W. - Los 1: Fahrgestell und Aufbau | Los 2: Feuerwehrtechnische Beladung
BeschreibungGemeinde Hilter a.T.W. / Lieferung eines Drehleiterfahrzeugs (DLA[K] 23/12) für die Ortsfeuerwehr Hilter a.T.W. - Los 1: Fahrgestell und Aufbau | Los 2: Feuerwehrtechnische Beladung
Kennung des Verfahrensaf865ec2-b845-4f52-a18e-8c257b60adff
Interne KennungLKOS 2026 - 157
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtHilter a.T.W.
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Landkreis (DE94E)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYTV6MJBD3# Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet. Bieterfragen sind bis spätestens 18.09.2026 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten. Die Abgabe eines Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig! Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel). Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann2
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten§ 123 Abs. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung§ 123 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Betrug§ 123 Abs. 1 Nr. 4 u. 5 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Korruption§ 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern§ 123 Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen§ 123 Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Zahlungsunfähigkeit§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren§ 124 Abs. 1 Nr. 8 u. 9 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelFahrgestell und Aufbau
BeschreibungDie Gemeinde Hilter a.T.W. beabsichtigt die Beschaffung eines fabrikneuen Drehleiterfahrzeugs DLA(K) 23/12 einschließlich feuerwehrtechnischer Beladung. Das Fahrzeug ist vollständig funktionsfähig, zugelassen und einsatzbereit zu liefern. Die Vergabe erfolgt aufgeteilt in zwei Fachlose: * Los 1 umfasst Fahrgestell und feuerwehrtechnischen Aufbau als technisch aufeinander abgestimmtes Gesamtsystem. * Los 2 umfasst die feuerwehrtechnische Beladung. Angebote können für ein Los oder für beide Lose abgegeben werden; die Zuschlagserteilung erfolgt je Los. Fahrgestell und Aufbau werden aus technischen Gründen gemeinsam vergeben. Wesentliche sicherheits- und zulassungsrelevante Schnittstellen bestehen insbesondere bei Nebenantrieb, Abstützung, Leiterpark und Steuerung, Achslasten und Schwerpunktlage, Energieversorgung, Brems- und Fahrdynamik, Parametrierung, EMV und Gesamtfahrzeugzulassung. Die technische Gesamtverantwortung für das funktionsfähige und zulassungsfähige System liegt beim Auftragnehmer des Loses 1. Der Zuschlag wird je Los auf das preislich niedrigste wertbare Angebot erteilt. Einziges Zuschlagskriterium ist damit der Preis. Die technische und qualitative Mindestleistung wird durch die als Ausschluss- beziehungsweise Mindestanforderungen gekennzeichneten Vorgaben abgesichert.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
Optionen
Beschreibung der OptionenDas Leistungsverzeichnis zu Los 1 enthält als "Option" gekennzeichnete Positionen. Dabei handelt es sich um Leistungen, bei denen zum Zeitpunkt der Erstellung der Leistungsbeschreibung noch nicht feststeht, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen sollen. Alle als "Option" gekennzeichneten Positionen sind vollständig anzubieten und mit einem Preis zu versehen.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHilter a.T.W.
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Landkreis (DE94E)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsReferenzen (Los 1) - Mit dem Angebot ist eine Referenzliste über mindestens zwei innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist fertiggestellte und erfolgreich abgenommene, vergleichbare Drehleiterfahrzeuge vorzulegen. Vergleichbar sind Hubrettungsfahrzeuge derselben oder einer technisch gleichwertigen Leistungsklasse, aus denen ein tragfähiger Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit für den ausgeschriebenen Auftrag möglich ist. Anzugeben sind Auftraggeber, Fahrzeugtyp, wesentlicher Leistungsumfang, Liefer-/Abnahmedatum und eine prüffähige Kontaktstelle.

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsQualitätsmanagementsystem (Los 1) - Für den Hersteller des Drehleiteraufbaus ist ein gültiger Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder ein gleichwertiger Nachweis der Qualitätssicherung vorzulegen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen18/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYTV6MJBD3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYTV6MJBD3
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYTV6MJBD3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheitfür Los 1: Zur Absicherung der vor vollständiger Auslieferung geleisteten Teilzahlungen hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten eine unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts vorzulegen. Die Bürgschaft muss sämtliche Ansprüche des Auftraggebers auf Rückzahlung der geleisteten Teilzahlungen absichern, die sich insbesondere aus einer nicht, nicht vollständig oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung ergeben können. Die Bürgschaftssumme muss zunächst mindestens einem Drittel des vereinbarten Kaufpreises entsprechen. Vor Auszahlung des zweiten Teilbetrages ist sie auf insgesamt zwei Drittel des Kaufpreises zu erhöhen. Eine Auszahlung der jeweiligen Teilzahlung erfolgt erst nach Eingang der Bürgschaftsurkunde in der erforderlichen Höhe. Die Bürgschaft muss deutschem Recht unterliegen, in deutscher Sprache ausgestellt und dem Auftraggeber im Original übergeben werden. Sie darf keine Befristung enthalten und nicht vor der vollständigen, vertragsgemäßen Auslieferung und förmlichen Abnahme des Fahrzeugs erlöschen. Nach vollständiger Auslieferung und Abnahme des Fahrzeugs wird die Bürgschaftsurkunde zurückgegeben, sofern keine durch die Bürgschaft gesicherten Ansprüche des Auftraggebers mehr bestehen.
Frist für den Eingang der Angebote29/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss52 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Lieferung soll schnellstmöglich erfolgen. Für beide Lose ist im Angebot eine verbindliche Lieferfrist, gerechnet ab Auftragserteilung, anzugeben. Die angebotene Lieferfrist wird Vertragsbestandteil.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle Vereinbarungfür Los 1: Der vertraglich vereinbarte Kaufpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer wird in drei gleichen Teilbeträgen fällig: * Ein Drittel des Kaufpreises nach Auftragsbestätigung Die Zahlung wird nach Eingang der rechtsverbindlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers und einer prüffähigen Rechnung fällig. Voraussetzung ist die vorherige Übergabe der nachfolgend beschriebenen Bankbürgschaft in Höhe dieses Teilbetrages. * Ein Drittel des Kaufpreises nach Lieferung des Fahrgestells Die Zahlung wird fällig, sobald das Fahrgestell nachweislich beim Aufbauhersteller eingegangen ist. Der Eingang ist dem Auftraggeber unter Angabe von Fahrgestellhersteller, Fahrzeugtyp und Fahrzeug-Identifizierungsnummer schriftlich zu bestätigen. Vor Auszahlung ist die Bankbürgschaft auf insgesamt zwei Drittel des vereinbarten Kaufpreises zu erhöhen oder durch eine entsprechende neue Bürgschaft zu ersetzen. * Ein Drittel des Kaufpreises nach Auslieferung und Abnahme
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 215), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Hilter a.T.W.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Hilter a.T.W.
5.1.
LosLOT-0002
TitelFeuerwehrtechnische Beladung
BeschreibungDie Gemeinde Hilter a.T.W. beabsichtigt die Beschaffung eines fabrikneuen Drehleiterfahrzeugs DLA(K) 23/12 einschließlich feuerwehrtechnischer Beladung. Das Fahrzeug ist vollständig funktionsfähig, zugelassen und einsatzbereit zu liefern. Die Vergabe erfolgt aufgeteilt in zwei Fachlose: * Los 1 umfasst Fahrgestell und feuerwehrtechnischen Aufbau als technisch aufeinander abgestimmtes Gesamtsystem. * Los 2 umfasst die feuerwehrtechnische Beladung. Angebote können für ein Los oder für beide Lose abgegeben werden; die Zuschlagserteilung erfolgt je Los. Fahrgestell und Aufbau werden aus technischen Gründen gemeinsam vergeben. Wesentliche sicherheits- und zulassungsrelevante Schnittstellen bestehen insbesondere bei Nebenantrieb, Abstützung, Leiterpark und Steuerung, Achslasten und Schwerpunktlage, Energieversorgung, Brems- und Fahrdynamik, Parametrierung, EMV und Gesamtfahrzeugzulassung. Die technische Gesamtverantwortung für das funktionsfähige und zulassungsfähige System liegt beim Auftragnehmer des Loses 1. Der Zuschlag wird je Los auf das preislich niedrigste wertbare Angebot erteilt. Einziges Zuschlagskriterium ist damit der Preis. Die technische und qualitative Mindestleistung wird durch die als Ausschluss- beziehungsweise Mindestanforderungen gekennzeichneten Vorgaben abgesichert.
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
Optionen
Beschreibung der OptionenDas Leistungsverzeichnis zu Los 1 enthält als "Option" gekennzeichnete Positionen. Dabei handelt es sich um Leistungen, bei denen zum Zeitpunkt der Erstellung der Leistungsbeschreibung noch nicht feststeht, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen sollen. Alle als "Option" gekennzeichneten Positionen sind vollständig anzubieten und mit einem Preis zu versehen.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHilter a.T.W.
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Landkreis (DE94E)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsReferenzen (Los 1) - Mit dem Angebot ist eine Referenzliste über mindestens zwei innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist fertiggestellte und erfolgreich abgenommene, vergleichbare Drehleiterfahrzeuge vorzulegen. Vergleichbar sind Hubrettungsfahrzeuge derselben oder einer technisch gleichwertigen Leistungsklasse, aus denen ein tragfähiger Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit für den ausgeschriebenen Auftrag möglich ist. Anzugeben sind Auftraggeber, Fahrzeugtyp, wesentlicher Leistungsumfang, Liefer-/Abnahmedatum und eine prüffähige Kontaktstelle.

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsQualitätsmanagementsystem (Los 1) - Für den Hersteller des Drehleiteraufbaus ist ein gültiger Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder ein gleichwertiger Nachweis der Qualitätssicherung vorzulegen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen18/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYTV6MJBD3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYTV6MJBD3
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYTV6MJBD3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheitfür Los 1: Zur Absicherung der vor vollständiger Auslieferung geleisteten Teilzahlungen hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten eine unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts vorzulegen. Die Bürgschaft muss sämtliche Ansprüche des Auftraggebers auf Rückzahlung der geleisteten Teilzahlungen absichern, die sich insbesondere aus einer nicht, nicht vollständig oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung ergeben können. Die Bürgschaftssumme muss zunächst mindestens einem Drittel des vereinbarten Kaufpreises entsprechen. Vor Auszahlung des zweiten Teilbetrages ist sie auf insgesamt zwei Drittel des Kaufpreises zu erhöhen. Eine Auszahlung der jeweiligen Teilzahlung erfolgt erst nach Eingang der Bürgschaftsurkunde in der erforderlichen Höhe. Die Bürgschaft muss deutschem Recht unterliegen, in deutscher Sprache ausgestellt und dem Auftraggeber im Original übergeben werden. Sie darf keine Befristung enthalten und nicht vor der vollständigen, vertragsgemäßen Auslieferung und förmlichen Abnahme des Fahrzeugs erlöschen. Nach vollständiger Auslieferung und Abnahme des Fahrzeugs wird die Bürgschaftsurkunde zurückgegeben, sofern keine durch die Bürgschaft gesicherten Ansprüche des Auftraggebers mehr bestehen.
Frist für den Eingang der Angebote29/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss52 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Lieferung soll schnellstmöglich erfolgen. Für beide Lose ist im Angebot eine verbindliche Lieferfrist, gerechnet ab Auftragserteilung, anzugeben. Die angebotene Lieferfrist wird Vertragsbestandteil.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle Vereinbarungfür Los 1: Der vertraglich vereinbarte Kaufpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer wird in drei gleichen Teilbeträgen fällig: * Ein Drittel des Kaufpreises nach Auftragsbestätigung Die Zahlung wird nach Eingang der rechtsverbindlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers und einer prüffähigen Rechnung fällig. Voraussetzung ist die vorherige Übergabe der nachfolgend beschriebenen Bankbürgschaft in Höhe dieses Teilbetrages. * Ein Drittel des Kaufpreises nach Lieferung des Fahrgestells Die Zahlung wird fällig, sobald das Fahrgestell nachweislich beim Aufbauhersteller eingegangen ist. Der Eingang ist dem Auftraggeber unter Angabe von Fahrgestellhersteller, Fahrzeugtyp und Fahrzeug-Identifizierungsnummer schriftlich zu bestätigen. Vor Auszahlung ist die Bankbürgschaft auf insgesamt zwei Drittel des vereinbarten Kaufpreises zu erhöhen oder durch eine entsprechende neue Bürgschaft zu ersetzen. * Ein Drittel des Kaufpreises nach Auslieferung und Abnahme
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 215), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Hilter a.T.W.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Hilter a.T.W.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Hilter a.T.W.
Registrierungsnummert:05415011100
PostanschriftAm Schölerberg 1
StadtOsnabrück
Postleitzahl49082
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@Lkos.de
Telefon+49 5415011100
Fax+49 54150161100
Internetadressehttps://www.landkreis-osnabrueck.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 4131153308
Internetadressehttps://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung303e89c8-3d5f-4b9b-9d5e-c1e30690865e  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung27/08/2026 15:09:36 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung598053-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe167/2026
Datum der Veröffentlichung31/08/2026