598060-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste – Bestandsdokumentation nach Umbau Dossenheimer Landstraße, Heidelberg
OJ S 167/2026 31/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungRhein-Neckar-Verkehr GmbH
E-Mailvergabe@rnv-online.de
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
Tätigkeit des AuftraggebersStädtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBestandsdokumentation nach Umbau Dossenheimer Landstraße, Heidelberg
BeschreibungDie Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) beabsichtigt die Bestandsaufnahme der Maßnahme H041 „GE Handschuhsheim Nord inkl. barrierefreier Ausbau von 2 Haltestellen“. Hierbei sollen neue Pläne erzeugt werden. Die Erfassung soll per terrestrischen 3D-Laserscanning erfolgen, um eine spätere Erfassung von Elementen sicherzustellen.
Kennung des Verfahrens0add8a89-1a88-4cb5-9c38-48bb34896e39
Interne Kennung009-26-E15
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71353000 Oberirdische Vermessung, 71353200 Vermessungsdienste, 71355000 Vermessungsarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtHeidelberg
Postleitzahl69121
Land, Gliederung (NUTS)Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenZum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §21 AEntG, § 19 MiLoG oder 3 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber nachzuweisen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelBestandsdokumentation nach Umbau Dossenheimer Landstraße, Heidelberg
BeschreibungDie Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) beabsichtigt die Bestandsaufnahme der Maßnahme H041 „GE Handschuhsheim Nord inkl. barrierefreier Ausbau von 2 Haltestellen“. Hierbei sollen neue Pläne erzeugt werden. Die Erfassung soll per terrestrischen 3D-Laserscanning erfolgen, um eine spätere Erfassung von Elementen sicherzustellen.
Interne Kennung6ef61165-7924-4175-8fd2-aa67a8be024b
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71353000 Oberirdische Vermessung, 71353200 Vermessungsdienste, 71355000 Vermessungsarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHeidelberg
Postleitzahl69121
Land, Gliederung (NUTS)Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2026
Enddatum der Laufzeit31/05/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/6e7bee00-dcc9-4317-980d-02d608659b49/suitabilitycriteria Mit dem Angebot ist einzureichen: 1. Eigenerklärung über die Eintragung in Berufsregister Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, von denjenigen Bietern, die in die engere Wahl kommen, einen entsprechender Nachweis nachzufordern.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDie in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. 1.) Eigenerklärung das der Bieter spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen: - 1,5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden 2-fach maximiert p.a. Falls der Bieter/die Bietergemeinschaft in die engere Auswahl kommt, wird zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, ein entsprechender Nachweis oder eine Bereitschaftserklärung des Versicherers nachgefordert.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDie in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. DerAuftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Dies hat der Bieter durch folgende Erklärungen zu belegen: 1. Angabe von mindestens 2 Referenzen über die Durchführung von Beweissicherungen im innerstädtischen Bereich in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDie in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen. Mit dem Angebot ist einzureichen: 1. Erklärungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen, 2. Erklärungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, 3. Erklärungen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten, 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen, dass der Bieter also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/6e7bee00-dcc9-4317-980d-02d608659b49
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/6e7bee00-dcc9-4317-980d-02d608659b49
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheitsiehe Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Angebote28/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss33 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenGemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags1. Einhaltung der Erklärungsinhalte der Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. 2. Berufshaftpflichtversicherung (Personen-, Sachschäden über mind. 1,5 Mio. Euro, 2-fach maximiert p.a.) 3. Erklärung zur Einhaltung des LTMG (Mindestentgelt und Arbeitnehmerentsendegesetz)
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende RechtsformGesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertretung.
Finanzielle Vereinbarungsiehe Vergabeunterlagen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtRhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die Angebote bearbeitetRhein-Neckar-Verkehr GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungRhein-Neckar-Verkehr GmbH
Registrierungsnummer9e6f8957-23ff-4739-82a0-0d94363c37e2
AbteilungVergabemanagement und Baueinkauf (RE4)
PostanschriftMöhlstraße 27
StadtMannheim
Postleitzahl68165
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabemanagement und Baueinkauf (RE4)
E-Mailvergabe@rnv-online.de
Telefon+49 6214651730
Fax+49 6214653214
Internetadressehttp://www.rnv-online.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungRegierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer1d8ddb29-ca75-433e-ace2-8ea30f3e66c1
AbteilungVergabekammer Baden-Württemberg
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76137
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabekammer Baden-Württemberg
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49 7219268730
Fax+49 7219263985
Internetadressehttps://rp.baden-wuerttemberg.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungRhein-Neckar-Verkehr GmbH
Registrierungsnummereaf7ad94-04c8-477c-9f90-dfab11736d1a
AbteilungVergabemanagement und Baueinkauf (RE4)
PostanschriftMöhlstraße 27
StadtMannheim
Postleitzahl68165
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabemanagement und Baueinkauf (RE4)
E-Mailvergabe@rnv-online.de
Telefon+49 6214651730
Fax+49 6214653111
Internetadressehttps://www.rnv-online.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungae3b1314-6433-42bb-bbee-f1cdfe3cc6a4  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung28/08/2026 11:24:08 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung598060-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe167/2026
Datum der Veröffentlichung31/08/2026