598121-2022 - ErgebnisDeutschland-Oberschleißheim: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
OJ S 209/2022 28/10/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Pfarrkirchenstiftung Maria Patronin Bayerns
Postanschrift: Hofkurat-Diehl-Str. 5
Ort: Oberschleißheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Erzbischöfliches Ordinariat München - Abteilung HA 7.2. - Beschaffung
E-Mail: vst@eomuc.de
Telefon: +49 8921371-588
Fax: +49 8921371-748
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erzbistum-muenchen.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kirchenstiftung
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung von Leistungen der Fachplanung ELT, LPH 1 bis 9, für den Abbruch und Ersatzneubau des Kindergartens Maria Patronin Bayerns in Oberschleißheim
Referenznummer der Bekanntmachung: EOM_HV-133803
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Fachplanung ELT, Leistungsphasen LPH 1 bis 9, stufenweise für den Abbruch und Ersatzneubau des viergruppigen Kindergartens Maria Patronin Bayerns in vereinfachter Bauweise in Oberschleißheim.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 100 452,23 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Kindergarten Maria Patronin Bayerns Freisingerstraße 27 85764 Oberschleißheim
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Pfarrkirchenstiftung Maria Patronin Bayerns plant den Neubau des Kindergartens Maria Patronin Bayerns. Geplant ist der Abbruch des Bestandskindergartens und der Neubau eines viergruppigen Kindergartens an der Freisingerstraße 27 in 85764 Oberschleißheim. Der Neubau des Kindergartens muss im Grundgedanken des "einfachen Bauens" verwirklicht werden. Unter dem Begriff des "einfachen Bauens" ist eine einfache Bauweise aus monolithischem Tragwerk / Außenwänden (Holz, Beton oder Mauerwerk) mit einem aufs Notwendigste reduziertem Maß an Gebäudetechnik (TGA) zu verstehen. Der Neubau des Kindergartens muss an einer anderen Stelle auf dem Grundstück errichtet werden, sodass der bestehende Kindergarten während der Bauphase noch genutzt werden kann.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist daher die Beschaffung von Leistungen der Fachplanung ELT, Leistungsphasen LPH 1 bis 9 (stufenweise).
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Anlage 802 "Leistungsbeschreibung (Aufgabenbeschreibung)" und der Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog" im Allgemeinen sowie aus dem jeweiligen Einzelabruf im Besonderen.
Für weitergehende Ausführungen wird verwiesen auf die Anlage 802 Leistungsbeschreibung (Aufgabenbeschreibung); Leistungs- und Vergütungskatalog [Anlage 801] sowie ergänzend auf den Vertrag [Anlage 906].
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Persönliche Erfahrung des Projektleiters / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Ausführungskonzept / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 100
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Architektenleistungen werden stufenweise nach
- Grundleistungen;
- fest definierten Besonderen Leistungen;
und
- (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen
beauftragt.
Fest definierte Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des Vertragsentwurfs im Wesentlichen nach Aufwand/pauschal vergütet.
Soweit (optionale) weitere Besondere Leistungen anfallen, werden diese nach Aufwand vergütet:
- Auftragnehmer: 105,- EUR (netto)
- Mitarbeiter (Ingenieur): 75,- EUR (netto)
- Sonstiger Mitarbeiter: 56,- EUR (netto)
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 071-189712
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
07/10/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Planungsbüro Bertram
Postanschrift: Löhestraße 7
Ort: Dingolfing
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Postleitzahl: 84130
Land: Deutschland
E-Mail: bertram@intertech-gmbh.de
Telefon: +49 8731395-750
Fax: +49 87313957-525
Internet-Adresse: https://planungsbuero-bertram.de/
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 100 452,23 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die gegenständlichen Leistungen wurden in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV neu ausgeschrieben, da in dem vorherigen offenen Vergabeverfahren keine Angebote eingegangenen sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A653U
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25/10/2022