598313-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Datenerfassungssystem
OJ S 167/2026 31/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDataport AöR
E-Maildataportvergabestelle@dataport.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelDatenerfassungssystem
BeschreibungZentrale Softwarelösung zur Erfassung, Verarbeitung und Verwaltung von Luftqualitätsdaten im Bremer Luft- und Wassergütemessnetz
Kennung des Verfahrens3492aedc-7c41-493c-bd25-2786847ba929
Interne KennungDP31-202600067
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBremen
Postleitzahl28217
Land, Gliederung (NUTS)Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenFolgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftragge-ber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Ba-sis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleis-tet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, • Erklärungen zu Tariftreue- und Vergabegesetz Bremen (TtVG), • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann2
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenGemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLos 1: Luftmessnetz
BeschreibungPreisübertrag
Interne Kennung0073f4d6-fc9c-480e-ad55-ded6a7883137
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBremen
Postleitzahl28217
Land, Gliederung (NUTS)Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns12/10/2026
Enddatum der Laufzeit11/10/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichen-de Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Achtung, wichtiger Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien (Einreichung von Referenzen) gelten losüber-greifend, d.h.: Eine Referenz ist sowohl für den Fall, dass ein Angebot für nur ein Los als auch für beide Lose ausreichend. 5.4.2.2.1 Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähig-keit Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt: 5.4.2.2.1.1 Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung] Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (ge-rechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde/n, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Be-nennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentli-chen entspricht. Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit (kumulativ) die folgenden Vergleichbarkeitskriterien erfüllt sind: - Art der Leistung: Die Referenz muss der ausgeschriebenen Leistung nahekommen oder in-haltlich ähneln. - Komplexität: Der fachliche Anspruch des Vergleichsobjekts muss in etwa dem Zielobjekt ent-sprechen. - organisatorisches Umfeld: öffentlicher Auftraggeber Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn es nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde und seit mindestens 6 Monaten läuft Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsge-genstandes zu erleichtern. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanz-ahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von einer vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als eine Referenz keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst eine vergleichbare Referenz einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hin-sichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbei-tungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht aus-führen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch aus-drücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachts-abhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpart-ner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benen-nung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprech-partner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätig-ten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen wer-den, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die ein-gereichten Referenzen insgesamt betrachtet Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/74f034dd-19f1-41b4-9fd7-05c40fd9d6a6/suitabilitycriteria
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibunghttps://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/74f034dd-19f1-41b4-9fd7-05c40fd9d6a6/awardcriteria
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen23/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/1f51d3c0-7c48-448d-b258-f3c3adb29973
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/1f51d3c0-7c48-448d-b258-f3c3adb29973
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote11/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss35 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenGemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: 6 Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur An-gebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassis-tenten der eVergabe zu senden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDataport AöR
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Schleswig-Holstein
5.1.
LosLOT-0002
TitelLos 2: Wassergütemessnetz
BeschreibungPreisübertrag
Interne Kennungd693615e-9d26-4e6d-a894-c90a6a280cca
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBremen
Postleitzahl28217
Land, Gliederung (NUTS)Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns12/10/2026
Enddatum der Laufzeit11/10/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichen-de Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Achtung, wichtiger Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien (Einreichung von Referenzen) gelten losüber-greifend, d.h.: Eine Referenz ist sowohl für den Fall, dass ein Angebot für nur ein Los als auch für beide Lose ausreichend. 5.4.2.2.1 Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähig-keit Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt: 5.4.2.2.1.1 Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung] Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (ge-rechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde/n, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Be-nennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentli-chen entspricht. Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit (kumulativ) die folgenden Vergleichbarkeitskriterien erfüllt sind: - Art der Leistung: Die Referenz muss der ausgeschriebenen Leistung nahekommen oder in-haltlich ähneln. - Komplexität: Der fachliche Anspruch des Vergleichsobjekts muss in etwa dem Zielobjekt ent-sprechen. - organisatorisches Umfeld: öffentlicher Auftraggeber Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn es nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde und seit mindestens 6 Monaten läuft Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsge-genstandes zu erleichtern. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanz-ahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von einer vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als eine Referenz keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst eine vergleichbare Referenz einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hin-sichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbei-tungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht aus-führen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch aus-drücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachts-abhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpart-ner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benen-nung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprech-partner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätig-ten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen wer-den, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die ein-gereichten Referenzen insgesamt betrachtet Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/74f034dd-19f1-41b4-9fd7-05c40fd9d6a6/suitabilitycriteria
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibunghttps://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/74f034dd-19f1-41b4-9fd7-05c40fd9d6a6/awardcriteria
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen23/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/1f51d3c0-7c48-448d-b258-f3c3adb29973
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/1f51d3c0-7c48-448d-b258-f3c3adb29973
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote11/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss35 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenGemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: 6 Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur An-gebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassis-tenten der eVergabe zu senden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDataport AöR
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Schleswig-Holstein
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungDataport AöR
Registrierungsnummerdba341b0-c408-43df-936c-e8a53c650e2e
PostanschriftAltenholzer Straße 10-14
StadtAltenholz
Postleitzahl24161
Land, Gliederung (NUTS)Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
LandDeutschland
E-Maildataportvergabestelle@dataport.de
Telefon+49 43132950
Internetadressehttps://www.dataport.de
Profil des Erwerbershttps://vergabeverfahren.dataport.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer6a40e611-eaa5-4a21-b775-c4ff3cfa8425
Abteilungbeim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
PostanschriftDüsternbrooker Weg 94
StadtKiel
Postleitzahl24105
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
Kontaktpersonbeim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
E-Mailvergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon+49 4319884542
Fax+49 4319884702
Internetadressehttp://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachungb00a24db-b04a-4402-81ba-74f10e6fda6c-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Beschaffer
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung91d196ae-e99b-4289-85c0-1960083c043e  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung28/08/2026 13:13:57 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung598313-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe167/2026
Datum der Veröffentlichung31/08/2026