Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Aufgrund neuer Erkenntnisse und Anpassungen der Mittelwand sind folgende Leistungen bezüglich der SSW Steinenstadt & BüG NBS PfA 9.1 zu beauftragen:
- Aktualisierung der Kostenpläne der SSW Mitte
- Erstellung der BifH Anträge
- Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen.
Die zu erbringenden Leistungen liegen im Rahmen der Leistungen des Auftragnehmers (AN) und die Beauftragung eines Dritten würde länger dauern und zu erheblichen Koordinations- und Logistikproblemen sowie zu erheblichen Mehrkosten führen. Zudem ist der AN bereits mit der Planung und Vorkenntnissen vertraut