Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Es sind ergänzende Untersuchungen nach Abschluss des Trassenauswahlverfahrens im EPR aufgrund von zusätzlichen
Anforderungen aufbauend auf den Erkenntnissen des Raumordnungsverfahren und dessen Maßgabe M-V1 notwendig. Hierbei
soll als Ergebnis aus der landesplanerischen Beurteilung der Regierung von Oberbayern untersucht werden, ob die Variante
Violett ab dem Bereich der Innquerung in bergmännischer Tunnelbauweise in Richtung Verknüpfungsstelle Ostermünchen
fortgeführt werden kann. Da IPBN schon wesentliche Erkenntnisse aus dem Trassenauswahl hat, ist es für das Projekt von
finanziellem Vorteil, wenn die Leistung von der Planungsgemeinschaft erbracht wird und nicht von einem anderen Ingenieurbüro,
da alle Unterlagen zur Verfügung stehen und die Einarbeitung in die Thematik entfällt.Des weiteren muß mit Beginn der
Leistungsphase ½ - Vorplanung im September 2021 das Ergebnis der ergänzenden Untersuchung zeitnah vorliegen, was von
einem anderen Ingenieurbüro in der Kürze der Zeit nicht möglich ist.