598533-2021 - AuftragsänderungDeutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
OJ S 227/2021 23/11/2021
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Billen, Peter
E-Mail: peter.billen@deutschebahn.com
Telefon: +49 89130849524
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
BIM - Daglfinger Kurve - Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph 1+2, 3 (Optional 4,5-7)
Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI33118
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: München
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Daglfinger Kurve - Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke
Höhenfreiheit Daglfinger Kurve - Objekt- und Tragwerksplanung IBW Lph 1+2;
Daglfinger Kurve incl. Höhenfreiheit Daglfinger Kurve - Objekt- und Tragwerksplanung IBW Lph 3 (4, 5-7 Optional)
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 06/08/2018 Ende: 31/01/2020
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 152-349837

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 18FEI33118
Bezeichnung des Auftrags:
BIM - Daglfinger Kurve - Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph 1+2, 3 (Optional 4,5-7)
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
07/08/2018
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Pöyry Deutschland GmbH
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
18/11/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: München
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Daglfinger Kurve - Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke
Höhenfreiheit Daglfinger Kurve - Objekt- und Tragwerksplanung IBW Lph 1+2;
Daglfinger Kurve incl. Höhenfreiheit Daglfinger Kurve - Objekt- und Tragwerksplanung IBW Lph 3 (4, 5-7 Optional)
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 06/08/2018 Ende: 31/01/2020
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Pöyry Deutschland GmbH
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
LÄ 32 Objekt- und Tragwerksplanung in den Lph 1-7 für neu hinzugetretene Objekte: Rahmenbauwerke für die Grasbrunner Str. sowie für die Durchbindetrasse
Im Rahmen der Vorplanung wurde die Erneuerung der Straßenüberführung BAB A94 Riem in Gestalt von einer Stabbogenbrücke, die die vorgesehenen Baumaßnahmen des Projektes Daglfinger Kurve im Gleisbereich überspannt, angestrebt. Infolge der mit der Autobahn GmbH durchgeführten Abstimmungen bezüglich dieser Lösungsvariante wurde der Erhalt des Bestandsbauwerks SÜ BAB A94 Riem festgelegt. Die Vorplanungsergebnisse (Erneuerung SÜ A94 Riem) werden nicht weiterverfolgt.
Mit der Festlegung zum Erhalt der SÜ BAB A94 in Riem entstand die Notwendigkeit zur zusätzlichen Errichtung des tunnelartigen Rahmenbauwerks für den Zubringer der Autobahn, die Grasbrunner Straße. Die Grasbrunner Straße ist aufgrund Gleisumbau und -neubau im Bereich der Straßenüberführung in verschobener nördlichen Lage zu realisieren. Ergänzend dazu ist ein tunnelartiges Rahmenbauwerk für das Gleis der Strecke 5618 südlich der Autobahnbrücke zu errichten. Dieses Gleis wurde im Hauptvertrag lediglich als optionale freizuhaltende Durchbindetrasse berücksichtigt. Im Rahmen des Planfalls „Deutschlandtakt“ wurde die Realisierung der Durchbindetrasse dem Projekt Daglfinger Kurve zugeordnet, so dass eine umfassende Objekt- und Tragwerksplanung für das im Projekt Daglfinger Kurve neu hinzugekommene tunnelartige Rahmenbauwerk erforderlich ist.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Im Zuge der Erörterung der Vorplanungsergebnisse der DB Netz AG wurde gemeinsam mit dem Straßenbaulastträger Autobahn GmbH der Erhalt der Bestandbrücke BAB A94 festgelegt. Das geplante Gleisbild im Bauwerksbereich, das gegenüber dem ursprünglichen Auftrag ein zusätzliches Gleis vorsieht, ist mit dem Bestandsbauwerk geometrisch nicht kompatibel. Dies bedeutet, dass der Zubringer zur Autobahn A94, die Grasbrunner Straße, in einer neuen, versetzten Lage in einem Rahmenbauwerk errichtet werden muss.
Auch die Realisierung der Durchbindetrasse, die im Zuge des Planfalls „Deutschlandtakt“ beschlossen wurde, stellt eine Änderung gegenüber dem ursprünglichen Auftrag dar. Im Hauptvertrag war die Durchbindetrasse lediglich aus trassierungstechnischer Sicht zu berücksichtigen. Für die Kreuzung der Durchbindetrasse mit der Autobahn A 94 ist die Errichtung eines Rahmenbauwerks erforderlich.
Aus diesen Planungsänderungen ergeben sich die vorliegenden zusätzlichen Leistungen.
VII.2.3.
Preiserhöhung