Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
LÄ 32 Objekt- und Tragwerksplanung in den Lph 1-7 für neu hinzugetretene Objekte: Rahmenbauwerke für die Grasbrunner Str. sowie für die Durchbindetrasse
Im Rahmen der Vorplanung wurde die Erneuerung der Straßenüberführung BAB A94 Riem in Gestalt von einer Stabbogenbrücke, die die vorgesehenen Baumaßnahmen des Projektes Daglfinger Kurve im Gleisbereich überspannt, angestrebt. Infolge der mit der Autobahn GmbH durchgeführten Abstimmungen bezüglich dieser Lösungsvariante wurde der Erhalt des Bestandsbauwerks SÜ BAB A94 Riem festgelegt. Die Vorplanungsergebnisse (Erneuerung SÜ A94 Riem) werden nicht weiterverfolgt.
Mit der Festlegung zum Erhalt der SÜ BAB A94 in Riem entstand die Notwendigkeit zur zusätzlichen Errichtung des tunnelartigen Rahmenbauwerks für den Zubringer der Autobahn, die Grasbrunner Straße. Die Grasbrunner Straße ist aufgrund Gleisumbau und -neubau im Bereich der Straßenüberführung in verschobener nördlichen Lage zu realisieren. Ergänzend dazu ist ein tunnelartiges Rahmenbauwerk für das Gleis der Strecke 5618 südlich der Autobahnbrücke zu errichten. Dieses Gleis wurde im Hauptvertrag lediglich als optionale freizuhaltende Durchbindetrasse berücksichtigt. Im Rahmen des Planfalls „Deutschlandtakt“ wurde die Realisierung der Durchbindetrasse dem Projekt Daglfinger Kurve zugeordnet, so dass eine umfassende Objekt- und Tragwerksplanung für das im Projekt Daglfinger Kurve neu hinzugekommene tunnelartige Rahmenbauwerk erforderlich ist.