598648-2022 - AuftragsänderungDeutschland-Leipzig: Planungsleistungen im Bauwesen
OJ S 209/2022 28/10/2022
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
Postanschrift: Großer Brockhaus 5
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DB AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Südost, FE.EI-SO-A, Salomonstraße 21, 04103Leipzig
E-Mail: anke.winzer@deutschebahn.com
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://Bieterportal.noncd.db.de/Portal/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
18GEI33660 Erneuerung EÜ km 64,753 in Neukirchen und EÜ km 72,228 in Werdau Strecke 6362 Leipzig-Connewitz – Hof
Referenznummer der Bekanntmachung: 18GEI33660
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Erneuerung EÜ km 64,753 in Neukirchen und EÜ km 72,228 in Werdau Strecke 6362 Leipzig-Connewitz – Hof
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Hauptort der Ausführung: Werdau und Neukirchen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Planungsleistungen (Lph 1 bis 2 zu übertragene Leistungen und Optionen für die Erneuerung von 2Eisenbahnbrücken mit den Leistungsbildern: Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, Technische Streckenausrüstung sowie Objektplanung Verkehrsanlagen.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 15/10/2018 Ende: 31/12/2023
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 196-444273

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Erneuerung EÜ km 64,753 in Neukirchen und EÜ km 72,228 in Werdau Strecke 6362 Leipzig-Connewitz – Hof
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
08/10/2018
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: BPR Dr. Schäpertöns Consult GmbH & Co KG
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25/10/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Hauptort der Ausführung: Werdau / Neukirchen / Langenhessen
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Planungsleistungen (Lph 1 bis 2 zu übertragene Leistungen und Optionen für die Erneuerung von 2Eisenbahnbrücken mit den Leistungsbildern: Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, Technische Streckenausrüstung sowie Objektplanung Verkehrsanlagen.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 15/10/2018 Ende: 31/12/2023
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: BPR Dr. Schäpertöns Consult GmbH & Co KG
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Auf Grund der Vorschriftenänderung (Ril 804.4501) im Juni 2021 sind folgende zusätzliche Leistungen für die Planung der EÜ
Ronneburger Str. entstanden. Leistungen für den bereits in der Leistungsphase 3 erreichten Planungsstand bis zum Zeitpunkt der
Änderung der Ril 804.4501 (für die Leistungsbilder Objekt- und Tragwerksplanung des Ingenieurbauwerks) für die Erneuerung EÜ
km 72,228 in Werdau Strecke 6362 Leipzig-Connewitz - Hof.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Die Leistungserbringung für die Leistungsbilder Objekt- und Tragwerksplanung des Ingenieurbauwerks) istVertragsbestandteil. Die Anpassung der Planung ist auf Grund Richtlinienänderung 804.4501 erforderlich. Ein Wechsel desAN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da das Vorhaben besonderen zeitlichen Zwängen unterliegt. Es würde zuerheblichen Verzögerungen kommen, die hohe zusätzliche Kosten zur Folge haben werden, Des weiteren wäre bei einemWechsel des AN der Synergieeffekt durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verlorengegangen. Ein Wechsel des AN würde aufgrund der erforderlichen Einarbeitungszeit zur Verlängerung desLeistungszeitraums führen. Der Vergabetermin und letztlich Baubeginn werden gefährdert bzw. sind nicht sicherzustellen.Weiterhin würden honorarmindernde Faktoren und Synergieeffekte bei einer getrennten Vergabe wegfallen und somitbeträchtliche Zusatzkosten entstehen
VII.2.3.
Preiserhöhung