599271-2023 - ErgebnisDeutschland-Frankfurt am Main: Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
OJ S 191/2023 04/10/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landwirtschaftliche Rentenbank
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 80
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ADVANT Beiten - Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail: Christopher.Theis@advant-beiten.com
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rentenbank.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Dienstleister Bundesprogramme BMUV
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-LR-0009
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
75131100 Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Dienstleister Sachbearbeitung Bundesprogramme BMUV
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung, 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Landwirtschaftliche Rentenbank Theodor-Heuss-Allee 80 60486 Frankfurt am Main
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Rentenbank vergibt im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und möglicher weiterer Ministerien Förderungen in Form von Zuschüssen und Darlehen.
Grundlage der Förderungen sind Richtlinien der Ministerien. Die aktuelle Richtlinie ist die "Richtlinie zur Investitionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz" des BMUV. Das Programm ist vorerst bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Die Zuwendung wird gewährt als direkter Zuschuss.
Die bei der Rentenbank eingehenden Neuanträge sollen zunächst so weit aufbereitet werden, dass die Rentenbank in die Lage versetzt wird, eine Entscheidung über die Förderfähigkeit des Antrags zu treffen und anschließend die Bewilligung des Zuschusses und bzw. eine Ablehnung des Antrags vorzunehmen. Des Weiteren sollen die bei der Rentenbank im Nachgang zu den bewilligten Neuanträgen eingehenden Auszahlungsanträge ebenfalls bis zur Entscheidungsreife bearbeitet werden. Diese Antragsaufbereitung
wird seitens der Rentenbank voraussichtlich bis 31. Dezember 2026 benötigt, um das erwartete Antragsvolumen zeitnah zu bearbeiten. Der Auftragnehmer wird die gewünschte Aufbereitung der im Rahmen der Bundesprogramme zu bearbeitenden Anträge sicherstellen.
Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus dem Vertrag.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 171-536165
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9M61YW
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
29/09/2023