599371-2022 - ErgebnisDeutschland-Oldenburg: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
OJ S 209/2022 28/10/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: EWE AG
Postanschrift: Tirpitzstr. 39
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Konzerneinkauf
E-Mail: alexander.delger@ewe.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ewe.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Verhandlungsverfahren Neuerstellung Prozessbilder Netzleitsysteme
Referenznummer der Bekanntmachung: 22_3444
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Aktuell betreiben die Unternehmen EWE NETZ GmbH und wesernetz Bremen GmbH zur Überwachung
und Steuerung ihrer Netze und Anlagen jeweils ein PSIprins-Leitsystem des Herstellers PSI (vormals
BTC). EWE hat PSI beauftragt, die Systeme im Rahmen eines Upgrade-Projektes auf ein aktuelles
PSIcontrol-Base-System zu migrieren. Bei dieser Migration möchte der Auftraggeber die
Leitsystembilder vereinheitlichen und modernisieren werden sollen. Aus diesem Grunde soll mit
externer Unterstützung eine migrationsbegleitende Neuerstellung im System PSIcontrol-Base erfolgen. Diese Neuerstellung ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Mit PSI wurde im Rahmen der
Migrationsbeauftragung vereinbart, dass für den ausgewählten Auftragnehmer der Bildneuerstellung
auf einem Datenaufbereitungssystem (DAB-System) die notwendigen Bildvariablen bereitgestellt
werden und jeweils Typvorlagenbilder und Musterbilder für sämtliche Bildtypen der neu zu erstellenden
Bilder im PSIcontrol geliefert werden. Weiterhin erhält der Auftragnehmer Zugriff auf die entsprechenden
Ausgangsbilder in den PSIprins-Systemen und auf die Mappingtabellen der Migration.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72264000 Software-Reproduktion
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: siehe Projektvertrag
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Aktuell betreiben die Unternehmen EWE NETZ GmbH und wesernetz Bremen GmbH zur Überwachung
und Steuerung ihrer Netze und Anlagen jeweils ein PSIprins-Leitsystem des Herstellers PSI (vormals
BTC). EWE hat PSI beauftragt, die Systeme im Rahmen eines Upgrade-Projektes auf ein aktuelles
PSIcontrol-Base-System zu migrieren. Bei dieser Migration möchte der Auftraggeber die
Leitsystembilder vereinheitlichen und modernisieren werden sollen. Aus diesem Grunde soll mit
externer Unterstützung eine migrationsbegleitende Neuerstellung im System PSIcontrol-Base erfolgen.
Diese Neuerstellung ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Mit PSI wurde im Rahmen der
Migrationsbeauftragung vereinbart, dass für den ausgewählten Auftragnehmer der Bildneuerstellung
auf einem Datenaufbereitungssystem (DAB-System) die notwendigen Bildvariablen bereitgestellt
werden und jeweils Typvorlagenbilder und Musterbilder für sämtliche Bildtypen der neu zu erstellenden
Bilder im PSIcontrol geliefert werden. Weiterhin erhält der Auftragnehmer Zugriff auf die entsprechenden
Ausgangsbilder in den PSIprins-Systemen und auf die Mappingtabellen der Migration.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6.
Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 087-238018
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 22_3444
Bezeichnung des Auftrags:
Neuerstellung Prozessbilder Netzleitsysteme
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
21/10/2022
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRV65Q5
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht rechtzeitig gerügt hat. Verstöße, die im Vergabeverfahren erkannt werden, müssen gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB); Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25/10/2022