599403-2021 - AuftragsänderungDeutschland-Frankfurt am Main: Oberbauarbeiten
OJ S 228/2021 24/11/2021
Bekanntmachung einer Änderung
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schwatlo, Uwe
E-Mail: Ulrich.Schroeder@deutschebahn.com
Telefon: +49 3029755752
Fax: +49 6926553244
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
ESTW S5 Ost: 16T076955
Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38279
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45236000 Oberbauarbeiten
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung: Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Herstellung von neuen Kabeltrassen (Kabelkanäle, Ziehrohre, Gleisquerungen, Kabelgräben, Kabelschächte einschl. Baugruben); ca. 40 Rammrohrgründungen für Signale. Ca. 5,5 km Oberbauerneuerung, Strecke 6006, Gl. 1 und 2 Bf. Mahlsdorf bis Birkenstein, Erneuerung der Stromschiene, Rückbau einer Unterführung. DUA Bf. Lichtenberg (a) bis Bf. Mahlsdorf (a) sowie 6 Weichen im Bf. Mahlsdorf. Verlegung LWL Kabel: ESTW-A Biesdorfer Kreuz – Bf. Birkenstein (a), Einführung DB MAS. Neubau ca. 2 Stk EKS sowie ca. 1 Stk LTS, Neubau und Anpassung von elektrischen Weichenheizungsanlagen im Bf. Mahlsdorf. Neubau Dienstwegbeleuchtung Stw Mahlsdorf bis Kehrgleise (e) Gl. 9 und 10 sowie Errichtung Podest in den Kehrgleisen. Medienfreimachung und Abriss Stw Mad (Mahlsdorf); Außerbetriebnahme Stw Kdw (S-Bahn)
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 19/06/2019 Ende: 19/04/2021
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 124-303973

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 19FEI38279
Bezeichnung des Auftrags:
ESTW S5 Ost: 16T076955
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
27/06/2019
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein.
Planung elektrotechnische Anlagen:
-Planung elektrischer Weichenheizanlagen
Die Vergabeunterlagen beinhalten weiterhin folgende Leistungen der S-Bahnstromversorgung Berlin, bei denen die nachstehend genannten Bedingungen einzuhalten sind:
Durchführung von DC Schutzprüfungen
DC Schutzprüfungen dürfen nur von Firmen ausgeführt werden, die innerhalb der letzten 5 Jahre DC Schutzprüfungen bei Anlagen der S-Bahnstromversorgung Berlin durchgeführt haben, welche mit den ausgeschriebenen DC Schutzprüfungen in Art und Umfang vergleichbar sind.
Zum Nachweis ist dem Angebot eine Referenzliste (mind. eine Referenz) beizulegen.
Planungsleistungen S-Bahnstromversorgung
Planungsleistungen dürfen nur von Firmen ausgeführt werden, die hierzu innerhalb der letzten 5 Jahre Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 erfolgreich erbracht haben. Diese Planungsleistungen müssen in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
Zum Nachweis ist dem Angebot eine Referenzliste (mind. eine Referenz) beizulegen.
Zu den in den Vergabeunterlagen genannten Leistungen sind mit dem Angebot im Nachunternehmerverzeichnis die vorgesehen Nachunternehmer getrennt nach Planungs- und Bauleistungen (mit Bauleistungen sind auch Ausrüstungsleistungen gemeint) anzugeben.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19/11/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
45236000 Oberbauarbeiten
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45236000 Oberbauarbeiten
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung: Berlin
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Herstellung von neuen Kabeltrassen (Kabelkanäle, Ziehrohre, Gleisquerungen, Kabelgräben, Kabelschächte einschl. Baugruben); ca. 40 Rammrohrgründungen für Signale. Ca. 5,5 km Oberbauerneuerung, Strecke 6006, Gl. 1 und 2 Bf. Mahlsdorf bis Birkenstein, Erneuerung der Stromschiene, Rückbau einer Unterführung. DUA Bf. Lichtenberg (a) bis Bf. Mahlsdorf (a) sowie 6 Weichen im Bf. Mahlsdorf. Verlegung LWL Kabel: ESTW-A Biesdorfer Kreuz – Bf. Birkenstein (a), Einführung DB MAS. Neubau ca. 2 Stk EKS sowie ca. 1 Stk LTS, Neubau und Anpassung von elektrischen Weichenheizungsanlagen im Bf. Mahlsdorf. Neubau Dienstwegbeleuchtung Stw Mahlsdorf bis Kehrgleise (e) Gl. 9 und 10 sowie Errichtung Podest in den Kehrgleisen. Medienfreimachung und Abriss Stw Mad (Mahlsdorf); Außerbetriebnahme Stw Kdw (S-Bahn)
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 19/06/2019 Ende: 19/04/2021
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
EEA - Herstellung Kabelweg zum EEA-50-Hz-Raum im EG des Bf Mahlsdorf
Bauausführung
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die Änderung beinhaltet die zusätzlichen Leistungen zur Herstellung eines nutzbaren Kabelweges aus dem EEA
Anschlussraum im Keller des EG Mahlsdorf. Dazu fanden mehrere Begehungen mit dem AN, der BÜW und den zuständigen ALS
statt, in denen Lösungsvorschläge erarbeitet wurden. In Abstimmung mit DB Netz sowie DB Station und Service wurde
beschlossen, dass ein GFK-Kanal verlegt werden soll und mittels einer Kernbohrung ein Kabelweg in den Technikraum
geschaffen wird. Der weitere Kabelweg wird mit Hilfe von AC-Schienen hergestellt.
Es bestehen unmittelbare Schnittstellen zu anderen vom AN zu erbringenden Leistungen. Wegen der engenTaktung im
Bauablaufplan sind weitere Verzögerungen unzulässig. Die vorhandenen Sperrpausen können nicht geändert werden und sind zu
nutzen, um das Bausoll zu erreichen.
VII.2.3.
Preiserhöhung