Zusätzliche Angaben
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein.
Planung elektrotechnische Anlagen:
-Planung elektrischer Weichenheizanlagen
Die Vergabeunterlagen beinhalten weiterhin folgende Leistungen der S-Bahnstromversorgung Berlin, bei denen die nachstehend genannten Bedingungen einzuhalten sind:
Durchführung von DC Schutzprüfungen
DC Schutzprüfungen dürfen nur von Firmen ausgeführt werden, die innerhalb der letzten 5 Jahre DC Schutzprüfungen bei Anlagen der S-Bahnstromversorgung Berlin durchgeführt haben, welche mit den ausgeschriebenen DC Schutzprüfungen in Art und Umfang vergleichbar sind.
Zum Nachweis ist dem Angebot eine Referenzliste (mind. eine Referenz) beizulegen.
Planungsleistungen S-Bahnstromversorgung
Planungsleistungen dürfen nur von Firmen ausgeführt werden, die hierzu innerhalb der letzten 5 Jahre Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 erfolgreich erbracht haben. Diese Planungsleistungen müssen in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
Zum Nachweis ist dem Angebot eine Referenzliste (mind. eine Referenz) beizulegen.
Zu den in den Vergabeunterlagen genannten Leistungen sind mit dem Angebot im Nachunternehmerverzeichnis die vorgesehen Nachunternehmer getrennt nach Planungs- und Bauleistungen (mit Bauleistungen sind auch Ausrüstungsleistungen gemeint) anzugeben.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.