Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Erhebliche Schwierigkeiten oder Zusatzkosten: Aufgrund der engen Terminschiene ist ein Wechsel des AN nicht möglich
Technische Gründe: Aufgrund von Asbestbelastung an den Bestandswänden, muss zur Bohrung von Löchern das BT 30
Verfahren angewendet werden. Um kurzfristig reageren zu können, wird das hierfür benötigte Gerät auf der Baustelle
vorgehalten.