Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Beispielhaft sind hier die wichtigsten Punkte genannt:
— der Auftraggeber kann gem. § 55 (1) SektVO Angebote von Bietern zurückweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang bestehen,
— Kommunikation und Abwicklung in deutscher Sprache,
— Vertrag nach deutschem Recht,
— Vorhaltung von Kundenservice in Deutschland,
— Erfüllung von DIN- bzw. EN – Normen,
— positive Auditierung des Fertigungsstandortes,
— VDE-Zulassungen.
Weitere Einzelheiten sind in den Präqualifikationsunterlagen ausgeführt, die den Bewerbern unter dem in I.3 genannten Link zum kostenlos download bereitstehen.