Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leiterin des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
CPV-Code Hauptteil 30000000 Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Es werden in der Bundesagentur für Arbeit (BA) zentrale Rechenzentren, RRZ und IT-Räume betrieben. Hierzu werden diverse Kabel in unterschiedlichen Längen und verschiedener Qualitäten benötigt.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 48
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 12-19-00109
Bezeichnung des Auftrags:
Kabel 2019
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 12/08/2019
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: OPTERNA WGD AG
Postanschrift: Carl-Zeiß-Str. 1
Ort: Bickenbach
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 64404
Land: Deutschland
Telefon: +49 6257506000
Fax: +49 62575060010
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 0,01 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit dieser Vertragsänderung endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: s. Ziffer VI.4.1
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 02/02/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 30000000 Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Es werden in der Bundesagentur für Arbeit (BA) zentrale Rechenzentren, RRZ und IT-Räume betrieben. Hierzu werden diverse Kabel in unterschiedlichen Längen und verschiedener Qualitäten benötigt.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 48
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0,01 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: OPTERNA WGD AG
Ort: Bickenbach
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 64404
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Zur Deckung des (Corona bedingten) zusätzlichen Bedarfs an Kabeln und Adaptern des zentralen Rechenzentrums und anderer, dezentraler Stellen muss das nutzbare Budget erhöht werden.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Weder die dynamische Entwicklung der Ausbreitung des COVID-19-Erregers noch die daraus resultierenden konkreten Bedarfe konnten in ihrem Umfang und der Kurzfristigkeit ihrer Erforderlichkeit auch bei Beachtung aller Sorgfaltspflichten vorhergesehen werden. Als Reaktion auf die Corona-Pandemie war es notwendig die BA-IT-Umgebung, mit zusätzlicher Hardware auszustatten, um als BA handlungsfähig zu bleiben. Dies waren nicht geplante und unvorhersehbare Mehraufwände. Darunter Beschaffungen für:
— zusätzliche LWL und Kupfer Datenkabel für über 350 neuer Server (VDI und Skype Plattform),
— zusätzliche Datenkabel, Stromanschlusskabel und Sicherheitsschlösser aufgrund der Ausweitung von mobilen Arbeitsgeräten.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)