600237-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen in der Tragwerksplanung – Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik, Hannover Umbau und Erweiterung Gebäude 3405 - „Fachplanung Tragwerksplanung“
OJ S 168/2026 01/09/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungMax-Planck-Gesellschaft , GV-Bauabteilung
E-Mailbieterfragen@gv.mpg.de
Rechtsform des ErwerbersOrganisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersBildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelMax-Planck-Institut für Gravitationsphysik, Hannover Umbau und Erweiterung Gebäude 3405 - „Fachplanung Tragwerksplanung“
BeschreibungAm MPI für Gravitationsphysik Hannover (Albert-Einstein-Institut - AEI) wird insbesondere experimentelle Grundlagenforschung auf den Gebieten Laserinterferometrie, Laserphysik, Quantenoptik und Präzisionsmesstechnik betrieben, um gegenwärtige und künftige Generationen von Gravitationswellendetektoren auf der Erde und im Weltall zu ermöglichen. Das Institut ist auf mehrere Gebäude verteilt. Es besteht ein Erweiterungsbedarf an Büroflächen. Im Zuge der Maßnahme soll der Ostteil des hallenartigen Bestandsgebäudes 3405 für physikalische Laborflächen (Rein- und Grauräume, Laser- und Elektroniklabore etc.) mit ca. 1.240 m² NUF 1-6 umgebaut werden. Hierfür werden Leistungen für sämtliche baukonstruktiven und technischen Maßnahmen, wie Anpassung des Brandschutzkonzeptes, bauliche Anpassungen in Roh- und Ausbaugewerken, Demontage der bestehenden haustechnischen Anlagen sowie Installation einer neuen Lüftungs-, Kälte und Elektroversorgung und der Reinrauminstallation erforderlich. Außerdem sollen Büroflächen mit einer NUF 1-6 von 684 m² errichtet werden. Hierfür soll eine möglichst wirtschaftliche Lösung als Erweiterungsbau oder Umnutzung eines bestehenden Gebäudeteils gefunden werden. Für die Gebäude müssen Arbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen im Erdreich ausgeführt werden. Die Gebäude des Instituts befinden sich auf dem Campus Schneiderberg der Leibniz Universität Hannover. Bei der Planung und Abwicklung der Baustelleneinrichtung und -logistik muss berücksichtig werden, dass die Nachbargebäude in Betrieb sind und wenig Freifläche zur Verfügung steht. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Kennung des Verfahrens4d068756-23c5-40be-a0b2-24552e67e989
Interne KennungZ.QOP1.A.000305.VgV.TWP.3139
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtHannover, Callinstraße 38
Postleitzahl30167
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.0,01 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenAlle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/32cef4c7-6282-4003-b5c4-5805b2140489 Für die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Teilnahmeantrag einreichen“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich in der eVergabe allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Korruptionvgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"
Betrugvgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden"
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigungvgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitätenvgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Einstellung der gewerblichen Tätigkeitvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierungvgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwaltervgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahrenvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionenvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben"
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandelsvgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriftenvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungenvgl. § 124 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt."
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhaltenvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden"
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahrenvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungenvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungenvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungenvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgenvgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuernvgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbsvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrensvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann"
Zahlungsunfähigkeitvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelMax-Planck-Institut für Gravitationsphysik, Hannover Umbau und Erweiterung Gebäude 3405 - „Fachplanung Tragwerksplanung“
BeschreibungAm MPI für Gravitationsphysik Hannover (Albert-Einstein-Institut - AEI) wird insbesondere experimentelle Grundlagenforschung auf den Gebieten Laserinterferometrie, Laserphysik, Quantenoptik und Präzisionsmesstechnik betrieben, um gegenwärtige und künftige Generationen von Gravitationswellendetektoren auf der Erde und im Weltall zu ermöglichen. Das Institut ist auf mehrere Gebäude verteilt. Es besteht ein Erweiterungsbedarf an Büroflächen. Im Zuge der Maßnahme soll der Ostteil des hallenartigen Bestandsgebäudes 3405 für physikalische Laborflächen (Rein- und Grauräume, Laser- und Elektroniklabore etc.) mit ca. 1.240 m² NUF 1-6 umgebaut werden. Hierfür werden Leistungen für sämtliche baukonstruktiven und technischen Maßnahmen, wie Anpassung des Brandschutzkonzeptes, bauliche Anpassungen in Roh- und Ausbaugewerken, Demontage der bestehenden haustechnischen Anlagen sowie Installation einer neuen Lüftungs-, Kälte und Elektroversorgung und der Reinrauminstallation erforderlich. Außerdem sollen Büroflächen mit einer NUF 1-6 von 684 m² errichtet werden. Hierfür soll eine möglichst wirtschaftliche Lösung als Erweiterungsbau oder Umnutzung eines bestehenden Gebäudeteils gefunden werden. Für die Gebäude müssen Arbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen im Erdreich ausgeführt werden. Die Gebäude des Instituts befinden sich auf dem Campus Schneiderberg der Leibniz Universität Hannover. Bei der Planung und Abwicklung der Baustelleneinrichtung und -logistik muss berücksichtig werden, dass die Nachbargebäude in Betrieb sind und wenig Freifläche zur Verfügung steht. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Interne Kennunga2b38a68-8c75-4f68-a793-fd30bc14dce2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHannover, Callinstraße 38
Postleitzahl30167
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit57 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z.B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/ zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe. Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform nach § 126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsMit Einreichung dieses Teilnahmeantrages bestätigt der Bewerber, dass er nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staats eingetragen ist (für Bewerber mit Sitz in Deutschland: es wird bestätigt, dass der Bewerber in ein entsprechendes Handelsregister, Partnerschaftsregister bzw. Berufsregister ordnungsgemäß eingetragen ist, soweit der Bewerber zur Eintragung verpflichtet ist). Weiter bestätigt der Bewerber mit Einreichung dieses Teilnahmeantrages, dass die im Auftragsfall für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die erforderliche Qualifikation als Architekten bzw. Ingenieure (oder vergleichbar) gem. § 75 Abs. 1 und 2 VgV verfügen.

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung zum Personalbestand für entsprechende Dienstleistungen, die beauftragt werden sollen, für die Jahre 2023, 2024 und 2025, wobei die fest angestellte Mitarbeiter/innen in Vollzeit, inkl. Büro-Inhaber/in bzw. -Geschäftsführer/in sind. Teilzeitkräfte sind in Vollzeitäquivalente (VZÄ) entsprechend umzurechnen (ohne freie Mitarbeiter/innen, Praktikant/innen und Aushilfen). Geforderte Mindestanforderungen: Mittelwert über die Jahre 2023 - 2025 ≥ 3 Personen (VZÄ). (Bewerbergemeinschaften werden in Summe gewertet).

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsMit Einreichung dieses Teilnahmeantrages verpflichtet sich der zukünftige Auftragnehmer vor Auftragserteilung - jedoch erst nach Aufforderung durch die Auftraggeberin – zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche – eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung gem. Maßgaben des Vertrages (vgl. Anlage 06) abzuschließen bzw. eine verbindliche Bestätigung des Versicherers bzw. eines Versicherungsmaklers einzureichen, dass eine solche Versicherung abgeschlossen wird und die Versicherung für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu unterhalten. Die Vorlage eines Versicherungsnachweises mit dem Teilnahmeantrag ist nicht erforderlich und nicht gewünscht. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft – spätere Arbeitsgemeinschaft (ARGE) – ist im Auftragsfall entweder der Abschluss einer derartigen Haftpflichtversicherung für die Arbeitsgemeinschaft bzw. eine verbindliche Bestätigung eines Versicherers bzw. eines Versicherungsmaklers, dass eine derartige Versicherung abgeschlossen wird nachzuweisen oder, wenn eine solche Versicherung für die ARGE nicht abgeschlossen werden soll, das Bestehen bzw. eine verbindliche Bestätigung eines Versicherers bzw. eines Versicherungsmaklers, dass eine derartige Versicherung abgeschlossen wird, von jedem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft nachzuweisen. Geforderte Mindestanforderungen: Folgende Deckungssummen sind für die Berufshaftpflichtversicherung mindestens erforderlich mit dem Teilnahmeantrag zu bestätigen und im Auftragsfall nachzuweisen: - min. 5.000.000 EUR für Personenschäden und min. 3.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden; je pro Jahr 2-fach maximiert (bei Projektversicherung/Excedentendeckung 1-fach maximiert)

KriteriumSpezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung zum Mindestjahresumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich, der beauftragt werden soll. Geforderte Mindestanforderungen: (Bewerbergemeinschaften werden in Summe gewertet): Mittelwert in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ≥ 130.000 € netto. (Bewerbergemeinschaften werden in Summe gewertet).

KriteriumWerkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des EignungskriteriumsMit der Einreichung des Teilnahmeantrages bestätigen der Bewerber, dass er über die erforderliche technische Ausstattung verfügt, um eine fachgerechte Leistungserbringung in dieser Beauftragung zu gewährleisten.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsÜbergeordnete Anforderungen an die Referenzen Nr. 01 bis 02: - Der Bewerber hat die Angaben zu den Mindestanforderungen sowie die Angaben, welche ggf. für die Erstellung einer Rangfolge erforderlich sind, in den Abschnitten Nr. 03 und Nr. 04 anzugeben. Die Beschreibung der Rangfolgebildung kann der Anlage 01, Kap. 4.2 entnommen werden. - Zum Nachweis der beruflichen Eignung werden Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit vergleichbaren Leistungen gewertet, deren LPH 8 innerhalb der letzten fünf Jahre ab Fristende zur Einreichung der Teilnahmeanträge mit (Teil-)Schlussrechnung oder Abnahme gem. VOB/B abgeschlossen wurde. - Die Auftraggeberin behält sich vor, die getätigten Angaben im Rahmen der Auswertung stichprobenhaft bei dem angegebenen Auftraggeber/innen auf Plausibilität zu überprüfen. Nicht wahrheitsgetreue Angaben führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Referenz 1 (Pflicht): Mindestanforderungen: - Eine vergleichbare Leistung für die Sanierung / den Umbau / Erweiterungsneubau eines Tragwerks gem. Anlage 14.2 Objektliste HOAI 2021 mit einer HZ ≥ II - Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt mit Erbringung von mindestens der LPH 4 und 5 im Bereich der LPH 1 - 6 - Eine vergleichbare Leistung mit Baukosten (KG 300 & 400) ≥ 3 Mio. € netto - Abschluss der Referenz gem. Nr. 3.0 der Anlage 03 (Eignungsmatrix) innerhalb der letzten 5 Jahre Bewertung: - Vergleichbarkeit der Bauaufgabe: (Wichtungsfaktor 6) 3 Punkte: Bauaufgabe ist in Bezug auf die gestellten Mindestanforderungen und die konkreten Projektrahmenbedingungen gem. Ziff. 4 "Referenzangaben zur Rangfolgebildung" unter "Kurze Beschreibung der Leistung [...]" bzw. der vom Bieter beigefügten Anlage zur Referenz sehr vergleichbar. 18 Punkte 2 Punkte: Bauaufgabe ist in Bezug auf die gestellten Mindestanforderungen und die konkreten Projektrahmenbedingungen gem. Ziff. 4 "Referenzangaben zur Rangfolgebildung" unter "Kurze Beschreibung der Leistung [...]" bzw. der vom Bieter beigefügten Anlage zur Referenz vergleichbar mit wenigen Abstrichen. 12 Punkte 1 Punkt: Bauaufgabe ist in Bezug auf die gestellten Mindestanforderungen und die konkreten Projektrahmenbedingungen gem. Ziff. 4 "Referenzangaben zur Rangfolgebildung" unter "Kurze Beschreibung der Leistung [...]" bzw. der vom Bieter beigefügten Anlage zur Referenz vergleichbar, jedoch mit nennenswerten Abstrichen. 6 Punkte - Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen: (Wichtungsfaktor 2) 5 Punkte: Erbringung von 6 Leistungsphasen 10 Punkte 4 Punkte: Erbringung von 5 Leistungsphasen 8 Punkte 3 Punkte: Erbringung von 4 Leistungsphasen 6 Punkte 2 Punkte: Erbringung von 3 Leistungsphasen 4 Punkte 1 Punkt: Erbringung von 2 Leistungsphasen 2 Punkte - Vergleichbarkeit des Bauvolumens: (Wichtungsfaktor 2) 6 Punkte: ≥ 18.000.000 € 12 Punkte 5 Punkte: ≥ 15.000.000 € 10 Punkte 4 Punkte: ≥ 12.000.000 € 8 Punkte 3 Punkte: ≥ 9.000.000 € 6 Punkte 2 Punkte: ≥ 6.000.000 € 4 Punkte 1 Punkt: ≥ 3.000.000 € 2 Punkte - Projektbesonderheiten (jeweils 1 Punkt; Wichtungsfaktor 4) 1 Punkt: Physikalische Laborfläche 4 Punkte 1 Punkt: Beengtes Baufeld 4 Punkte - Umsetzung der Maßnahmen: (Wichtungsfaktor 4) 3 Punkte: Laufender Betrieb in angrenzenden Gebäuden (baulich verbunden) 12 Punkte 2 Punkte: Laufender Betrieb in angrenzenden Gebäuden (nicht baulich verbunden) 8 Punkte 1 Punkt: Keine Maßnahme mit laufendem Betrieb 4 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)60,00

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsÜbergeordnete Anforderungen an die Referenzen Nr. 01 bis 02: - Der Bewerber hat die Angaben zu den Mindestanforderungen sowie die Angaben, welche ggf. für die Erstellung einer Rangfolge erforderlich sind, in den Abschnitten Nr. 03 und Nr. 04 anzugeben. Die Beschreibung der Rangfolgebildung kann der Anlage 01, Kap. 4.2 entnommen werden. - Zum Nachweis der beruflichen Eignung werden Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit vergleichbaren Leistungen gewertet, deren LPH 8 innerhalb der letzten fünf Jahre ab Fristende zur Einreichung der Teilnahmeanträge mit (Teil-)Schlussrechnung oder Abnahme gem. VOB/B abgeschlossen wurde. - Die Auftraggeberin behält sich vor, die getätigten Angaben im Rahmen der Auswertung stichprobenhaft bei dem angegebenen Auftraggeber/innen auf Plausibilität zu überprüfen. Nicht wahrheitsgetreue Angaben führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Referenz 2: (freiwillig) Mindestanforderungen: - Eine vergleichbare Leistung für die Sanierung / den Umbau / Erweiterungsneubau eines Tragwerks gem. Anlage 14.2 Objektliste HOAI 2021 mit einer HZ ≥ II - Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt mit Erbringung von mindestens der LPH 4 und 5 im Bereich der LPH 1 - 6 - Eine vergleichbare Leistung mit Baukosten (KG 300 & 400) ≥ 3 Mio. € netto - Abschluss der Referenz gem. Nr. 3.0 der Anlage 03 (Eignungsmatrix) innerhalb der letzten 5 Jahre Bewertung: - Vergleichbarkeit der Bauaufgabe: (Wichtungsfaktor 3) 3 Punkte: Bauaufgabe ist in Bezug auf die gestellten Mindestanforderungen und die konkreten Projektrahmenbedingungen gem. Ziff. 4 "Referenzangaben zur Rangfolgebildung" unter "Kurze Beschreibung der Leistung [...]" bzw. der vom Bieter beigefügten Anlage zur Referenz sehr vergleichbar. 9 Punkte 2 Punkte: Bauaufgabe ist in Bezug auf die gestellten Mindestanforderungen und die konkreten Projektrahmenbedingungen gem. Ziff. 4 "Referenzangaben zur Rangfolgebildung" unter "Kurze Beschreibung der Leistung [...]" bzw. der vom Bieter beigefügten Anlage zur Referenz vergleichbar mit wenigen Abstrichen. 6 Punkte 1 Punkt: Bauaufgabe ist in Bezug auf die gestellten Mindestanforderungen und die konkreten Projektrahmenbedingungen gem. Ziff. 4 "Referenzangaben zur Rangfolgebildung" unter "Kurze Beschreibung der Leistung [...]" bzw. der vom Bieter beigefügten Anlage zur Referenz vergleichbar, jedoch mit nennenswerten Abstrichen. 3 Punkte 0 Punkte: Keine zweite Referenz 0 Punkte - Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen: (Wichtungsfaktor 1) 5 Punkte: Erbringung von 6 Leistungsphasen 5 Punkte 4 Punkte: Erbringung von 5 Leistungsphasen 4 Punkte 3 Punkte: Erbringung von 4 Leistungsphasen 3 Punkte 2 Punkte: Erbringung von 3 Leistungsphasen 2 Punkte 1 Punkt: Erbringung von 2 Leistungsphasen 1 Punkte 0 Punkte: Keine zweite Referenz 0 Punkte - Vergleichbarkeit des Bauvolumens: (Wichtungsfaktor 1) 6 Punkte: ≥ 18.000.000 € 6 Punkte 5 Punkte: ≥ 15.000.000 € 5 Punkte 4 Punkte: ≥ 12.000.000 € 4 Punkte 3 Punkte: ≥ 9.000.000 € 3 Punkte 2 Punkte: ≥ 6.000.000 € 2 Punkte 1 Punkt: ≥ 3.000.000 € 1 Punkte 0 Punkte: Keine zweite Referenz 0 Punkte Projektbesonderheiten (jeweils 1 Punkt; Wichtungsfaktor 2) 1 Punkt: Physikalische Laborfläche 2 Punkte 1 Punkt: Beengtes Baufeld im Wohngebiet 2 Punkte 0 Punkte: Keine zweite Referenz 0 Punkte - Umsetzung der Maßnahmen: (Wichtungsfaktor 2) 3 Punkte: Laufender Betrieb in angrenzenden Gebäuden (baulich verbunden) 6 Punkte 2 Punkte: Laufender Betrieb in angrenzenden Gebäuden (nicht baulich verbunden) 4 Punkte 1 Punkt: Keine Maßnahme mit laufendem Betrieb 2 Punkte 0 Punkte: Keine zweite Referenz 0 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)25,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl0
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibungvgl. Anlage 01 "Allgemeine Vergabeunterlage", Kap. 4.4, "Bewertungssystematik" und Anlage 05 "Zuschlagskriterien"
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen18/09/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/32cef4c7-6282-4003-b5c4-5805b2140489
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/32cef4c7-6282-4003-b5c4-5805b2140489
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge30/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenSollten mehr als die in der Auftragsbekanntmachung vorgesehenen Bewerber ihre Eignung für das Verhandlungsverfahren nachgewiesen haben, erfolgt eine Bewertung der eingereichten Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb gemäß der beigefügten Matrix zum Teilnahmewettbewerb (vgl. Anlage 03). Die erforderlichen Angaben zur Bewertung der vergleichbaren Leistungen sind in den Formblättern vollständig und nachvollziehbar anzugeben. Die drei bis fünf Bewerber, die ihre Eignung nachgewiesen und in der Bewertung die höchsten Punktzahlen gem. Rangfolge erzielt haben, werden zur Abgabe eines verbindlichen und zuschlagsfähigen Erstangebotes aufgefordert. Die viert- und fünftplatzierten Bewerber werden nur dann zur Angebotsabgabe aufgefordert, wenn sie mind. 80 % der Punktzahl des Drittplatzierten gem. Rangfolge erzielt haben. Bei Punktgleichheit auf einem Rang, welcher für die Teilnahme am weiteren Verfahren relevant ist, entscheidet zunächst die höhere Punktzahl des Unterkriteriums Nr. 4.1.1 der 01. wertungsfähigen Referenz und nachfolgend, falls weiterhin eine Punktgleichheit vorliegt die höhere Punktzahl der nachfolgenden Unterkriterien Nr. 4.1.2 bis 4.n.n. in absteigender Reihenfolge. Sofern auch danach Punktgleichheit herrscht, entscheidet das Los.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende RechtsformFalls Sie sich als Bewerbergemeinschaft bewerben ist Folgendes zu beachten: Bewerbergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Teilnahmeantrag aufzuzeigen, wer an der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Teilnahmeantrag einverantwortlicher Ansprechpartner aus der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung wird mit Einreichung des Teilnahmeantrags durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBieterkommunikation
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltBieterkommunikation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBieterkommunikation
Organisation, die Angebote bearbeitetBieterkommunikation
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungMax-Planck-Gesellschaft , GV-Bauabteilung
Registrierungsnummeref4ae513-1252-472f-a217-63adc11a85d5
PostanschriftHofgartenstraße 8
StadtMünchen
Postleitzahl80539
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailbieterfragen@gv.mpg.de
Telefon+49 8921080
Fax+49 8921081344
Internetadressehttp://www.mpg.de
Profil des Erwerbershttps://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungRegierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummeraa8b0828-c81b-4559-8d50-a3c97e41455c
PostanschriftMaximilianstraße 39
StadtMünchen
Postleitzahl80538
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 8921762411
Internetadressehttp://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungBieterkommunikation
Registrierungsnummer97d1f3bb-8aca-4056-b760-21e8384455bc
StadtMünchen
Postleitzahl80539
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailbieterfragen@gv.mpg.de
Telefon+49 8921080
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung81510663-4167-40ad-a9c4-fc08951168c4  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung28/08/2026 16:09:45 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung600237-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe168/2026
Datum der Veröffentlichung01/09/2026