600861-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Straßenreinigung und Straßenkehrdienste – Straßenreinigung Hansestadt Anklam
OJ S 176/2025 15/09/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungHansestadt Anklam
E-Mailstadtverwaltung@anklam.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelStraßenreinigung Hansestadt Anklam
BeschreibungDie Hansestadt Anklam schreibt die maschinelle Straßenreinigung einschließlich Kehrgutentsorgung im gesamten Stadtgebiet aus. Die Leistung ist ausschließlich unter Einsatz eines vollelektrischen Kehrfahrzeugs zu erbringen.
Kennung des Verfahrense5af9fac-b8fa-415a-aace-a56f35743a07
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90611000 Straßenreinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Vorpommern-Greifswald (DE80N)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationengesamtes Stadtgebiet
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterDer Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Konkurs: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Korruption: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Vergleichsverfahren: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Betrugsbekämpfung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Entrichtung von Steuern: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelStraßenreinigung mit E-Kehrmaschine
BeschreibungReinigung - regelmäßige maschinelle Reinigung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Straßen, Wege und Plätze entsprechend den dort genannten Reinigungsklassen und -intervallen; Säuberung der Fahrbahnrinnen, Parkstreifen und angrenzender Gehwegbereiche; die Länge der zu reinigenden Strecken beträgt insgesamt ca. 74.000 lfd. Meter pro Woche im Stadtgebiet der Hansestadt Anklam sowie in Pelsin und Stretense Kehrgutentsorgung - es werden jährlich ca. 150 Tonnen Kehrgut anfallen; die Transportkosten für die Entsorgung sind separat aufzuführen; Abtransport, Lagerung und ordnungsgemäße Entsorgung des anfallenden Kehrgutes erfolgt in zugelassene Entsorgungsanlagen Sonderleistungen - Durchführung zusätzlicher Reinigungen auf Abruf, z. B. nach Veranstaltungen, nach Straßenunterhaltungsarbeiten (Rollsplitt) oder Unwettern sind gesondert in Rechnung zu stellen
Interne KennungLOT-0001 2025-54500-SR
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90611000 Straßenreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Vorpommern-Greifswald (DE80N)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsAls Eigenerklärung sind vorzulegen: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft; Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt; Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/ die Eröffnung beantragt/ mangels Masse abgelehnt wurde bzw. ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet; Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens Präqualifikationsnachweis: Der Eignungsnachweis bei präqualifizierten Unternehmen erfolgt anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation hinterlegten Erklärungen und Nachweise. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der Eigenerklärung zur Eignung sowie der ggf. geforderten auftragsspezifischen Einzelnachweisen oder durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Beim Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen nicht präqualifiziert, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine deutschsprachige Übersetzung beizufügen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsAls Eigenerklärung sind vorzulegen: Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsAls Eigenerklärung sind vorzulegen: Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E62858812
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E62858812
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenZulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/10/2025 09:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationenkeine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/10/2025 09:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungsterminselektronische Angebotsöffnung Der Öffnungstermin ist nicht öffentlich. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zur Angebotsöffnung zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleMinisterium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Hansestadt Anklam
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungHansestadt Anklam
RegistrierungsnummerLeitweg-ID 13075005-K000-62
PostanschriftMarkt 3
StadtAnklam
Postleitzahl17389
Land, Gliederung (NUTS)Vorpommern-Greifswald (DE80N)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabestelle
E-Mailstadtverwaltung@anklam.de
Telefon0397183520
Internetadressehttps://www.anklam.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungMinisterium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
RegistrierungsnummerVKMV-13-L50010000000-78
PostanschriftJohannes-Stelling-Straße 14
StadtSchwerin
Postleitzahl19053
Land, Gliederung (NUTS)Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@wm.mv-regierung.de
Telefon03855885160
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung00508f00-3979-4734-ae13-2c5c50d6684b  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung11/09/2025 19:20:08 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung600861-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe176/2025
Datum der Veröffentlichung15/09/2025