Kurze Beschreibung
Das Forschungsvorhaben besteht in einer wissenschaftlichen Evaluation der Neuregelungen im Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch). Die Neuregelungen im GSA Fleisch wurden 2020 mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz eingeführt. Sie beschränken u.a. den Einsatz von Fremdpersonal in der Fleischindustrie und sollen so zu Verbesserungen in einer seit vielen Jahren insbesondere wegen ihrer Arbeitsbedingungen kritisierten Branche führen.
Gemäß § 8 GSA Fleisch soll das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Regelung zur Einschränkung des Einsatzes von Fremdpersonal einschließlich der Ausnahme für das Fleischerhandwerk evaluieren. Zudem soll geprüft werden, ob die Ausnahme vom Verbot des Einsatzes der Leiharbeit im Bereich Fleischverarbeitung auch über den 31. März 2024 hinaus nötig ist, bzw. ob sie bei Fortführung angepasst werden soll. Die Evaluation soll dem Deutschen Bundestag im Jahr 2023 vorgelegt werden.
Die Gegenstände der durchzuführenden Evaluation sind, 1., die Überprüfung der allgemeinen Zielerreichung und die Untersuchung von evtl. nicht intendierten Nebenfolgen der Neureglungen im GSA Fleisch, 2. die Analyse des Verbots von Werkverträgen und Leiharbeit, 3., die Untersuchung der Handwerksausnahme, und, 4., die Schaffung einer Grundlage zur Beurteilung der Fortführungsnotwendigkeit und evtl. Anpassungsbedarf bei der Ausnahme in der Fleischverarbeitung.
Das Forschungsvorhaben besteht aus drei Teilen und wird als Gesamtprojekt vergeben.
In Teil 1 sollen die Evaluationsaufträge auf Basis vorliegender amtlicher Daten analysiert und ein Branchenbild erstellt werden. Das Branchenbild soll u.a. einen aktuellen, interdisziplinären Forschungsstand enthalten und strukturelle regionale Besonderheiten in der Fleischwirtschaft herausarbeiten.
In Teil 2 sollen die Evaluationsaufträge exemplarisch für Nordrhein-Westfalen untersucht werden. Dabei sollen Auswertungen von vorhandenen amtlichen Daten sowie qualitative Methoden zum Einsatz kommen.
Über die Durchführung eines optionalen Teils 3 wird entschieden, sobald anhand der Arbeiten an Teilen 1 und 2 absehbar ist, inwiefern Daten und Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen geeignet sind, zu allen Evaluationsaufträgen für die Branche im Ganzen generalisierbar Erkenntnisse zu generieren bzw. zu welchen Aspekten und in welchen Ländern weitere Analysen sinnvoll wären. Im Rahmen der bis zum 30. Juni 2022 zu ziehenden Option sollen dann ggf. Untersuchungen in weiteren Ländern durchgeführt werden.
Das Forschungsvorhaben wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Mit der Vorlage des Schlussberichts zum 30. Juni 2023 endet das Projekt. Zum 16. Mai 2022, zum 17. Oktober 2022 und zum 1. Februar 2023 sind jeweils inhaltliche Zwischenberichte vorzulegen. Zusätzlich stehen Auftragnehmer:innen für fünf Präsentationen ihrer Ergebnisse zur Verfügung.
Nach Einschätzung der Auftraggeberin liegt der Bearbeitungsaufwand für die Teile 1 und 2 bei ca. 600 bis 750 Personentagen. Der mit der Option (Teil 3) verbundene Aufwand wird auf zusätzliche 100 bis 250 Personentage geschätzt.