5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die vorliegende Ausschreibung erfolgt ohne Mindestabnahmemenge (Grundauftrag), sondern enthält ausschliesslich Optionen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Zuschlag nicht zur Erbringung von Dienstleistungen und Lieferung von Material im Bereich der MMA berechtigt. Der Auftraggeber behält sich vielmehr vor, die als Optionen definierten Leistungen bzw. Materialien ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen. Insbesondere hat der Zuschlagsempfänger keinen Anspruch darauf, die unter Ziffer 3.5.4 des Pflichtenhefts angegebenen Volumen in vollem Umfang zu erbringen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Schweiz
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: An verschiedene Dienststellen der Bundesverwaltung in der gesamten Schweiz, welche in die zentralen und die dezentralen Verwaltungen gemäss Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV SR 172.010.1) gegliedert sind.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2036
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: ZK02.01
Beschreibung: Firmenreferenzen: Erfahrung des Anbieters
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: ZK02.02
Beschreibung: Fallstudie
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: ZK02.03
Beschreibung: Anbieterpräsentation
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: ZK02.04
Beschreibung: ISO Zertifizierung 9001
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: ZK02.05
Beschreibung: Informationssicherheitsmanagement
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: ZK02.06
Beschreibung: Preise und Kosten
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: ZK02.07
Beschreibung: Umweltmanagementzertifikat
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: ZK02.08
Beschreibung: Klimaneutrale Lieferung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: ZK02.20
Beschreibung: Schlüsselperson Rolle Vertragspartner SPOC
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: ZK02.21
Beschreibung: Schlüsselperson Rolle AV-Fachplanung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundesverwaltungsgericht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL und Bundesamt für Rüstung armasuisse