Die Ergänzung der robotischen Anlage zur hybriden Mikrointegration von photonischen Modulen um Digitale Zwillinge erfordert einen Eingriff in die Steuerung der bestehenden Anlage, insbesondere in die Real-Time-Steuerung der Industrie-Roboter.
Dieser Eingriff kann nur vom Hersteller der Anlage ausgeführt werden, weil die Details der Steuerung ein Betriebsgeheimnis des Anlagenherstellers sind und der Anlagenhersteller die Details gegenüber Dritten nicht offenlegt.
Bei einem Eingriff durch Dritte erlischt auch die Gewährleistung für die Anlage sowie die Gültigkeit der CE-Einbauerklärung, die die robotische Sicherheit der Anlage dokumentiert. Die Anpassung der Gefährdungsbeurteilung und die Erweiterung der CE-Einbauerklärung so, dass sie auch den Ausbauzustand der robotischen Anlage umfasst, kann nur durch den Hersteller der Anlage, die Robo Technology GmbH, durchgeführt werden.