602260-2022 - ErgebnisDeutschland-Wermelskirchen: Straßenkehrmaschinen
OJ S 210/2022 31/10/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Wermelskirchen -Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Telegrafenstr. 29-33
Ort: Wermelskirchen
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 42929
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@wermelskirchen.de
Telefon: +49 2196/710-115
Fax: +19 2196/710-7115
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wermelskirchen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung einer Trockenkehrmaschine für die Stadt Wermelskirchen
Referenznummer der Bekanntmachung: EU_OV_VgV_25.22
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34921100 Straßenkehrmaschinen
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt die Neubeschaffung einer Trockenkehrmaschine mit einem nach dem Elevator Prinzip - mechanisch aufnehmenden Kehrsystem mit einem Kehrgutbehälter von mindestens 6 m³.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 209 315,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
34144430 Kehrfahrzeuge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Hauptort der Ausführung: Betriebshof Stadt Wermelskirchen, Im Belten 4, 42929 Wermelskirchen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt die Neubeschaffung einer Trockenkehrmaschine mit einem nach dem Elevator Prinzip - mechanisch aufnehmenden Kehrsystem mit einem Kehrgutbehälter von mindestens 6 m³.
Aus den vorgelegten Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar sein, dass die im Leistungsverzeichnis dargestellten Anforderungen erfüllt werden.
Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Auslieferung der StVZO, dem neuesten Stand der Technik, anerkannten Regeln der Technik, den UVV und allen weiteren Regeln, Vorschriften und Normen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Der Angebotspreis versteht sich einschl. Kfz-Brief, deutscher Bedienungsanleitung, Checkheft, Überführung.
Das Fahrzeug ist mängelfrei, sauber und vollgetankt beim Städtischen Betriebshof, Im Belten 4 zu übergeben. Bei der Übergabe hat nach vorheriger Terminabsprache eine Einweisung (in Deutsch, einschl. praktischer Übungen) der Fahrer auf dem Fahrzeug zu erfolgen. Dabei ist vor allem die Bedienung des Fahrzeuges zu erklären. Ferner sind alle Sicherheitseinrichtungen bezüglich ihrer Funktion und Wirkung zu erläutern. Die Bedienung der Lüftungsanlage, des Radios einschl. der Freisprecheinrichtung und aller übrigen technischen Besonderheiten sind darzustellen. Alle möglichen Unfallgefahren an dem Fahrzeug sind anzusprechen.
Es können sowohl Neu- als auch Vorführfahrzeuge (max. 3.000 km und max. 12 Monate alt ab Angebotsabgabe) angeboten werden. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist zulässig. Bei der Bewertung der Angebote wird bei den Vorführfahrzeugen ein Aufschlag von brutto 100 € je angefangene 100 km Laufleistung zugrunde gelegt.
Bitte tragen Sie den voraussichtlichen Liefertermin in die Leistungsbeschreibung ein.
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen / der Leistungsbeschreibung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Auftragsvergabe erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes durch die Aufsichtsbehörde. Mit der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde wird voraussichtlich bis zur 31. Kalenderwoche gerechnet.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 138-393697
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung einer Trockenkehrmaschine für die Stadt Wermelskirchen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
12/10/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: D.D.V. GmbH
Postanschrift: Adolf-Dembach-Str. 2a
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47829
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 209 315,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform ‚Subreport ELViS‘ über den Link „https://www.subreport.de/E39895193“ möglich! Wichtiger Hinweis:
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/ Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen.
Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften wird auf den 09.08.2022 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung (siehe auch §20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen nur über die Vergabeplattform entgegengenommen werden.
Mitglieder von Bietergemeinschaften bzw. Unterauftragnehmer sind mit Angebotsabgabe verbindlich zu nennen und müssen die geforderte Eignung nachweisen. Sie haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied anzugeben (siehe Auflistung gem. Punkt 4c des Angebotsformulars bzw. Checkliste VgV).
Zahlungen erfolgen nach der VOL/B in Verbindung mit den Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland (Spruchkörper Köln)
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221/147-3045
Fax: +49 221/147-2889
Internet-Adresse: http://bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1.) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Rheinisch-Bergischer Kreis, Der Landrat
Postanschrift: Postfach 200450
Ort: Bergisch-Gladbach
Postleitzahl: 51462
Land: Deutschland
Telefon: +49 2202/13-0
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
27/10/2022