CPV-Code Hauptteil 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
II.1.3.
Art des Auftrags Bauauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Karlsruhe
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Belagserneuerung Karlsruhe Hbf Gleise 5-10
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 08/02/2021Ende: 09/12/2022
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 192-464495
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 20FEI45009
Bezeichnung des Auftrags:
Belagserneuerung Karlsruhe Hbf Gleise 5-10
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 28/09/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Reif Bauunternehmung GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hohlohstr. 9
Ort: Rastatt
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76437
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 3 882 765,43 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 22/11/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Karlsruhe
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Belagserneuerung Karlsruhe Hbf Gleise 5-10
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 08/02/2021Ende: 09/12/2022
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Reif Bauunternehmung GmbH & Co. KG
Ort: Rastatt
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
LÄA 02: Der Bahnsteigbelag an Gleis 7/8 wurde durch eine unter dem Dach vorhandene Betonplatte in der Sonderstärke 4 cm, verlegt in Mörtel bestellt. Nach Ausbau des Altbelages und einer Teil Fräsung der Betonplatte zeigte sich das die Betonplatte in einem zur Aufnahm des neuen Belages mangelhaften Zustand war und abgebrochen werden musste. Der neue Bahnsteigaufbau wurde nach IseB BGL 7601, ohne neue Betonplatte mit einer STS ca. 15 cm stark als Ersatz, mit 4 cm Pflasterbettung und 8 cm Betonsteinpflaster 30/30 nach Stand der Technik ausgeführt. Anstatt der Verklebung eines 4 cm starken Plattenbelages wurden nun ein Betonsteinpflaster in Splittbett auf einer ca. 15 cm starken Schottertragschicht verlegt. Dies war nach Bauvertrag nicht vorgesehen und sind zusätzliche Leistungen. Da die Fa. Reif mit den Belagserneuerungen und in diesem Zusammenhang auch mit der Herstellung der Pflasterflächen beauftragt ist sind diese zusätzlichen Leistungen als Zusammenhangsarbeiten zu sehen. Die erforderliche Leistung ist zur Erbringung der Gesamtvertragsleistungen unbedingt erforderlich. Nur so kann ein gefahrloser Baubetrieb und reisenden Verkehr gewährleistet werden.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Da es sich hier um zusätzliche Belagsarbeiten zur Herstellung der Hauptvertragsleistung, hier Pflasterflächenherstellung auf einer STS durch Wegfall eines Plattenbelages handelt sind dies Zusammenhangsarbeiten. Die Leistungen sind zur Herstellung des Gesamtbelages und aller mit diesen Belagsarbeiten in Verbindung stehenden Leistungen erforderlich, die Synergieeffekte aus zu den anderen noch zu erbringenden Leistungen sind vorhanden. Somit können diese Leistungen nur bei der Fa. Reif angesiedelt werden. Bei einer getrennten Vergabe wäre eine erneute BE mit zusätzlichen Maschinentransporten und Unterkünften erforderlich. Behinderungen durch einen zusätzlichen dritten im Baufeld wären zur Erbringung der Gesamtleitung nicht zu vermeiden. Das Gewährleistungsrisiko für die Gleislage und die Lage der Bahnsteigkanten mit dem dazugehörigen Bahnsteigbelag in diesem Bereich wäre nicht mehr zuzuordnen. Die Leistungen sind zur Erbringung der vertraglichen Leistungen unbedingt erforderlich
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)