CPV-Code Hauptteil 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
II.1.3.
Art des Auftrags Bauauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Hauptort der Ausführung:
Mahlow
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
VP 5 - Hauptbauleistungen in Mahlow incl. Flughafenanbindung; Oberbau- / Tiefbau sowie abschnittsweise Betontrog für die Fernbahn (200 km/h) und S-Bahn; Konstruktiver Ingenieurbau (4 Eisenbahnüberführungen, 1 Kreuzungsbauwerk, 1 PU); Stromschienenanlagen / Oberleitungsanlagen / weitere technische Ausrüstung (TK, LST, EEA); Umweltfachliche Maßnahmen (CEF/AFB/Ausgleichsmaßnahmen)
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 22/06/2020Ende: 31/12/2028
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 124-304860
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 08/06/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 22/11/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Hauptort der Ausführung:
Mahlow
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
VP 5 - Hauptbauleistungen in Mahlow incl. Flughafenanbindung; Oberbau- / Tiefbau sowie abschnittsweise Betontrog für die Fernbahn (200 km/h) und S-Bahn; Konstruktiver Ingenieurbau (4 Eisenbahnüberführungen, 1 Kreuzungsbauwerk, 1 PU); Stromschienenanlagen / Oberleitungsanlagen / weitere technische Ausrüstung (TK, LST, EEA); Umweltfachliche Maßnahmen (CEF/AFB/Ausgleichsmaßnahmen)
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 22/06/2020Ende: 31/12/2028Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung acht Jahre übersteigt:
kein RV
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Avl 21 - Entwurfsplanerische Untersuchungen im Zuge der AP
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Aufgrund Änderungen des Regelwerkes sind Anpassungen erforderlich die innerhalb der ARGE VP5 zu klären sind. Die durchzuführenden Anpassungen an der Oberleitungsanlage setzten entwurfsplanerischen Untersuchungen voraus um nötige Anpassungen an anderen Gewerken schnell zu übermitteln. Die ARGE VP 5 hat sich bereits intensiv mit dem Thema beschäftigt und bereits Streckenabschnitte geplant. Ein Wechsel des AN würde ein Rückfall in die Entwurfsplanung bedeuten und ist