Zusätzliche Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Verörffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. bc Ingenieure PartGG, Brookkehre 4, 21029 Hamburg
2. Ingenieurgesellschaft Dannenberg, Erdkampsweg 37, 22335 Hamburg
3. EUCON Beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH, Storkower Str. 132, 10407 Hamburg
4. ARGUS Stadt und Verkehr, Admiralitätstraße 59, 20459 Hamburg
5. Signon Deutschland GmbH, Frankenstraße 18a, 20097 Hamburg
6. Brandschutz-Consult Ingenieurgesellschaft, Torgauer platz 3, 04315 Leipzig
7. DB Engineering & Consulting GmbH, Hammerbrookstraße 44, 20097 Hamburg
8. Dr.-Ing. Kay Winkelmann Beratender Ingenieur Kampfmittelsondierung – Geophysik – Archäologische Prospektion, Schwarzwildweg 30, 14612 Falkensee
9. Dr. Plica Ingenieure Partnerschaft für Bauwesen, Gunzenlehstr. 24 - D-80689 München
10. BAUGRUND STRALSUND Ingenieurgesellschaft mbH, Carl-Heydemann-Ring 55 18437 Stralsund
11. KPI Planungsgesellschaft mbH, Schellerdamm 16, 21079 Hamburg
12. Mull & Partner Ingenieurgesellschaft, Büschstraße 9, 20354 Hamburg
13. Ingenieurbüro für Immissionsschutz VOLKER MEYER, Zum Silberacker 27, D-31008 Elze
14. Ingenieurbüro Meyer+Schubart - Partnerschaft Beratenender Ingenieure VBI mbB, Hauptstraße 45, 31515 Wunstorf
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge moeglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.