Beschreibung der Beschaffung
In der Gemeinde Frasdorf und der Marktgemeinde Prien a. Chiemsee besteht ein dringender Bedarf an neuen Kindergarten-, Hort- und Krippenplätzen. Im Zuge einer interkommunalen Kooperation der Gemeinde Frasdorf und der Marktgemeinde Prien a. Chiemsee soll nun unmittelbar an der Gemeindegrenze zwischen Frasdorf und Prien, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 314/9 der Gemarkung Wildenwart im Ortsteil Wildenwart, die Errichtung einer gemeinsamen Kindertageseinrichtung erfolgen.
Diese soll in Zusammenhang mit den bereits bestehenden kommunalen Nutzungen bzw. Bildungsangeboten (Grundschule Wildenwart, Pfarrkirchen Wildenwart, Pfarrheim Wildenwart, Sportplatz der Grundschule Wildenwart) mit einer guten verkehrlichen Anbindung an die St 2093 entwickelt werden.
Der Neubau soll alle erforderlichen Räume Neubau einer Kindertagesstätte mit 2 Kinderkrippengruppen, 3 Kindergartengruppen und 1 Kinderhortgruppe aufnehmen.
Aktuell führt die Gemeinde Frasdorf die entsprechenden Bauleitplanverfahren durch, mit denen die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung der Kindertageseinrichtung geschaffen werden. Das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan ist bereits weitestgehend abgeschlossen. Die Flächennutzungsplanänderung liegt dem Landratsamt Rosenheim zur Genehmigung vor. Das entsprechende Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist vom Verfahrensstand aktuell in der Öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB), sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Das Plangebiet befindet sich etwa 3,5 km nördlich des Ortszentrums der Gemeinde Frasdorf und ca. 250 m nördlich des Ortsteiles Wildenwart. Das Planungsgebiet befindet sich auf einer landwirtschaftlich genutzten Grünfläche. Im Norden befinden sich das Pfarramt sowie die denkmalgeschützte Christkönigkirche, mit Friedhof. Im Osten und Süden grenzen weitere landwirtschaftliche Grünflächen an. Weiter östlich, jenseits der Staatstraße St 2093 (Frasdorf - Prien) befinden sich die gärtnerisch gepflegten Gartenflächen des Schloss Wildenwart. Im Westen befindet sich das Schulgelände der Grundschule Wildenwart.
Die Abwicklung der Planungen inklusive Bauleitplanung, sowie der Ausschreibungen und Vergaben, sowie der Bauüberwachung erfolgt durch die Gemeinde Frasdorf und wird nach BayFAG gefördert. Eine Kfw-Förderung ist nicht vorgesehen.
Zur Einhaltung der erforderlichen Immissionswerte auf Grund, der im südöstlichen Bereich verlaufenden Staatsstraße St 2093 wird entlang der Spielfläche eine 1,5 m hohe Abschirmung (Wall) über Geländeoberkante errichtet werden müssen.
Im Rahmen einer Vorplanung hat sich der Gemeinderat bereits zwischen vier Varianten für einen Gestaltungsentwurf entschieden. Gleichzeitig wurde hierbei auch ein Vorentwurf für die Freiflächengestaltung beschlossen. Derzeit befindet sich die Architekturplanung am Beginn der LPH 3.