60292-2023 - ErgebnisDeutschland-Frasdorf: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
OJ S 21/2023 30/01/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Frasdorf
Postanschrift: Hauptstraße 32
Ort: Frasdorf
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Leitung Bauamt
E-Mail: olaf.hoffmeyer@frasdorf.de
Telefon: +49 80521796-17
Fax: +49 80521796-18
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.frasdorf.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
FRAPR_OBJPL_BvA
Referenznummer der Bekanntmachung: FRAPR_OBJPL_BvA
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist Vergabe von freiberuflichen Leistungen, hier Planungsleistungen nach § 34 HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume beginnend bei der Finalisierung der LPH 3 bis einschliesslich LPH 9 für den Neubau des Kinderhauses Wildenwart.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 311 056,32 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Gemeinde Frasdorf Hauptstraße 32 83112 Frasdorf
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
In der Gemeinde Frasdorf und der Marktgemeinde Prien a. Chiemsee besteht ein dringender Bedarf an neuen Kindergarten-, Hort- und Krippenplätzen. Im Zuge einer interkommunalen Kooperation der Gemeinde Frasdorf und der Marktgemeinde Prien a. Chiemsee soll nun unmittelbar an der Gemeindegrenze zwischen Frasdorf und Prien, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 314/9 der Gemarkung Wildenwart im Ortsteil Wildenwart, die Errichtung einer gemeinsamen Kindertageseinrichtung erfolgen.
Diese soll in Zusammenhang mit den bereits bestehenden kommunalen Nutzungen bzw. Bildungsangeboten (Grundschule Wildenwart, Pfarrkirchen Wildenwart, Pfarrheim Wildenwart, Sportplatz der Grundschule Wildenwart) mit einer guten verkehrlichen Anbindung an die St 2093 entwickelt werden.
Der Neubau soll alle erforderlichen Räume Neubau einer Kindertagesstätte mit 2 Kinderkrippengruppen, 3 Kindergartengruppen und 1 Kinderhortgruppe aufnehmen.
Aktuell führt die Gemeinde Frasdorf die entsprechenden Bauleitplanverfahren durch, mit denen die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung der Kindertageseinrichtung geschaffen werden. Das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan ist bereits weitestgehend abgeschlossen. Die Flächennutzungsplanänderung liegt dem Landratsamt Rosenheim zur Genehmigung vor. Das entsprechende Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist vom Verfahrensstand aktuell in der Öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB), sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Das Plangebiet befindet sich etwa 3,5 km nördlich des Ortszentrums der Gemeinde Frasdorf und ca. 250 m nördlich des Ortsteiles Wildenwart. Das Planungsgebiet befindet sich auf einer landwirtschaftlich genutzten Grünfläche. Im Norden befinden sich das Pfarramt sowie die denkmalgeschützte Christkönigkirche, mit Friedhof. Im Osten und Süden grenzen weitere landwirtschaftliche Grünflächen an. Weiter östlich, jenseits der Staatstraße St 2093 (Frasdorf - Prien) befinden sich die gärtnerisch gepflegten Gartenflächen des Schloss Wildenwart. Im Westen befindet sich das Schulgelände der Grundschule Wildenwart.
Die Abwicklung der Planungen inklusive Bauleitplanung, sowie der Ausschreibungen und Vergaben, sowie der Bauüberwachung erfolgt durch die Gemeinde Frasdorf und wird nach BayFAG gefördert. Eine Kfw-Förderung ist nicht vorgesehen.
Zur Einhaltung der erforderlichen Immissionswerte auf Grund, der im südöstlichen Bereich verlaufenden Staatsstraße St 2093 wird entlang der Spielfläche eine 1,5 m hohe Abschirmung (Wall) über Geländeoberkante errichtet werden müssen.
Im Rahmen einer Vorplanung hat sich der Gemeinderat bereits zwischen vier Varianten für einen Gestaltungsentwurf entschieden. Gleichzeitig wurde hierbei auch ein Vorentwurf für die Freiflächengestaltung beschlossen. Derzeit befindet sich die Architekturplanung am Beginn der LPH 3.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise an das Projekt / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit Optionen, zunächst die verbleibenden Leistungen der LPH 3 sowie der gesamten LPH 4 daran anschließend optional und vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel die LPH 5 - 7, sowie optional und in Abhängigkeit der Zusage zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn die LPH 8 - 9. Ggf. können dabei die Abrufzeitpunkte mit einem zeitlichen Versatz von mehreren Monaten sein. Mit den vergabegegenständlichen Leistungen der LPH 3 ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
siehe Vergabeunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 208-592875
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
23/01/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Firmhofer + Günther Architekten
Postanschrift: Konradinstr. 16
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81543
Land: Deutschland
E-Mail: info@firmhofer-guenther.de
Telefon: +49 8962303-102
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 311 056,32 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YB2690G
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller dengeltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantragist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Frasdorf
Postanschrift: Hauptstraße 32
Ort: Frasdorf
Postleitzahl: 83112
Land: Deutschland
E-Mail: olaf.hoffmeyer@frasdorf.de
Telefon: +49 80521796-17
Fax: +49 80521796-18
Internet-Adresse: http://www.frasdorf.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25/01/2023