603477-2021 - ErgebnisDeutschland-Dortmund: Softwarepaket und Informationssysteme
OJ S 230/2021 26/11/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund
Postanschrift: Viktoriastraße 15
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Kempny
E-Mail: kkempny@stadtdo.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rats- und Gremieninformationssystem
Referenznummer der Bekanntmachung: L475/21
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Implementierung eines neuen Rats- und Gremienformationssystems gemäß Leistungsbeschreibung.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 115 408,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Implementierung eines neuen Rats- und Gremienformationssystems gemäß Leistungsbeschreibung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Oberkriterium Software (A) / Gewichtung: 80
Qualitätskriterium - Name: Unterkriterium A1 - Gesamtsystem / Gewichtung: 2
Qualitätskriterium - Name: Unterkriterium A2 - Stammdaten / Gewichtung: 4
Qualitätskriterium - Name: Unterkriterium A3 - Zentrale und dezentrale Erstellung / Bearbeitung von Gremienvorgängen / Gewichtung: 4
Qualitätskriterium - Name: Unterkriterium A4 - Prozess und Dokumentation / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Unterkriterium A5 - Vorbereitung und Durchführung von Sitzungen / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Unterkriterium A6 - Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und Ersatz des Verdienstausfalls / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Unterkriterium A7 - Erstellung von Niederschriften, Abschluss der Vorlagen und Dokumentation der Beschlüsse / Gewichtung: 3
Qualitätskriterium - Name: Unterkriterium A8 - Unterstützung der Mandatsträger und Führungskräfte / Gewichtung: 16
Qualitätskriterium - Name: Unterkriterium A9 - Zugriff und Ablage / Gewichtung: 0
Qualitätskriterium - Name: Unterkriterium A10 - Onlinezugriff/ Verfügbarkeit im Internet / Gewichtung: 7
Qualitätskriterium - Name: Unterkriterium A11 - Recherche / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Unterkriterium A12 - Controlling und Beschlusskontrolle / Gewichtung: 7
Qualitätskriterium - Name: Unterkriterium A13 - Auskünfte / Gewichtung: 2
Qualitätskriterium - Name: Unterkriterium A14 - Technische Zusammenhänge / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Oberkriterium Pflege, Support und Betrieb (B) / Gewichtung: 3
Qualitätskriterium - Name: Unterkriterium B1 - Softwarepflege/ -betrieb2 - Softwarewartung / Gewichtung: 80
Qualitätskriterium - Name: Unterkriterium B2 - Softwarewartung / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Unterkriterium B3, B4, B5 - Sizing aus Nutzersicht/Gremiensicht/Objektsicht / Gewichtung: 0
Qualitätskriterium - Name: Oberkriterium Dienstleistung (C) / Gewichtung: 17
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Wertung erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode, bei welcher Leistung und Preis das gleiche Gewicht erhalten. Bei der Angebotsbewertung wird für jedes Angebot das "Leistungs-/Preisverhältnis" gebildet, d. h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet. Die im Preisspiegel errechnete Kennzahl Z ergibt sich demnach aus der Formel: Z = L / P, wobei "L" für die erreichten Leistungspunkte und "P" für den Angebotspreis steht. Die genaue Vorgehensweise ist der Anlage Zuschlagskriterien zu entnehmen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 158-417797
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: L475/21
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
22/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: SOMACOS GmbH & Co. KG
Ort: Salzwedel
NUTS-Code: DEE04 Altmarkkreis Salzwedel
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 255 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 115 408,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Aktenzeichen: L475/21
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.04.2005 - IR 12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Subunternehmer:
Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.
Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Bietergemeinschaften:
Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDHT3
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: s.o.
Ort: Münster
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: s.o.
Ort: Münster
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
22/11/2021