603749-2022 - ErgebnisDeutschland-Bamberg: Gebäudereinigung
OJ S 210/2022 31/10/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, vertreten durch den Direktor des Amtsgerichts Bamberg
Postanschrift: Synagogenplatz 1
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96047
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Amtsgericht Bamberg
E-Mail: poststelle@ag-ba.bayern.de
Telefon: +49 9518330
Fax: +49 9518332330
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/bamberg/
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Justiz

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Gebäudereinigung für das Amtsgericht Bamberg
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000206
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90911200 Gebäudereinigung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausführung der Gebäudereinigung für folgendes Objekt:
Amtsgericht Bamberg
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Niedrigstes Angebot: 218 077,80 EUR / höchstes Angebot: 344 574,00 EUR das berücksichtigt wurde
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
90911200 Gebäudereinigung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausführung der Gebäudereinigung für folgendes Objekt:
Amtsgericht Bamberg
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Produktivstunden / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Konzept Mitarbeiterzufriedenheit / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Konzept Qualitätskontrolle / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Konzept Reklamationsmanagement / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Konzept Umweltschutz/Nachhaltigkei / Gewichtung: 5
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 122-347341
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Gebäudereinigung für das Amtsgericht Bamberg
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
26/10/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 8
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: VGR Nuernberg GmbH
Postanschrift: Nürnberger Straße 21
Ort: Lauf
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91207
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Niedrigstes Angebot: 218 077,80 EUR / höchstes Angebot: 344 574,00 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB (Einleitung und Antrag) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
Hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. 3 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 (Form, Inhalt) lautet:
(1) 1 Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2 Er
soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3 Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt,
Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im
Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen,
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten
Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten
sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
beteiligten benennen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
26/10/2022