Beschreibung der Beschaffung
Im Jahr 1999 ist vom Rat der Stadt die Vorplanung der Bismarckstraße zwischen Parallel-/Münsterstraße und der Einmündung Hüttweg beschlossen worden. Zwei Jahre später erfolgte der Beschluss zur Umsetzung dieser Planung in mehreren Bauabschnitten.
Die damalige Planung sah für den Abschnitt zwischen Trinenkamp und Theodorstraße (jetziger Bauabschnitt 4) keine Radverkehrsanlagen vor, da auf Grund der geringen Querschnittsbreite nicht genügend Stellplätze hätten realisiert werden können. Diese Stellplätze wiederum werden allerdings in diesem Abschnitt dringend benötigt, da hier eine Reihe von Ladenlokalen mit Kundenverkehr im Erdgeschoss vorhanden sind.
Ziel ist es nun, durch eine erneute Vorplanung zu prüfen, ob und wenn ja, welche Art einer Radverkehrsanlage in dem 4. BA der Bismarckstraße umgesetzt werden kann.
Die Bismarckstraße verläuft auf Gelsenkirchener Stadtgebiet als Teil der klassifizierten Bundesstraße B 227 in Nord-Süd-Richtung und verbindet die Stadtteile Erle und Resser Mark mit dem Stadtteil Altstadt. Die Bismarckstraße ist als innerörtliche Hauptverkehrsstraße geprägt durch eine vielfältige Nutzungs- bzw. Funktionsüberlagerung. So hat diese Straße heute neben der Verkehrsfunktion in verstärktem Maße andere Funktionen zu erfüllen, wie etwa die Wohn-, Aufenthalts- und Geschäftsfunktion. Sie ist somit als innerörtliche, multifunktionale Hauptverkehrsstraße einzustufen und ist Hauptgeschäftsstraße für den Stadtteil Bismarck.
Die Verkehrsstärke liegt bei etwa 16.0000 Kfz/24h.
Die Bearbeitung und Planung von Freianlagen in Form von Baumscheiben und straßenbegleitenden Grünfläche ist unter Berücksichtigung der entsprechenden anrechenbaren Kosten bei der HOAI-Leistung inkludiert. Der AN hat den Leistungsumfang und die notwendigen Maßnahmen sowie Anforderungen mit Gelsendienste abzustimmen und zu koordinieren.