603814-2021 - ErgebnisDeutschland-Gelnhausen: Softwarepaket und Informationssysteme
OJ S 230/2021 26/11/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Main-Kinzig-Kreis
Postanschrift: Barbarossastraße 16-24
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
E-Mail: kontakt@abakus-consulting.org
Telefon: +49 6051850
Fax: +49 60518577
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mkk.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Einführung der E-Rechnung beim Main-Kinzig-Kreis
Referenznummer der Bekanntmachung: A-20-2021-E-Rechnung
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Kreisverwaltung und das Kommunale Center für Arbeit beabsichtigen, beginnend in 2022 buchhalterische Belege in Form von Eingangsrechnungen durchgehend digital (papierlos und medienbruchfrei) zu bearbeiten. Es wird daher die Einführung einer Software für die elektronische Bearbeitung von Eingangsrechnungen ausgeschrieben.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Niedrigstes Angebot: 242 996,00 EUR / höchstes Angebot: 562 073,75 EUR das berücksichtigt wurde
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Hauptort der Ausführung: D-63571 Gelnhausen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Kreisverwaltung und das Kommunale Center für Arbeit beabsichtigen, beginnend in 2022 buchhalterische Belege in Form von Eingangsrechnungen durchgehend digital (papierlos und medienbruchfrei) zu bearbeiten. Es wird daher die Einführung einer Software für die elektronische Bearbeitung von Eingangsrechnungen ausgeschrieben.
Wesentliche Leistungen des Auftrags sind:
- Lieferung einer Software zur digitalen Bearbeitung von Rechnungen und sonstigen Buchungsbelegen mit SAP-integrierter Rechnungsworkflow und Erfüllung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
- Personelle Unterstützung für die Implementierung der neuen Software
- Erbringung von Softwarepflegeleistungen, Service und Herstellersupport für eine Laufzeit von mindestens 60 Monaten.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 105-275857
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: MKK_2021_eRechnung
Bezeichnung des Auftrags:
Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems zur eRechnung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
08/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: XSuite Group GmbH
Postanschrift: Hamburger Straße 12
Ort: Ahrensburg
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 22926
Land: Deutschland
E-Mail: info@xsuite.com
Telefon: +49 410288380
Internet-Adresse: www.xsuite.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Niedrigstes Angebot: 242 996,00 EUR / höchstes Angebot: 562 073,75 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.6.5 ge-nannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
23/11/2021