Beschreibung der Beschaffung
Die Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen plant die Neuaufstellung des in seiner 6. Fortschreibung seit dem 07.12.2018 rechtswirksamen Flächennutzungsplanes. Der dazugehörige Landschaftsplan aus dem Jahr 1999 soll zeitlich parallel zum Bauleitplanverfahren ebenfalls neu erarbeitet werden.
Die Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen beabsichtigt in der vorliegenden Ausschreibung die Vergabe der Planungsleistungen für die Erarbeitung des Landschaftsplans (Planungsleistungen i. S. v. § 23 HOAI Leistungsphasen 1-4), Erstellung eines Umweltberichtes für den Flächennutzungsplan gem. §§ 2 Abs. 4, 2a und 4c BauGB (Planungsleistungen i. S. von § 24 HOAI Leistungsphasen 1-4) und Erarbeitung eines Biotopverbundplanes der VG Tuttlingen.
Bestandteil der geplanten Vergabe sind außerdem besondere Leistungen gem. Anlage 9 HOAI. Weitere besondere Leistungen sind eine Aktualisierung der Bestandsdatenebene Biotopkomplexe, eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung auf FNP-Ebene und eine in den Landschaftsplan integrierte Biotopverbundplanung.
Das Plangebiet besteht aus den Gemeinden Stadt Tuttlingen, Emmingen-Liptingen, Neuhausen ob Eck, Rietheim-Weilheim, Seitingen-Oberflacht und Wurmlingen und umfasst ca. 23.835 ha Fläche.
Das Plangebiet und die Planungsaufgabe wird der Honorarzone II gem. § 28 Abs. 2-6 HOAI zugeordnet. Eine ausführliche Begründung und Erläuterung des gewählten Honorarsatzes gem. § 28 Abs. 1 HOAI (z.B. von-Satz, mittel-Satz, bis-Satz) sind dem Honorarangebot beizulegen.
Im Vorgriff auf die Neuaufstellung wurde eine Orientierungsphase durchgeführt, deren Ergebnisse Grundlage für die Bearbeitung sind. Die Unterlagen zur Orientierungsphase werden zur Angebotskalkulation bereitgestellt.
Die rechtswirksame 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes kann als dwg zur Verfügung gestellt werden.
Der Landschaftsplan ist als separates Fachkonzept zum Flächennutzungsplan im Maßstab des FNP zu erarbeiten. Der bisherige Landschaftsplan aus dem Jahr 1999 kann als pdf zur Verfügung gestellt werden.
Parallel zur Bearbeitung des Landschaftsplans ist die Erstellung eines kommunalen Biotopverbundplanes vorgesehen, siehe hierzu die Erläuterungen in Kap. 6.5.1.