Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2b), Abs. 6 VgV zulässig, da der Auftrag nur von der Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH erbracht werden kann, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist, und es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsparameter ist:
Von der Auftraggeberin wurden die technischen Anforderungen an das zu beschaffende Fahrzeug und insbesondere die Leistungsdaten für den Rettungskorb festgelegt. Demnach muss der Rettungskorb unter anderem folgende Merkmale erfüllen: Traglast 500kg, Grundfläche für 5 Personen, schwenkbares Bedienpult, herausnehmbare mittlere Multifunktionssäule.
Die Marktrecherche hat ergeben, dass nur die Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH ein Fahrzeug mit einem solchen Rettungskorb anbietet.
Alternativen und Ersatzlösungen anderer Hersteller wurden geprüft, wurden jedoch den spezifischen Anforderungen der Feuerwehr der Stadt Heidelberg in Hinblick auf diverse Einsatzsituationen nicht gerecht.