technische Gründe gemäß § 14 Vgv abs 4, Pkt 2b): Das LRA UHK unterhält seit dem Jahr 2018 die komplette Verwaltungsstruktur zur Verwaltung von Apple Hardware im Unterrichtseinsatz. Die Verwaltungsstruktur ist somit geschaffen. Es müsste nun neue Verwaltungsstrukturen mit neuem MDM und neuen Lizenzen aufgebaut werden. Das wäre mit viel Aufwand hohen Personalkosten und Mehrkosten für die Hardware verbunden. Die ausgewählten Bieter verfügen über die entsprechende Education Voaussetzungen, die für den Einstz in Schulen notwendig ist.
Zusätzlich erschwert wird die Situation durch Marktverknappung und zunehmenden Mangel an verfügbaren Leistungen (hier Apple iPads).
In dieser Situation sind die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV für den Einkauf von Leistungen über Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gegeben, die der kurzfristigen Bewältigung der Corona-Epidemie und der Aufrechterhaltung des Schulbetriebs für alle Schüler dienen. Dies trifft u.a. für die Beschaffung für in diesen Krisenzeiten notwendige Leistungen (mobiles IT-Gerät) zu.