604295-2022 - ErgebnisDeutschland-Bonn: Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung
OJ S 210/2022 31/10/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 1
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Servicestelle Vergabe
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de
Telefon: +49 228-300-5727
Fax: +49 228-300-807-3779
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmdv.bund.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr und digitale Infrastruktur

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Produktion und Distribution der Verkehrssicherheitsbroschüre Käpt'n Blaubär für 2023 (Option für 2024)
Referenznummer der Bekanntmachung: 2265/RV2
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79823000 Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Erhöhung der Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr gehört zu den Zielen der Verkehrssicherheitsarbeit des Bundes und ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die durch entsprechende Maßnahmen begleitet werden soll.
Zu diesen Maßnahmen zählt die Entwicklung einer Verkehrssicherheitsbroschüre, die kindgerecht aufbereitet und an Kindergärten und Grundschulen verteilt wird.
Für diese Broschüre sollen die bekannten und bei Kindern beliebten WDR-Lizenzfiguren „Käpt´n Blaubär“ und „Hein-Blöd“ verwendet werden. Die Käpt´n Blaubär Broschüre ist eine feste Institution bei Kindern und hat sich bei Aufklärungsmaßnahmen in Grundschulen, Kindergärten, auf Messen und bei Aktionen der Verkehrswacht bewährt.
Es sollen möglichst alle Kinder der Altersgruppe 4-10 Jahre in Deutschland erreicht werden.
Die Erstellung von zwei verschiedenen Versionen der Broschüre – ein Heft für Grundschüler (Zielgruppe: 6-10 Jahre) und ein weiteres für Kindergartenkinder.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 3 924 225,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Bonn bzw. Sitz des AN
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Konzeption der Broschüre in Abstimmung mit dem BMDV. Dabei sind zwei Varianten zu erstellen. Eine für Grundschüler und eine für Kindergartenkinder.
Lizenzvereinbarung mit dem Lizenzgeber WDR zu den Charakteren „Käpt'n Blaubär“ und weiteren für die Broschüre notwendigen Figuren.
Autorenbriefing, Vergabe der Illustrationsaufträge in Absprache mit BMDV und WDR.
Produktion der Broschüren inkl. Druck und Verarbeitung.
Einholen der Zustimmungserklärungen der 16 Landeskultusministerien zum Versand an Grundschulen.
Rücksprache mit den Verkehrswachten, Aufnahme der Bedarfszahlen.
Dem AN obliegt die Verteilung der Broschüren an ca. 44.000 Kindergärten und 17.000 Schulen sowie Deutsche Verkehrswacht, BMDV (insg. 4.500.000 Exemplare). Die Versand- und Portokosten trägt der AN. Er ist für die Entsorgung des Verpackungsmaterials verantwortlich und schließt entsprechende Recyclingverträge für die Umverpackungen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag kann einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 175-423187
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2070/RV2
Bezeichnung des Auftrags:
Produktion und Distribution der Verkehrssicherheitsbroschüre 2021/22
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
12/10/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Zeitgeist Media GmbH
Postanschrift: Am Seestern 8
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40547
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3 924 225,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499561
Fax: +49 2289499163
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
27/10/2022