604461-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Sportbezogene Dienstleistungen – Firmenfitness für die Beschäftigten des Landes Niedersachsen
OJ S 169/2026 02/09/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungNiedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
E-Maildaniel.maniak@lzn.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelFirmenfitness für die Beschäftigten des Landes Niedersachsen
BeschreibungZur Nutzung für sämtliche Beschäftigten der unmittelbaren Landesverwaltung des Landes Niedersachsen einschließlich des an den Hochschulen tätigen Personals im Landesdienst gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 NHG soll ein Dienstleistungskonzessionsvertrag nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB über Firmenfitnessdienstleistungen mit einer Anbieterin oder einem Anbieter für Sport- und Fitnessangebote im Rahmen von Firmenfitness geschlossen werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens38164fb5-02d2-48a1-ad41-db8d0c6c0c23
Vorherige Bekanntmachung818884-2025
Interne Kennung0168-DLG/2025-03.200-1
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensDie Vergabe der Konzession erfolgt nach den Regelungen des GWB (vorrangig Teil 4, Kapitel 1, Abschnitt 3, Unterabschnitt 3) und der KonzVgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung. Auf § 97 GWB (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92620000 Sportbezogene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 92000000 Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport, 92600000 Dienstleistungen im Sport, 92610000 Betrieb von Sportanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRK59# Es handelt sich hierbei um eine Zurückversetzung des ursprünglichen Vergabeverfahren (Bekanntmachungsnummer 818884-2025) in den Stand vor Bekanntmachung aufgrund eines Beschlusses der Vergabekammer Niedersachsen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeAuftragsunterlagen
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelFirmenfitness für die Beschäftigten des Landes Niedersachsen
BeschreibungZur Nutzung für sämtliche Beschäftigten der unmittelbaren Landesverwaltung des Landes Niedersachsen einschließlich des an den Hochschulen tätigen Personals im Landesdienst gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 NHG soll ein Dienstleistungskonzessionsvertrag nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB über Firmenfitnessdienstleistungen mit einer Anbieterin oder einem Anbieter für Sport- und Fitnessangebote im Rahmen von Firmenfitness geschlossen werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung0168-DLG/2025-03.200-1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92620000 Sportbezogene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 92000000 Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport, 92600000 Dienstleistungen im Sport, 92610000 Betrieb von Sportanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit4 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Konzession hat eine erste Laufzeit von vier Jahren. Sie verlängert sich stillschweigend um ein weiteres (fünftes) Jahr, sofern nicht bis drei Monate vor Ablauf der vier Jahre gekündigt wird, und endet spätestens mit Ablauf von fünf Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Laufzeit der Individualverträge der Beschäftigten ist an die Laufzeit der Dienstleistungskonzession und an das Beschäftigungsverhältnis beim Land Niedersachsen geknüpft.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung818884-2025
Zusätzliche InformationenRechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis für Beschäftigte
BeschreibungDie Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Basis der Jahrespreise inklusive Umsatzsteuer (brutto) für die anzubietende Basis-Individualvertragsvariation sowie für die anzubietende Premium-Individualvertragsvariation, die - jeweils für die einzelnen Gebietskategorien - die in Ziff. 4 bis 4.3 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllen müssen. Für diese beiden vorgegebenen Individualvertragsvariationen wird jeweils ein Jahrespreis unter Berücksichtigung sämtlicher preisrelevanter Bestandteile, einschließlich einmaliger Kosten, ermittelt. Dazu werden die Preise für die einzelne Individualvertragsvariation auf ein Vertragsjahr (mit 52 Wochen und 365 Tagen), inkl. ggf. anfallender einmaliger Kosten, z.B. Einweisungs-, Einmalgebühren, hochgerechnet (Jahrespreis). Maßgeblich für die Bewertung ist der Mittelwert aus beiden Jahrespreise, dazu werden die beiden Jahrespreisen addiert und die Summe durch zwei geteilt. Sofern Anbieter ausschließlich eine Premium-Individualvertragsvariation anbieten, die eine unbeschränkte Nutzung der darin enthaltenen Sport- und Fitnessangebote pro Monat ermöglicht, erfolgt keine Bildung eines arithmetischen Durchschnitts, stattdessen ist für die Bewertung nur der Jahrespreis der Premium-Individualvertragsvariation maßgeblich. Die Kosten für Kursangebote im Sinne von Ziff. 5 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) fließen nicht in die Ermittlung des Jahrespreises (siehe auch Bewertungsmatrix, Zuschlagskriterium "Preis für Beschäftigte") mit ein. Das Angebot mit dem niedrigsten gewichteten Mittelwert erhält 620 Punkte. Je Prozent höherem Preis erfolgt ein Abzug von 1 % der maximalen Punktzahl (6,2 Punkte).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl62
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZuschlagskriterium "Niedersachsenweite Abdeckung und Angebotsumfang", Unterkriterium Diversität der Sport- und Fitnessangebote
Beschreibung2.1 Unterkriterium "Diversität der Sport- und Fitnessangebote" (max. 314 Punkte): Hierbei fließt der Umfang des Sport- und Fitnessangebotes in eigenen stationären Einrichtungen und/oder in den stationären Einrichtungen von Verbundpartnerinnen und Verbundpartnern in räumlicher und inhaltlicher Sicht, der bei der Angebotsabgabe für den Zeitpunkt des Vertragsbeginns nachweisbar rechtlich gesichert (z.B. durch vertragliche Regelungen) nutzbar ist, anhand der vom Bieter ausgefüllten Vordrucke "Eigenerklärung zur Abdeckung und zum Angebotsumfang für die Basis-Individualvertragsvariation" und "Eigenerklärung zur Abdeckung und zum Angebotsumfang für die Premium-Individualvertragsvariation" in die Bewertung ein. Die Bewertung der niedersachsenweiten Abdeckung erfolgt auf Grundlage der Verfügbarkeit von Sport- und Fitnessangeboten in insgesamt 46 vorgegebenen Gebietskörperschaften. Die Punktevergabe erfolgt gebietskörperschaftsscharf nach einem transparenten Bewertungsschema sowohl für die angebotene Basis-Individualvertragsvariation als für die angebotene Premium-Individualvertragsvariation unter Berücksichtigung des Umfangs und der Vielfalt der angebotenen Leistungen. Für die Gebietskörperschaften der Gebietskategorie A, B und C, in denen ei-ne überdurchschnittlich hohe Zahl an Beschäftigten des Landes tätig ist, werden als Mindestanforderung ein bereits bei der Angebotsabgabe für den Zeitpunkt des Vertragsbeginns nachweisbar rechtlich gesichert (z.B. durch vertragliche Regelungen) nutzbares zwingend vorzuhaltendes Mindestangebot sowie eine erhöhte Gewichtung des darüber hinausgehenden Angebotsumfangs vorgenommen, um deren besondere Bedeutung für die Zielgruppe sachgerecht abzubilden. Die bewertungsrelevante Gesamtpunktzahl je Gebietskörperschaft ergibt sich aus der Summe von Grund- und Zusatzpunkten. Die Gesamtbewertung erfolgt durch Addition der über alle Gebietskörperschaften erzielten Punkte. Sofern Bieter ausschließlich eine Premium-Individualvertragsvariation anbieten, die eine unbeschränkte Nutzung der darin enthaltenen Sport- und Fitnessangebote ermöglicht, erfolgt die Punktevergabe für Grund- und Zusatzpunkte nur anhand der Abdeckung in dieser Premium-Individualvertragsvariation, wobei die erzielten Punkte pro Gebietskörperschaft verdoppelt werden. 2.1.1 Sport- und Fitnessangebote in den Gebietskörperschaften der Gebietskategorien A, B und C (18 Gebiete, max. 216 Punkte): In den als Gebietskörperschaften der Gebietskategorie A, B und C (vgl. Ziff. 3.1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) sowie Vordrucke "Eigenerklärung zur Abdeckung und zum Angebotsumfang für die Basis-Individualvertragsvariation" und "Eigenerklärung zur Abdeckung und zum Angebotsumfang für die Premium-Individualvertragsvariation") aufgeführten insgesamt 18 Gebietskörperschaften muss sowohl in der anzubietenden Basis-Individualvertragsvariation als auch in der anzubietenden Premium-Individualvertragsvariation bereits bei der Angebotsabgabe ein für den Zeitpunkt des Vertragsbeginns nachweisbar rechtlich gesichert (z.B. durch vertragliche Regelungen) nutzbares Angebot an Sport- und Fitnessangeboten in eigenen stationären Einrichtungen oder in stationären Einrichtungen von Verbundpartnerinnen oder Verbundpartnern vorhanden sein, das jeweils die in Ziff. 4 bis 4.3 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) für die jeweilige Gebietskategorie vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllen muss. Eine Vergabe von Grundpunkten für die Einhaltung der vorgegebenen Mindestanforderungen erfolgt nicht. Werden bei der Angebotsabgabe die jeweils vorgegebenen Mindestanforderungen in einer der Gebietskörperschaften der Gebietskategorien A, B und C nicht für den Zeit-punkt des Vertragsbeginns nachweisbar rechtlich gesichert (z.B. durch vertragliche Regelungen) eingehalten, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Für über die jeweiligen Mindestanforderungen in den Gebietskategorie A, B und C hinausgehenden Angebote werden jeweils getrennt für die anzubietende Basis- und die anzubietende Premium-Individualvertragsvariation Zusatzpunkte vergeben. Die Vergabe der Zusatzpunkte erfolgt gestaffelt entsprechend der Anzahl der über die vorgegebenen Mindeststandards hinaus-gehenden Angebote in den Bereichen zusätzliche Fitnessstudios, zusätzliche Frei- und/oder Hallenbäder sowie Zusatzangebote (wie Yoga-Studios, Boulderhallen, etc.). Hinsichtlich der Ausgestaltung der dabei vorgegebenen Staffelung wird auf die Bewertungsmatrix verwiesen. 2.1.2 Sport und Fitnessangebote in den Gebietskörperschaften der Gebietskategorie D (28 Gebiete, max. 98 Punkte): Bei den verbleibenden 28 Gebietskörperschaften der Gebietskategorie D erfolgt die Bewertung ebenfalls auf Grundlage einer gebietskörperschaftsbezogenen Punktevergabe, jeweils gesondert für die angebotene Basis-Individualvertragsvariation sowie für die Premium-Individualvertragsvariation. Voraussetzung für die Berücksichtigung ist die vollständige Erfüllung der jeweils in Ziff. 4, Ziff. 4.1., Ziff. 4.2 dd) sowie Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) vorgegebenen Mindestanforderungen für die Gebietskategorie D in der jeweiligen Gebietskörperschaft. Angebote, die diese Anforderungen nicht erfüllen, können keine Punkte erhalten, werden jedoch nicht ausgeschlossen. Dabei werden zunächst jeweils Grundpunkte für eine bereits bei der Angebotsabgabe für den Zeitpunkt des Vertragsbeginns nachweisbar rechtlich gesichert (z.B. durch vertragliche Regelungen) nutzbare Einhaltung der Mindestanforderungen vergeben. Zusätzlich werden Zusatzpunkte für über die Mindestanforderungen hinausgehende Leistungen vergeben. Die Bewertung erfolgt stufenweise anhand der in der Bewertungsmatrix festgelegten Ausprägungen. Maßgeblich sind insbesondere zusätzliche Fitnessstudios, zusätzliche Hallen- oder Freibäder sowie Zusatzangebote (wie Yoga-Studios, Boulderhallen, etc.). Konkrete Informationen zur Bewertung sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl31,4
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZuschlagskriterium "Niedersachsenweite Abdeckung und Angebotsumfang", Unterkriterium Online- und Kursangebote
BeschreibungZusätzlich werden Punkte für kostenfreie Online-Angebote sowie ggf. kostenpflichtige Präventions-, Entspannungs- und / oder Ernährungskurse vergeben (siehe Bewertungsmatrix, Zuschlagskriterium: Niedersachsenweite Abdeckung und Angebotsumfang, Unterkriterium "Online- und Kursangebote"). Für die konkrete Ausgestaltung der entsprechenden Punktevergabe wird auf die Bewertungsmatrix verwiesen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl3,6
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungHöhe der Verwaltungskostenpauschale
BeschreibungHierbei erhalten Angebote, bei denen der jährliche Betrag von 250.000,00 Euro inklusive Umsatzsteuer (siehe Ziff. 9 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)) unterschritten wird, eine zusätzliche positive Bewertung, die sich prozentual an der niedrigsten Verwaltungskostenpauschale orientiert. Hinweis: Übersteigt der angegebene Wert die maximale Summe von 250.000,00 Euro inklusive Umsatzsteuer pro Jahr, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Das Angebot mit der niedrigsten angegebenen Verwaltungskostenpauschale erhält 30 Punkte. Für jedes Prozent höherer Verwaltungskostenpauschale erfolgt ein Abzug von 1 % der maximalen Punktzahl (3 Punkte).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl3
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen26/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRK59/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRK59
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRK59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote07/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss45 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin07/09/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands. Der Bieter hat in seinem Angebot detailliert darzulegen, was die einzelnen der von ihm angebotenen Individualvertragsvariationen beinhalten (vgl. Ziffer 1.15. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)).
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltNiedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtNiedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungNiedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
RegistrierungsnummerLeitweg-ID 03-0005000000-28
PostanschriftSchiffgraben 12
StadtHannover
Postleitzahl30159
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
E-Maildaniel.maniak@lzn.de
Telefon+49 51189848102
Fax+49 51189848199
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 4131153308
Fax+49 4131152943
Internetadressehttps://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung86326c0a-d104-4b97-966c-2343cc6b79a2-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungDie Angebots- und Bindefrist wird verlängert, damit Bieter ausreichend Zeit haben, um auf die neuen bzw. angepassten Informationen zu reagieren und dies im Rahmen der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Die Anpassung der Bewertungsmethode des Zuschlagskriteriums "Höhe der Verwaltungskostenpauschale" erfolgte aufgrund einer Bieterfrage (Nr. 5), da die bisherige Formulierung der Bewertungsmethode bei einer Verwaltungskostenpauschale von 0,00 EUR zu Auslegungsfragen führen konnte. Aus diesem Grund wurde die Bewertungsmatrix entsprechend angepasst, so dass die Punktevergabe künftig anhand einer eindeutig anwendbaren Berechnungsformel vorgenommen wird.
10.1.
Änderung
AbschnittskennungPROCEDURE
Beschreibung der ÄnderungenDie Angebotsfrist wird bis zum 11.09.2026, 10:00 Uhr verlängert. Die Bindefrist wird bis zum 27.10.2026 verlängert. Das Zuschlagskriterium "Höhe der Verwaltungskostenpauschale" wurde wie nachfolgend beschrieben angepasst: Höhe der Verwaltungskostenpauschale (3%) (max. 30 Punkte) Hierbei erhalten Angebote, bei denen der jährliche Betrag von 250.000,00 Euro inklusive Umsatzsteuer (siehe Ziff. 9 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)) unterschritten wird, eine zusätzliche positive Bewertung, die sich am jeweiligen Unterschreitungsumfang im Verhältnis zur niedrigsten Verwaltungskostenpauschale orientiert. prozentual an der niedrigsten Verwaltungskostenpauschale orientiert. Hinweis: Übersteigt der angegebene Wert die maximale Summe von 250.000,00 Euro inklusive Umsatzsteuer pro Jahr, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Das Angebot mit der niedrigsten angegebenen Verwaltungskostenpauschale erhält 30 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote reduziert sich entsprechend ihrer Höhe im Verhältnis zur niedrigsten angebotenen Verwaltungskostenpauschale und zum maximal zulässigen Wert von 250.000,00 Euro. Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel: Punkte = 30 x (250.000 EUR - Betrag der jeweils angebotenen Verwaltungskostenpauschale) / (250.000 EUR - niedrigste angebotene Verwaltungskostenpauschale) Die Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) sowie die Bewertungsmatrix wurden entsprechend überarbeitet.
Änderung der Auftragsunterlagen am01/09/2026
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungc8cc55d0-9f5f-4f79-adaa-134c6877b754  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung01/09/2026 13:49:15 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung604461-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe169/2026
Datum der Veröffentlichung02/09/2026