604510-2021 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Neubiberg: Werkzeugmaschinen
OJ S 230/2021 26/11/2021
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universität der Bundeswehr München (UniBw M)
Postanschrift: Werner-Heisenberg-Weg 39
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dez. ZV I.3
E-Mail: zv13@unibw.de
Telefon: +49 8960044010
Fax: +49 8960044013
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.unibw.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Lehre und Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung einer Computerized-Numerical-Control-Maschine
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
42600000 Werkzeugmaschinen
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die Lieferung einer Computerized-Numerical-Control(CNC)-Maschine. In dem Projekt „Forschungslabor Additive Fertigung“ (FLAB 3D) baut die UniBw M ein Forschungslabor auf, das den Großteil der Methoden in der additiven Fertigung abbilden soll. Für FLAB 3D beabsichtigt die UniBw M, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eine CNC-Maschine zu erwerben.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 393 770,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
42600000 Werkzeugmaschinen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Auftragsgegenstand ist die Lieferung einer CNC-Maschine mit folgenden Anforderungen:
• Kompatibilität der übergreifenden Steuerung, der Programmiersprache, der Aufspannvorrichtungen, der Werkzeuge und des Bedienpults mit der bestehenden CNC-Maschine.
• Spindeldrehzahl mit verschiedenen angepassten Drehzahlbereichen.
• Benutzeroberfläche „CELOS“.
• Arbeitsplatzergonomie durch ein abgewinkeltes Bedienpult.
• Positioniergenauigkeit 6µm durch Verwendung von IT-1-Komponenten, direkten Antrieben sowie einem umfangreichen Kühlkonzept.
• Eigenes direktes Wegmesssystem nach magnetischem Prinzip.
• Hochleistungsspindel mit wenig Drehmomentverlust und der Fähigkeit kleine und große Werkzeuge gleichzeitig zu benutzen.
• Durch Dynamik in Kombination mit hoher Spindeldrehzahl schnellere Bearbeitungszeit beim Einsatz von kleinen Werkzeugen.
• Maschinenschutzeinrichtung MPC.
• Tisch-Zugänglichkeit von 2 Seiten über einen einseitig gelagerten Schwenkrundtisch mit 45 Grad Kinematik.
• 4 x (15 zu 60 U/min) Rundachsengeschwindigkeit.
• Hohe Drehzahl mit hohem Vorschub.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Die UniBw M darf nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b), lit. c.), Abs. 6 VgV mit der DMG MORI Academy GmbH (DMG) ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zur Beschaffung der CNC-Maschine durchführen. Aus technischen Gründen ist kein Wettbewerb vorhanden. DMG ist Monopolist für die zu beschaffende CNC-Maschine mit den besonderen technischen Anforderungen.
Nur die CNC-Maschine von DMG erfüllt die Anforderungen der UniBw M an die CNC-Maschine. Ohne diese Fertigungseigenschaften kann die UniBw M das Projekt nicht realisieren. Ohne einen minimalen Drehmomentverlust ist die CNC-Maschine nicht in der Lage, größere und kleinere Werkzeuge gleichzeitig zu nutzen. Additiv gefertigte Bauteile werden hauptsächlich mit kleineren Werkzeugen nachbearbeitet, sodass sich bei simultanen Anwendungen die 4 x (15 zu 60 U/min) schnelle Rundachsengeschwindigkeit erheblich auf die Bearbeitungsdauer und die Standzeiten der Werkzeuge auswirkt. Die außergewöhnliche Dynamik im Zusammenspiel mit der hohen Spindeldrehzahl führt zu einer 50-prozentig schnelleren Bearbeitungszeit beim Einsatz von kleinen Werkzeugen.
Die übrigen auf dem Markt verfügbaren CNC-Maschinen erfüllen weder die erforderlichen Anforderungen an die Kompatibilität noch an das Drehmoment und die Drehzahl. Darüber hinaus können andere Maschinen die in dem Projekt zu fertigenden Materialien nicht zerspanen und damit auch die im FLAB entstehenden additiv gefertigten Bauteile nicht bearbeiten, da die technischen Parameter nicht übereinstimmen. Die Maschinen anderer Hersteller und Anbieter sind nicht in der Lage, Kleinteile und Teile mit komplexen Strukturen simultan zu bearbeiten, da es an der dafür erforderlichen Dynamik mangelt. Dies führt zu Fertigungsfehlern in Ecken, verwinkelten Bereichen und Konturen.
Auch aus rechtlichen Gründen darf zu dem Schutz von Ausschließlichkeitsrechten nur die DMG den Auftrag ausführen. Die DMG hat die zwingenden Anforderungen an die Kompatibilität der CNC-Maschine und an die für die vorgeschriebene Leistungsfähigkeit benötigte Spindel gebrauchsmuster- und patentrechtlich geschützt und die entsprechenden Lösungen nicht unterlizenziert.
Alternativen und Ersatzlösungen bestehen nicht. Die UniBw M kann nicht auf einzelne Anforderungen verzichten und gleichzeitig die Ziele des Projekts erreichen. Sämtliche Anforderungen dienen dazu, der UniBw M zu ermöglichen, die additive Fertigung zu erforschen. Hierzu bedarf Sie einer CNC-Maschine, die mit der vorhandenen CNC-Maschine kompatibel ist und zudem sich insbesondere für kleinere Werkzeuge eignet. Dafür ist insbesondere eine hohe Drehzahl und ein geringer Drehmomentverlust unabdingbar.
Die UniBw M hat die Auftragsparameter nicht künstlich eingeschränkt. Sie hat für die Auftragsparameter sachliche Gründe: Sämtliche Anforderungen hängen unzertrennlich mit der Erforschung der additiven Fertigung zusammen.
Die UniBw M hat mit den Vorgaben an die CNC-Maschine auch die Grenzen der vergaberechtlichen Bestimmungsfreiheit eingehalten, da sie die Anforderungen aus sachlichen Gründen aufgestellt hat.
Mit sämtlichen Leistungs- und Kompatibilitätsanforderungen hat die UniBw M nur im Blick, dass sie die additive Fertigung bestmöglich weiterentwickeln und in die erarbeiteten Ergebnisse einfügen kann.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
23/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: DMG MORI Academy GmbH
Postanschrift: Gildemeisterstr. 60
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33689
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 393 770,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
23/11/2021