Zusätzliche Angaben
Der Auftragswert zur Bekanntmachung vergebener Aufträge (Formular 06 nach Richtlinie 2014/25/EU) wurde aus Geheimhaltungsgründen nicht veröffentlicht, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen (zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4.). Mit dieser Bekanntmachung einer Änderung (Formular 20 nach Richtlinie 2014/25/EU) wird der Auftragswert (zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses) daher mit 1,00 Euro angegeben (Ziffer VII.1.6), um auch weiterhin den Geheimwettbewerb zu gewährleisten. Für die Änderung wird der Auftragswert mit einen vom Auftraggeber festgelegten Auf- oder Abschlag angegeben (Ziffer VII.2.3).
Der Vertrag wurde zum 01.08.2021 gemäß Umwandlungsgesetz von Scheidt&Bachmann GmbH an Scheidt&Bachmann Signalling Systems GmbH übertragen.