Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Durch nicht vorhersehbare Ereignisse (nVsE) während erster Umbauphase, wurde die Zeitverschiebung für den Umbau Bahnsteig 3 notwendig und dem entsprechend die notwendige zusätzliche Sicherungsleistung im späteren Ausführungszeitraum.
Nähere Erläuterung:
Die wie folgt benannten Aufwände/ (nVsE) führten zur Ausführungszeitverschiebung für den Umbau Bstg 3:
- Umbau Bahnsteig 1: den erhöhten Aufwand für den Gepäcktunnel, (Kompensation des Baustopps durch Frost, Bereich AVTs, prov. Kabelkanal),
- Umbau Bahnsteig 2 : (Anpassung Bahnsteigende Richtung Bad Nauheim, Gepäcktunnel)
- und Umbau Bahnsteig 4 (Verzögerung durch Erneuerung der PU Decke im Bahnsteigbereich, Abbruch der Decke Gepäcktunnel) entstanden sind.
Aus diesen Gründen musste der Umbau Bahnsteig 3 komplett verschoben werden, dementsprechend auch die gesamte Sicherungsleistung für das Vorhaben Umbau Bstg 3.