Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
LÄA 146-51 Im Zuge der ersten Offenlage der Planfeststellungsunterlagen im PfA 8.1 erklärte die zuständige Autobahnbehörde, dass ein
dieser zur Autboahn A5 parallel geführter Betriebsweg (Bauwerksnummer 464) nicht mehr erforderlich ist. Zusätzlich wurde mit
dem Betreiber der Freileitung (Netze BW) vereinbart, dass der Mast-Nr. 167 nicht mehr zwischen der Neubaustrecke und der
Autobahn realisiert werden soll. Somit kann der bereits fertig geplante Betiebsweg unter dem Brückenbauwerk entfallen. Dies hat
zur Folge, dass eine Unternehmens interne Genehmigung (UiG) auf Grund der Schiefwinkligkeit des Bauwerks nicht mehr
erforderlich ist und dadurch entfällt. Die Planung muss nun an die neuen, später auftretenden Gegebenheiten angepasst werden,
es gibt einen wesentlichen Planungsfortschritt des Generalplaners, welcher nun umgestellt werden muss. Somit waren diese Die
dazu erforderlichen neuen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Fortschreibung N146-13 weder vorherzusehen, noch bei
sorgfältiger Vorbereitung vorauszusagen und konnten nicht in die ursprüngliche Bearbeitung eingeplant werden.