Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat seine Maßnahmen zur Fortsetzung des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) im Zeitraum von 2016 bis 2026 auf der Basis des von der Bundesregierung am 28. September 2016 beschlossenen „Regierungsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 2016 bis 2026 – von der Marktvorbereitung zu wettbewerbsfähigen Produkten“ als Beitrag zur Entwicklung nachhaltiger Mobilität im gleichnamigen Dokument definiert. Das BMDV setzt einen inhaltlichen Schwerpunkt seiner Maßnahmen dabei auf die Anwendungen der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehrssektor. Die Programmumsetzung erfolgt im Wesentlichen über die Förderrichtlinien vom 5. Juli 2021 für Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation sowie für Maßnahmen der Marktaktivierung.
Darüber hinaus erfolgt die Förderung der Marktaktivierung im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellenanwendungen im Verkehr auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr vom 3. Februar 2021 sowie künftig auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr vom 07.09.2021.
Zudem erhält das BMDV aus dem Zukunftsfonds Automobilindustrie zusätzliche Haushaltsmittel für den „Nationalen Aktionsplan Brennstoffzellen-Produktion“ der Fraunhofer-Gesellschaft. Ziel ist die Unterstützung von Transformationsprozessen in der Autoindustrie, hier insbesondere der Zuliefererindustrie. Mit dem bundesweiten Aufbau eines Forschungsnetzwerkes für Brennstoffzellen sollen die Kosten für Wasserstofffahrzeuge deutlich reduziert werden.
Die Koordination der einzelnen Maßnahmen und Vorhaben obliegt der Programmgesellschaft NOW GmbH auf der Basis des gemeinsam mit Industrie und Wissenschaft erarbeiteten und an die jeweiligen Gegebenheiten angepassten Entwicklungsplans. Die administrative Umsetzung des Programms erfolgt durch einen Projektträger.
Die Förderrichtlinien haben derzeit eine Laufzeit von 2021 bis 2024 bzw. 2025 bei einem Fördervolumen von voraussichtlich rund 1,344 Mrd. €.