Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
NT 1 - Derzeit sind die OL-Bestandslagepläne nicht im CAD-Format vorhanden und es fehlt der Bezug zum aktuellen IVL Plan.
Zudem ist der teilweise vorliegende Maßstab von 1:5000 nicht mehr Ril-konform. Zur Weiterbearbeitung der Planung ist eine
Nachdigitalisierung der OL-Bestandslagepläne im Maßstab 1:1000 auf Grundlage der aktuellen IVL Lagepläne erforderlich.
Die Bestandspläne können nur auf einen AN gesperrt und durch diesen bearbeitet werden. Eine Überlagerung von zwei paralll
laufenden Planungen in ein und dem selben Streckenabschnitt, insbesondere auf Basis unterschiedlicher Ivl-Lagepläne und
anderer Maßstäbe, führt zu fehlerhaften Planungen, welche dadurch erneut wiederholt werden müssten. Dies bzw. eine
zwischenzeitliche Rückführung der Pläne würde zu akuten Terminverzögerungen führen und den Werkerfolg des Projektes
gefährden. Zudem besteht die Gefahr, dass der Haupt-AN Schadensersatzforderungen geltend macht.